Datentresor

Perfekte digitale Raubkopien von Spielfilmen in KinoqualitĂ€t - dieser Albtraum der Filmindustrie ließ die DVD-Video nur mit einem ‘sicheren’ Kopierschutz auf den Markt kommen. Dank immer grĂ¶ĂŸerer Festplatten steht nun der digitale Videorecorder vor der TĂŒr, folglich ‘brauchen’ auch Festplatten einen Kopierschutz.

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Von
  • Dr. Harald Bögeholz

Eine von IBM, Intel, Toshiba und Matsushita gegrĂŒndete Firma namens ‘4C Entity, LLC’ beschĂ€ftigt sich schon seit lĂ€ngerem mit Schutzverfahren fĂŒr digitale Medien. Sie steckt nicht nur hinter dem auf der DVD-Video eingesetzten Content Scrambling System CSS, sondern lizenziert auch die Wasserzeichen-Technologie der Secure Digital Music Initiative (SDMI). Dabei geht es nicht nur um den Schutz vor bloßem Kopieren, sondern allgemein um die Durchsetzung von EinschrĂ€nkungen, die der Produzent dem Nutzer eines Unterhaltungsmediums auferlegen will. Ein Beispiel dafĂŒr ist der leidige Regionalcode der DVD-Video, der dafĂŒr sorgen soll, dass sich beispielsweise ein fĂŒr den US-amerikanischen Markt vorgesehener Titel nicht auf einem europĂ€ischen Player abspielen lĂ€sst.

Im Oktober 2000 reichte IBM im Namen von 4C einen Vorschlag fĂŒr einige neue ATA-Kommandos beim technischen Komitee T13 ein. Dieses Gremium beschĂ€ftigt sich mit der Weiterentwicklung und Standardisierung der ATA/ATAPI-Spezifikation, die die im Volksmund auch als IDE bezeichnete Schnittstelle zum Anschluss von Festplatten, CD-ROM-Laufwerken und dergleichen beschreibt.

Im Dezember, als bereits die zweite Überarbeitung des Vorschlags vorlag, wurde plötzlich jemand stutzig: ‘Content Protection for Recordable Media (CPRM) Proposal’, kommt da ein Kopierschutz fĂŒr Festplatten auf uns zu?

Nach der Vorstellung von 4C soll urheberrechtlich geschĂŒtztes Material sich zukĂŒnftig nur in verschlĂŒsselter Form und nur auf CPRM-konformen Medien speichern lassen. Lizenzvereinbarungen stellen dabei sicher, dass die Inhalte an keiner Stelle auf dem Weg vom Produzenten zum Konsumenten veruntreut werden - nur lizenzierte Hard-und Software erhĂ€lt die zum Dekodieren benötigten SchlĂŒssel.

Diese befinden sich dabei in einem Bereich der Fest- beziehungsweise Wechselplatte, der nur von der Laufwerksfirmware ansprechbar und mit normalen Mitteln nicht zugĂ€nglich ist. Jede Festplatte beziehungsweise jeder CPRM-geschĂŒtzte DatentrĂ€ger bekommt vom Hersteller einen Media Key Block aufgespielt, den dieser in Lizenz von der Firma 4C erwirbt und der einmalig ist, also speziell fĂŒr diese Platte generiert wird (eine IBM-PrĂ€sentation ĂŒber CPRM gibt den Umfang mit 1 MByte an).

Eine Software, die geschĂŒtztes Material abspeichern will, muss einen von 4C vergebenen SchlĂŒssel besitzen. Damit authentifiziert sie sich gegenĂŒber dem Laufwerk in einem kryptographischen Challenge-Response-Verfahren und erhĂ€lt daraufhin einen SchlĂŒssel, mit dem sie das Material kodiert und als gewöhnliche Datei abspeichert. Zur Wiedergabe fordert die Software auf demselben Wege den DekodierschlĂŒssel vom Laufwerk an.

Wie bei der DVD-Video schĂŒtzt dieses ausgeklĂŒgelte Verfahren sogar vor Hardware-Hackern, die am IDE-Kabel ‘lauschen’, um den Code zu knacken. Die ausgetauschten Authentifizierungsdaten Ă€ndern sich nĂ€mlich von Mal zu Mal, und die eigentlichen Nutzdaten wandern stets verschlĂŒsselt ĂŒber das Kabel. Die Ver- und EntschlĂŒsselung selbst geschieht in der Software; die CPRM-Funktion des Laufwerks fungiert nur als SchlĂŒsselverwalter.

Insbesondere bewirkt CPRM also im Alltagsbetrieb der Laufwerke keine Performanceeinbußen - eine mit diesem (ĂŒbrigens gemĂ€ĂŸ des Vorschlags optionalen) Feature ausgestattete Fest- oder Wechselplatte lĂ€sst sich uneingeschrĂ€nkt fĂŒr normale Anwendungen nutzen.

Aus den bisher veröffentlichten Unterlagen geht nicht hervor, dass der SchlĂŒssel fĂŒr einen bestimmten Inhalt an dessen absolute Speicherposition auf dem Medium gekoppelt ist. Das heißt, eine Datei dĂŒrfte sich entgegen mancher Unkenrufe aus dem Internet auch dann noch abspielen lassen, wenn sie von einer Defragmentiersoftware oder vom Benutzer an eine andere Stelle auf demselben Medium verschoben wurde. Auch Backup-Software mĂŒsste problemlos in der Lage sein, verschlĂŒsselte Dateien zu sichern und wiederherzustellen. Der Haken dabei allerdings: Nur, wenn man eine solche Datei auf demselben Medium wiederherstellt, lĂ€sst sie sich auch wieder dekodieren, auf jedem anderen Medium ist sie wertlos.

Das lĂ€uft natĂŒrlich dem Sinn eines Backups zuwider, denn das soll einen ja gerade vor Datenverlust durch eventuelle Hardwaredefekte schĂŒtzen. Die interessante Frage ist, wer im Falle eines solchen Datenverlusts fĂŒr den entstandenen Schaden haften wird. Bisher ersetzen etwa die Plattenhersteller bei Hardwaredefekten nur das Laufwerk und ziehen sich bezĂŒglich des Datenverlusts mit dem Argument aus der Verantwortung, dass sich der Anwender dagegen ja durch Backups schĂŒtzen kann. Wenn CPRM dies nun verhindert, muss man sich wohl etwas Neues einfallen lassen, will man den Schaden nicht auf den Verbraucher abwĂ€lzen. Denkbar wĂ€re es, dass der Hersteller dem Einsender eines defekten Laufwerks einen ‘NachschlĂŒssel’ fĂŒr seine verlorenen Daten verschafft, aber ob das die Lizenzbedingungen erlauben werden ...

Obwohl 4C interessierten Lizenznehmern schon jetzt die VerschlĂŒsselungsalgorithmen und SchlĂŒssel zum Test anbietet, dĂŒrfte es noch eine Weile dauern, bis CPRM Eingang in den ATA-Standard findet. Im Moment liegt dem American National Standards Institute (ANSI) die Version 5 zur endgĂŒltigen Verabschiedung vor. Ein Antrag, den CPRM-Vorschlag bereits in ATA-6 aufzunehmen, wurde vom T13-Komitee in einer Abstimmung im Dezember abgelehnt; man scheint dort also nicht ĂŒbermĂ€ĂŸig begeistert. Er wird also wohl frĂŒhestens in ATA/ATAPI-7 Eingang finden.

Nach Bekanntwerden des Vorschlags im Dezember tobte ein Sturm der EntrĂŒstung nicht nur auf heise online im Leserforum zu einer entsprechendenKurzmeldung, auch die interne Mailingliste des T13-Komitees blieb von Protesten und Boykottaufrufen nicht verschont. Andre Hedrick, Entwickler der Linux-IDE-Treiber, hat sich vehement dagegen ausgesprochen. Als T13-Mitglied hat er am 30. 12. den Antrag gestellt, dieses Feature zumindest fĂŒr den Anwender abschaltbar zu machen. Ob Anwender davon jedoch wirklich etwas haben wĂŒrden, ist zweifelhaft, denn wer keine 4C-lizenzierte Software einsetzt, den stört das Feature nicht, und wer sie einsetzen will, der wird es nicht abschalten.

Doch auch falls eines Tages alle Festplatten mit CPRM ausgestattet sein sollten, dĂŒrfte dies auf den heute gĂ€ngigen Umgang mit Audio- und Videomaterial wenig Einfluss haben. MP3-Dateien oder auch die Videodaten einer DVD, die mittels illegaler Tools wie DeCSS ‘entschĂŒtzt’ wurden, werden sich auch auf CPRM-Platten als ganz normale Dateien speichern lassen. Und schließlich bleibt die begrĂŒndete Vermutung, dass auch dieser Kopierschutz geknackt werden wird; warum sollte es ihm schließlich anders ergehen als CSS und zig anderen zuvor? (bo) (bo)