Das Beste herausholen

Das alte Jahr ist zu Ende, und damit kommt die wohl mit Abstand ungeliebteste Feierabendtätigkeit auf die deutschen Steuerzahler zu: das Erstellen der Steuererklärung. Doch am Ende winkt nicht nur manchem eine Rückerstattung - es ist auch alles halb so schlimm, wenn man mit der richtigen Applikation ausgerüstet ist.

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Von
  • Ralph Altmann
Inhaltsverzeichnis

Der einschlägige Software-Markt lichtet sich. Offenbar überfordert der deutsche Steuer- und Abschreibungsdschungel nicht nur Otto Normalsteuerzahler, sondern auch manche Entwickler. Das schnelle Geld ist mit hastig zusammengeschusterten Progrämmchen nicht mehr zu machen. Wer dem jährlich abgeänderten und dabei selten vereinfachten Steuerrecht noch folgen will, muss viel Entwicklungsarbeit investieren.

Was soll ein Steuerprogramm im Großen und Ganzen leisten? Zunächst einmal die sinnvolle Übernahme von Daten, sei es aus Vorjahres-, Homebanking- oder Buchhaltungsprogrammen oder Finanzplanern. Dann sollte es natürlich die besten - sprich für den Steuerzahler einträglichsten - Pfade durch den verwirrenden Steuerdschungel finden und den Benutzer auf möglichst bequeme Weise hindurchlotsen. Nicht zuletzt hat ein Programm richtig zu rechnen - auch in komplizierten Fällen. Um das zu überprüfen, haben wir in diesem Jahr zusätzlich einen deutlich schwierigeren Testfall vorgegeben.

In das Prüffeld aufgenommen wurden Steuertipps PC 2001, Wiso Sparbuch 2001, t@x 2001, Taxman 7.0, QuickSteuer 2001 Deluxe, Fuji Steuermanager 2001 und Olufs Einkommensteuer 2000. Noch nicht fertig gestellten Nachzüglern (insbesondere aus dem Mac-Lager) werden wir uns in einer der nächsten Ausgaben widmen.

Glücklich darf sich schätzen, wer bereits im vergangenen Jahr seine Steuererklärung am PC erledigt hat und seine Daten nun einfach in die neue Programmversion importieren kann, denn alle getesteten Applikationen erlauben Datenübernahmen aus dem Vorjahr. Umfang und Flexibilität der Übernahme erweisen sich jedoch als sehr unterschiedlich. Am komfortabelsten geschieht dies im Wiso Steuersparbuch: Man kann Thema für Thema festlegen, welche Daten übernommen werden sollen: beispielsweise Arbeitszimmerkosten ja, Fachliteratur nein. t@x aus dem gleichen Haus zeigt sich da wesentlich rigider: Es übernimmt nur so genannte ‘feste Daten’ - welche das sind, bestimmen die Entwickler. Dass zum Bereich Fahrtkosten nur die Anschrift der Arbeitsstätte sowie die Entfernungsangabe, nicht aber die Anzahl der Tage dazu gehören, ist ja noch verständlich. Weniger jedoch, dass die Arbeitszimmerkosten inklusive Abschreibung neu eingegeben werden müssen - die Abschreibung ändert sich überhaupt nicht, und bei Übernahme der übrigen Kosten bräuchte man diese nur noch zu aktualisieren, hätte aber bereits eine gute Vorlage, welche Kosten überhaupt ansetzbar sind. Das Gleiche trifft für Versicherungsbeiträge zu, die sich ebenfalls oft über viele Jahre nicht ändern.

Natürlich darf man nicht vergessen, übernommene Beträge auf Gültigkeit zu kontrollieren. Dieses Problem ist im Sparbuch und in Steuertipps PC mit auffälligen Markierungen im ‘Navigatorbaum’ gelöst, außerdem weist der ‘Steuerprüfer’ auf nicht kontrollierte Übernahmen hin.

In Taxman und QuickSteuer fehlen solche Markierungen, obwohl diese Programme auch viele nur voraussichtlich gleich bleibende Daten einlesen. Eine Wahlmöglichkeit besteht nicht. Inkonsequent: Die Daten der Lohnsteuerkarte übernehmen sie nicht, wohl aber freiberufliche Einnahmen, ebenso Versicherungs- und Mitgliedsbeiträge, jedoch nicht die Berufshaftpflichtversicherung.

Die Übernahme mehrjährig abschreibungsfähiger Arbeitsmittel sollte selbstverständlich sein - sofern das Programm eine Abschreibungsverwaltung enthält. Der Fuji Steuermanager, der eine solche Funktion erst seit diesem Jahr besitzt, konnte deshalb nur die Summe der Abschreibungen des letzten Jahres übernehmen, die Liste darunter blieb leer.

Vorsicht ist angebracht bei der Archivierung der Steuerdaten nach Abschluss der Arbeit etwa auf einem Wechselmedium: Das gesamte Datenverzeichnis, nicht nur einzelne Fälle, sollte man speichern. Gleichwohl ließen sich anfangs keine Vorjahresdaten in QuickSteuer übernehmen. Die Fehlermeldung ‘Datei Mandant.btw nicht gefunden’ half nicht weiter, denn die Datei war vorhanden. Die Vermutung lag nahe, Lexware würde (nach dem unguten Vorbild mancher Microsoft-Programme) den Speicherpfad ‘Lexware\QST2000D\Daten’ zwingend vorschreiben. Doch nein, es war viel einfacher: Die Vorjahresdaten lagen im Ordner namens ‘Alter Steuerfall’, und mit langen Dateinamen können QuickSteuer und Taxman offenbar immer noch nicht umgehen.

Wer die Daten seiner im Schuhkarton gesammelten Quittungen bereits im Laufe des Jahres in ein Buchhaltungsprogramm eingegeben hat, der möchte die zusammengestellten Posten sicherlich gern direkt in ein Steuerprogramm übernehmen. Wiso Sparbuch, t@x, Taxman und QuickSteuer können das. Partner sind zum einen die Finanzverwaltungsprogramme Money und Quicken. Das Sparbuch (und teilweise auch t@x) arbeiten zudem mit den Wiso-Programmen Börse, Hausverwalter, Haushaltsbuch und Homebanking zusammen; Taxman und QuickSteuer mit den Lexware-Applikationen Buchhaltung und Reisekosten. Hier sollte man jedoch die Vollversionen erwerben - die Taxman und QuickSteuer Deluxe kostenlos beiliegenden Versionen erlauben nur Eingaben für das Steuerjahr, das, wenn man diese Programme erhält, ja bereits vergangen ist.

Für den Datenimport aus den weit verbreiteten Finanzplanern Quicken und MS Money gibt es zwei Verfahren, für die vorab spezielle Exportdateien im QIF- beziehungsweise TXF-Format erstellt werden müssen. Dies und das spätere Einlesen gestaltet sich umständlich. Komfortabler geht es in der Kombination MS Money und Taxman beziehungsweise QuickSteuer. Direkt aus der Money-Datei lassen sich Buchungen als Summe übernehmen oder als Liste in ein Rechenblatt eintragen. Aber: Gerade in der Arbeitsmittel-Tabelle, wo es wirklich am nützlichsten wäre, funktioniert dieser Import nicht.

Die schnellste und günstigste Lösung dürfte die Eingabe von Buchungen in ein ins Programm integriertes Haushaltsbuch sein. Dies geht in Olufs Einkommensteuer ähnlich wie in Taxman, QuickSteuer und t@x (Belegvorerfassung), etwas komfortabler im Wiso Sparbuch und in der Professionell-Version von t@x, wo auch eine Einnahme-Überschuss-Rechnung integriert ist. Homebanking leisten diese Module jedoch nicht und entfallen somit als Alternative zu Quicken, Money oder Wiso Homebanking.

Noch ein Tipp für Umsteiger zwischen QuickSteuer und Taxman: Wegen des gleichen Datenformats können die beiden Programme ihre Steuerfälle gegenseitig lesen und bearbeiten, man muss die Daten nur komplett ins Dateiverzeichnis des anderen Programms kopieren. Auch der Vorjahres-Import klappt wechselseitig.

Komplett in Euro ausgefüllte Steuererklärungen werden bisher erst in den Bundesländern Hessen und Rheinland-Pfalz akzeptiert. Lediglich Steuertipps PC ist in der Lage, solche vorgegebenen Euro-Erklärungen auszugeben. Intern rechnet das Programm jedoch wie alle anderen in D-Mark.

Euro-Beträge können in fast alle der getesteten Programme eingegeben werden, auch die Ausgabe des berechneten Steuerbescheids in Euro beherrschen fast alle Programme. Steuertipps PC, Wiso Sparbuch und t@x rechnen auf Wunsch auch direkt bei der Eingabe von DM in Euro und umgekehrt um.

Die elektronische Steuererklärung (ELSTER) und auch die elektronische Rückübermittlung des Steuerbescheids vom Finanzamt zum Steuerzahler gehören inzwischen fast zum Standard. Online abgeholte Steuerbescheide vergleichen die Programme automatisch mit den eigenen Berechnungen. Dies ist auch mit konventionell zugeschickten Steuerbescheiden möglich, nur muss man dann die Daten von Hand eingeben.

Von unseren Testkandidaten unterstützten nur Fuji Steuermanager und Olufs Einkommensteuer keine Online-Funktionen und damit auch ELSTER nicht. Das Olufs-Programm mit einer merkwürdigen Begründung: Es bestehe die Gefahr, ‘dass das Finanzamt Ihren Computer nicht mehr als Arbeitsmittel anerkennt, wenn bekannt wird, dass Sie über einen Internet-Anschluss verfügen’, heißt es im Handbuch. Falls die ja stets beruflich veranlasste Online-Übermittlung der Steuererklärung nicht ausreicht - vielleicht sollten Sie sicherheitshalber Ihrem Arbeitgeber öfter mal eine dienstliche E-Mail senden.

Trotz Schritt-für-Schritt-Modus, Pop-Up-Fenstern und audiovisueller Hilfe - manchmal stößt man auf Dialoge, wo man absolut nicht weiß, was man eingeben soll, oder im Gegenteil ‘intuitiv’ genau das Falsche tut. Hier eine Aufzählung der Stolperstellen, auf die wir beim Test stießen. Für Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Doppelte Eingaben: Viele Programme erfordern doppelte Eingaben, oft bei den Einnahmen der Kinder und beim Arbeitszimmer. Das rührt daher, dass die Programme aus einfachen ‘Ausfüllhilfen’ für die Steuererklärung entstanden - und in diesen Vordrucken müssen solche Daten an einigen Stellen doppelt eingegeben werden. Es irritiert ein wenig, wenn Steuersoftware, die laut Werbung den Steuerberater locker ersetzt, so etwas nicht vermeiden kann. Fuji Steuermanager hat für dieses Problem eine einfache Lösung parat: Einen Button mit der Aufschrift ‘Daten übernehmen’.

Steuerberatungskosten: Wenn die Programmen Sie zweimal zur Eingabe von Steuerberatungskosten auffordern, so ist dies keine doppelte Eingabe im obigen Sinn. Diese Kosten lassen sich (bis zu gewissen Höchstgrenzen) wahlweise als Werbungskosten oder als Sonderausgaben absetzen. Was für Sie vorteilhafter ist, hängt unter anderem davon ab, ob sie den Werbungskostenpauschbetrag schon ausgeschöpft haben oder nicht. Wenn Sie die Kosten an beiden Stellen eintragen, werden sie auch doppelt berechnet. Taxman und QuickSteuer locken geradezu in diese Stolperfalle, indem sie bei den Sonderausgaben mit wiederholten Warnboxen zur Eingabe der Steuerberatungskosten auffordern. Ein Hinweis auf eine eventuell schon vorher erfolgte Eingabe fehlt.

Einkünfte und Bezüge: Unter anderem bei den Einnahmen von Kindern ist die Unterscheidung zwischen Einkünften oder Bezügen bedeutsam, denn davon hängt die Höhe der abziehbaren Werbungskostenpauschalen ab. Meist gibt die Online-Hilfe mit entsprechenden Beispielen schon ausreichende Unterstützung zur richtigen Zuordnung. Wir stolperten anfangs bei der Zuordnung von 630-DM-Einkommen. Als ‘pauschal versteuerter Arbeitslohn’ fällt dieser unter Bezüge, worauf aber die meisten Programme nicht explizit hinwiesen.

Berufsgruppe: Es empfiehlt sich, die ‘Fragen zur Kranken- und Rentenversicherung’ korrekt zu beantworten beziehungsweise die zutreffende Berufsgruppe einzutragen. Davon hängt die Abzugsfähigkeit der Vorsorgeaufwendungen ab. Auch wenn in die Lohnsteuerkarte lediglich eine Abfindung einzutragen ist, müssen diese Angaben vorgenommen werden - dann, je nach Programm, gar nichts oder ‘sozialversicherungsfreie Tätigkeit’ ankreuzen. Versäumt man das, werden die Voreinstellungen verwendet - und die sind von Programm zu Programm unterschiedlich. ()