Vermittlung von ausländischen IT-Spezialisten läuft an

Das Arbeitsamt und private Arbeitsvermittler bereiten sich auf die Green-Card-Regelung vor, die am 1. August in Kraft treten soll.

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Von
  • Christian Rabanus

Die so genannte Green Card wirft ihre Schatten voraus: Wenn alles wie von der Bundesregierung geplant verläuft, wird die Verordnung über die Arbeitsgenehmigung für hochqualifizierte ausländische Fachkräfte der Informations- und Kommunikationstechnologie (IT-ArGV) am 1. August in Kraft treten. Dann kann 10.000, bei entsprechendem Bedarf bis zu 20.000 IT-Fachkräften aus dem Ausland auf vereinfachtem Wege eine Arbeitserlaubnis erteilt werden, wenn die Fachkräfte ein Stellenangebot von einem inländischen Unternehmen haben.

Für die Vermittlung ausländischer Arbeitskräfte ist in erster Linie die Bundesanstalt für Arbeit, genauer: die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung in Bonn zuständig. Das Arbeitsamt hat zu diesem Zweck im Internet einen Stellenmarkt in Form einer Datenbank eingerichtet, in der einerseits Interessenten aus dem In- und Ausland ihr Arbeitsgesuch mit Qualifizierungsprofil ablegen, andererseits Unternehmen ihre freien Stellen annoncieren könenn. Der IT-Stellenmarkt ist seit gut einer Woche online. Bernhard Jagoda, der Prädsident des Arbeitsamtes, berichtete am heutigen Freitag über eine positive Resonanz auf das Angebot. In die Datenbank seien bereits die Profile von rund 1.600 Bewerbern aus aller Welt aufgenommen, etwa 3.800 Bewerber hätten sich ein Passwort geben lassen, um ihr Profil einzugeben. Jagoda riet den Unternehmen davon ab, die Kontaktaufnahme mit Bewerbern bis zum 1. August aufzuschieben: Bei der begrenzten Zahl der vereinfacht zu vergebenden Arbeitserlaubnisse gelte die Regel "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst".

Auch das Portal Indian IT-Experts des Fraunhofer Instituts für Software- und Systemtechnik (ISST) wird schon rege benutzt. Zwar sei die Reaktion von deutschen Unternehmen noch sehr zögerlich, sagte Ines Johanna Jansky vom ISST, um so mehr würden sich aber indische Fachkräfte und indische Unternehmen melden, die den Kontakt nach Deutschland suchten. Nach Möglichkeit versuche man solche Kontakte sofort herzustellen, der Aufbau einer Datenbank sei deshalb noch nicht nötig gewesen. Jansky führt die Zögerlichkeit der deutschen Unternehmen auf die derzeit noch bestehende rechtliche Unsicherheit zurück. Sie rechnet allerdings mit sehr viel größerem Interesse der deutschen Unternehmen, wenn die Verordnung erst einmal in Kraft getreten ist. Das ISST will seine langjährigen Verbindungen in die IT-Branche Inidiens nutzen, um indische Fachkräfte zu vermitteln. Neben einer Beratung der suchenden Unternehmen bietet es eine Zertifizierung indischer IT-Fachkräfte und eine soziale und kulturelle Betreuung der Inder in Deutschland an.

In der IT-ArGV ist auch die Möglichkeit vorgesehen, dass nach dem deutschen Sozialgesetzbuch anerkannte Arbeitsvermittler IT-Fachkräfte aus dem Ausland und deutsche Unternehmen zusammen bringen. Aber auch diese privaten Organisationen haben noch mit dem Problem zu kämpfen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für die vereinfachte Erteilung einer Arbeitserlaubnis noch nicht fixiert sind. Das bedeute für die privaten Organisationen, dass sie noch nicht konkret ihre Vermittlungstätigkeit aufnehmen können, berichtet Thomas Görblich von Globojob. Globojob könne daher bislang nur den Markt sondieren, Partnerschaften mit Unternehmen aus dem Ausland schließen und Vorgespräche mit Bewerbern und Unternehmen führen. Görblich sieht die Vorteile der privaten Vermittler gegenüber der ZAV vor allem darin, dass sich die Privaten um die einzelnen Fälle sehr viel besser kümmern könnten als das Arbeitsamt. Im Fall einer Beauftragung durch ein Unternehmen würde man aus der Vielzahl der Bewerber die für das Unternehmen geeignetsten heraussuchen und ihre Qualifikation überprüfen. Damit könnten sich die Unternehmen viel Arbeit bei der Rekurtierung von neuem Personal ersparen, führte Görblich aus. (chr)