Elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge kommt im November

Mit dem Gesetzespaket zur Flüchtlingshilfe wurde beschlossen, dass auch Flüchtlinge eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) bekommen. Die unterscheidet sich aber von der herkömmlichen eGK.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 163 Kommentare lesen
Elektronische Gesundheitskarte
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Detlef Borchers

Die Gesundheitskarte für Flüchtlinge polarisiert: Die einen sehen in ihr unwillkommene Anreize für die Migration nach Deutschland, die anderen eine Möglichkeit, die Gesundheitsversorgung der Vertriebenen besser zu organisieren. Zum ersten November sollen die Flüchtlinge nach dem geplanten "Artikelgesetz Flüchtlingshilfe" eine eGK bekommen. Sie unterscheidet sich in einigen Details von der herkömmlichen eGK.

Für die Ausgabe einer eGK für Flüchtlinge sind jeweils die Bundesländer zuständig. Hamburg ist das erste Bundesland, in die Details der eGK bereits geklärt sind. Dort werden alle Flüchtlinge bei Ankunft in einer der fünf Stellen für die Erstaufnahme von Ärzten mit der Software von Medisoft erfasst, untersucht und mit einem Standortausweis ausgestattet. Die Fotografie wird unter anderem für die Produktion der eGK für Flüchtlinge benutzt, die einer Karte der AOK bekommen. Diese unterscheidet sich von der herkömmlichen Gesundheitskarte dadurch nicht nur äußerlich, dass die Rückseite nicht mit dem Europäischen Krankenversicherungnachweis bedruckt ist: Bei den Flüchtlingen werden keine Leistungen im Ausland bezahlt.

Weitere Einschränkungen ergeben sich aus einem Abkommen zwischen der AOK und der Stadt Hamburg: So können mit der eGK Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen der Flüchtlinge abgerechnet werden. Sie sind allerdings von Sonderleistungen wie den Disease Management Programmen oder der Befruchtungshilfe ausgenommen.

Gesonderte Bedingungen gelten auch für den Zahnersatz, für Sehhilfen und Reha-Leistungen. Auch die psychotherapeutische Behandlung von traumatisierten Flüchtlingen ist stark eingeschränkt. Die AOK zahlt für jeden Flüchtling 70 Euro pro Quartal an die Kassenärztliche Vereinigung, bei der die Ärzte ihre Leistungen abrechnen. Die Zahlungen der AOK erfolgen nicht aus dem Topf der Versichertengelder, sondern sind eine Leistung, die die Sozialbehörde aufbringt. Entgegen der häufig geäußerten Meinung belastet die medizinische Versorgung der Flüchtlinge daher nicht die allgemeinen Vergütungen für ärztliche Leistungen im Gesundheitswesen.

Mit der eGK für Flüchtlinge soll erreicht werden, dass die Organisation der Behandlung in den Arztpraxen keinen Mehraufwand für Ärzte und ihr Personal darstellen. Solange ein Flüchtling nicht bei der AOK versichert ist, muss seine Behandlung auf Papier mit der Sozialbehörde abgerechnet werden, was den organisatorischen Aufwand in die Höhe treibt. (axk)