Starke Reizwirkung
Etwa zwei bis sechs Prozent der Bevölkerung gelten als elektrosensibel - Menschen, die Kopfschmerzen, Herzrasen, Schwindelgefühle und Schlafstörungen auf den Einfluss elektromagnetischer Wellenfelder auf den Organismus zurückführen. Die Betroffenen laufen Gefahr, von der Schulmedizin zu Hypochondern abgestempelt zu werden. Der Mobilfunkindustrie gelten sie als Außenseiter und Querulanten, die den Fortschritt stören.
- Richard Sietmann
‘Es gibt kein spezielles Krankheitsbild für elektromagnetische Einflüsse auf den Menschen’, betonte Eduard David, Professor für Physiologie an der Universität Witten/Herdecke, Mitte Februar vor der Wissenschaftspressekonferenz in Bonn. David hatte unlängst mit einer Untersuchung über die Strahlenschädigung von Radartechnikern der Bundeswehr den Bundesverteidigungsminister in Erklärungsnöte gebracht. Sein Studium von 99 Krankenakten förderte zutage, dass 69 der Betroffenen an Krebs erkrankten und 22 daran gestorben waren - mit durchschnittlich 40 Jahren. In diesen Fällen waren allerdings allem Anschein nach die einschlägigen Grenzwerte und Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten worden. Was hingegen den Gebrauch von Handys angeht, kann er Entwarnung geben: ‘Nach dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft besteht kein Grund für eine Beunruhigung der Bevölkerung.’
Auch wenn demnächst die Hersteller freiwillig Aufkleber zu den Strahlungsleistungen an den Handys anbringen - zu den Risiken und Nebenwirkungen kann man den Arzt noch nicht befragen. ‘Die Vielfalt von Umwelteinflüssen, denen wir tagtäglich ausgesetzt sind, erschwert die Forschung auf dem Gebiet der Befindlichkeitsstörungen’, erklärt der Hochschulmediziner. Unter den unkontrollierbaren Einwirkungen von ökotoxischen Chemikalien oder Zahnmetallen, von Nahrungsmittelzusätzen oder hormonellen Tiermastpräparaten geht die Identifizierung von Symptomen der Elektrosensibilität in einem Meer des Rauschens unter. ‘Die starke Emotionalisierung des Themas’, so David, ‘erschwert zusätzlich die Gewinnung objektiver Befunde.’
Das Problem der Wissenschaft wiederum ist, dass sie die behaupteten Strahlungswirkungen auch nicht rundheraus entkräften kann. Zumindest ein Effekt, die Erwärmung biologischen Gewebes durch hochfrequente elektromagnetische Felder, ist wohlbekannt; er wird sogar in der Diathermie zur Heilbehandlung sowie in Mikrowellenöfen ausgenutzt. Ausschließlich aus diesen Wärmewirkungen der absorbierten Strahlungsleistung in Watt pro Kilogramm Körpergewicht - ‘quasi dem Grilleffekt’, so Joachim Gertenbach vom Bundesverband gegen Elektrosmog - werden die aktuellen Grenzwertfestlegungen der Leistungsflußdichten von 4,5 und 10 W/m2 für die Mobilfunksysteme bei 900 beziehungsweise 1800 MHz abgeleitet [1]. Doch ‘das Bewertungsprinzip der spezifischen Absorptionsrate ist heute überholt’, kritisiert Gertenbach, ‘denn für Kopfschmerzen und andere Befindlichkeitsstörungen kann man keine Dosis/Wirkungsbeziehungen aufstellen.’
Erhöhtes Krebsrisiko?
Die Existenz der so genannten ‘athermischen biologischen Effekte’, also das Risiko negativer Auswirkungen auf die Gesundheit durch schwache hochfrequente Strahlung weit unterhalb der gesetzten Grenzwerte, bleibt in der Wissenschaft umstritten. Kürzlich veröffentlichten Biostatistiker der Universitätsklinik Essen im Fachblatt ‘Epidemiology’ eine Studie [2], die den Verdacht nährt, die Handywellen könnten krebsauslösend sein. Wer beruflich täglich über mehrere Stunden ein Mobiltelefon oder Funkgerät benutzt, geht möglicherweise ein dreifach höheres Risiko ein, an einem bestimmten Augentumor, dem so genannten Uvealmelanom, zu erkranken. Die Forscher hatten 118 an dem relativ seltenen Tumor erkrankte Patienten untersucht; diese gaben im Vergleich zu einer Kontrollgruppe aus 475 nicht Erkrankten häufiger an, Handys oder Funkgeräte intensiv am Arbeitsplatz zu benutzen. Eduard David hält die Essener Untersuchung indes nicht für schlüssig, ‘weil die bisher untersuchten Fallzahlen zu klein sind’.
Mangelnde Aussagekraft und fehlende Reproduzierbarkeit der Ergebnisse sind der häufigste Einwand gegen die weit über 20 000 wissenschaftlichen Veröffentlichungen, die es weltweit inzwischen zum Thema gibt. Es sei schwierig, überhaupt ‘Studien zu finden, von denen die eine die exakte Wiederholung der anderen ist’, berichtet der Biophysiker Peter Neitzke vom Ecolog-Institut in Hannover. Sein Institut hat für einen großen Mobilfunkbetreiber - der es zur Zeit noch vorzieht, ungenannt zu bleiben - eine Auswertung des in der wissenschaftlichen Literatur veröffentlichten Erkenntnisstandes zu den athermischen Effekten vorgenommen. ‘Wir haben festgestellt, dass man 80 Prozent der Studien vergessen kann - die sagen schlicht nichts aus’; der Rest aber dokumentiere Befunde, ‘von denen wir meinen, dass sie wissenschaftlich sehr ernst zu nehmen sind’. Wenn, dann erwarten die meisten Wissenschaftler unmittelbare gesundheitliche Risiken eher von den Handys selbst, die den Nutzer einer 1000- bis 10 000-mal höheren Strahlungsleistung aussetzen als die festinstallierten Basisstationen. Aber zumindest der private Gebrauch ist in der Regel eine freie Entscheidung, während sich den elektromagnetischen Feldern des Funknetzwerkes niemand entziehen kann.
Kein Entkommen vor der Strahlung
Als letzter Ausweg bleibt dann nur, wie Joachim Gertenbach Elektrosensiblen rät, zumindest den Wohnbereich mit ‘feinmaschigem Hasendraht auf dem Dachboden’ abzuschirmen. Rund 40 000 Mobilfunkantennen haben die Betreiber gegenwärtig in der Bundesrepublik installiert; mit UMTS wird sich die Zahl der Basisstationen voraussichtlich verdoppeln. ‘Das bedeutet eine Be-lastung der Bevölkerung, die zwar niedriger als die der Handy-Nutzung ist, die aber über 24 Stunden andauert’, warnt Peter Neitzke und plädiert für deutlich niedrigere Vorsorgegrenzwerte. ‘Die derzeit geltenden gesetzlichen Grenzwerte bieten keinen hinreichenden Schutz vor Gesundheitsschäden durch die elektromagnetischen Felder des Mobilfunks, da sie nur die thermischen Wirkungen berücksichtigen.’ Aus den gleichen Gründen spricht sich der Bundesverband gegen Elektrosmog gegen die Installation von Sendeanlagen innerhalb von Wohngebieten sowie in der unmittelbaren Nachbarschaft von Kindergärten, Krankenhäusern und Altenheimen aus. Er fordert umfangreichere Kontrollen sowie die Einführung von Emissions- und Immissionskatastern. ‘Kein Gemeinde- oder Stadtrat weiß heute, wo welche Anlagen installiert sind’, beklagt Gertenbach, im Hauptberuf HF-Messingenieur, die ‘massiven Informationsdefizite’ der Betreiber, denen er vorwirft, konkrete Angaben zu geplanten Standorten und zu den technischen Daten der Funkanlagen der betroffenen Öffentlichkeit vorzuenthalten. Sind jedoch die privatrechtlichen Verträge über die Anmietung eines Antennenstandortes mit einer Laufzeit von in der Regel zehn Jahren erst einmal geschlossen, gibt es praktisch keine Chancen mehr, dagegen vorzugehen.
Ein weiterer Punkt auf der Agenda des Verbandes ist deshalb die Änderung des Baurechts, das Dritten eine Einwirkungsmöglichkeit noch in der Planungsphase einräumt. ‘Während jeder Hausbesitzer sich den Bau einer Garage oder Hundehütte genehmigen lassen muss’, kritisiert Gertenbach, ist für die Mobilantennenanlagen unterhalb einer Masthöhe von zehn Metern bislang keine Baugenehmigung erforderlich. Diese Freistellung der Bundesbauordnung sollte ursprünglich einmal die unbürokratische Errichtung privater Antennen für den Empfang von TV- und Radioprogrammen ermöglichen; an Anlagen, die ständig Energie in die Umgebung abstrahlen, war dabei nicht gedacht.
Politik von unten nach oben
Das programmiert immer häufiger Konflikte. In der Gemeinde Altenmedingen bei Uelzen beispielsweise hält T-Mobil ungeachtet des Widerstands der Einwohner an zwei Sendemasten an einem Gebäude der VSE Raiffeisengenossenschaft mitten im Dorf fest; Forderungen, den weit außerhalb des Ortes gelegenen D2-Sendemast von Mannesmann mit zu benutzen, ignoriert die Telekomtochter bislang standhaft. Anders in Walluf bei Wiesbaden, wo sie zunächst in nur 7,5 Meter Entfernung zum nächsten Wohnhaus die Antenne auf einem eigenen Vermittlungsgebäude installiert hatte, sich dann aber nach massiven Anwohnerprotesten mit der Gemeinde auf einen Standort außerhalb des Wohngebiets einigte - eine Lösung, die selbst der Bundesverband gegen Elektrosmog als beispielhaft ansieht.
Angesichts der zunehmenden Unduldsamkeit der Bürger in den Kommunen hat die SPD-Landtagsfraktion in Niedersachsen jetzt eine Entschließung auf den parlamentarischen Weg gebracht, die auf der Wissenschaftspressekonferenz als beispielhaft für andere Bundesländer bezeichnet wurde. Nach dem Motto, nur durch ‘vorbeugenden Verbraucherschutz ist die Akzeptanz von Mobilfunkanlagen in der Bevölkerung zu erwarten’, wird die SPD-geführte Regierung in Hannover darin zu Gesprächen mit den Mobilfunkbetreibern über eine Vereinbarung aufgefordert, damit die Sendestandorte einschließlich der durch die UMTS-Technik notwendigen neuen Sendeanlagen möglichst gemeinsam genutzt, die betreffenden Kommunen frühzeitig über benötigte Sendestandorte informiert und Entscheidungen darüber einvernehmlich getroffen werden. Sollten die Gespräche mit den Betreibern über die gemeinsame Nutzung von Sendemasten scheitern, empfiehlt die Fraktion der Landesregierung zu prüfen, ‘inwieweit in der Niedersächsischen Bauordnung die Freistellung der meisten Sendemasten von einer Baugenehmigung eingeschränkt werden muss’. Des weiteren verlangt die Entschließung, die momentan in den Ausschüssen beraten wird, die Errichtung einer landesweiten Datenbank von bereits genutzten sowie einen Netzplan der noch benötigten Sendestandorte einschließlich ihrer wesentlichen technischen Daten.
Gesetzesänderung nicht ausgeschlossen
Unklar ist unterdessen, ob die Bundesregierung die Gelegenheit einer durch eine EU-Empfehlung von 1999 notwendig gewordene Novellierung der 26. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (BImSchV) nutzen wird, um die derzeit gültigen Grenzwerte für elektromagenetische Strahlungsbelastung abzusenken. ‘Da ist noch nichts entschieden’, erklärte das federführende Bundesumweltministerium (BMU) auf Anfrage; zum Stand der Ressortabstimmung und zum Termin für die Vorlage des Novellierungsentwurfs wollte sich die BMU-Sprecherin nicht äußern. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse würden ständig bewertet und geprüft, und negative Auswirkungen auf die Gesundheit seien bislang nicht nachgewiesen: ‘Sobald sich etwas Neues ergibt, wird das berücksichtigt.’ Bis dahin werden die Grabenkämpfe wohl andauern. Mobilfunkindustrie und amtliche Strahlenschützer halten bis zum Beweis des Gegenteils die auf den thermischen Dosis/Wirkungsbeziehungen beruhenden Grenzwertfestlegungen für völlig ausreichend; Bürgerinitiativen fordern nach dem Beispiel von Italien und der Schweiz die vorsorgliche Senkung auf ein Hundertstel der aktuellen Werte. Der Untergang des Abendlandes wäre davon kaum zu befürchten. ‘Man könnte die Sendeleistungen um den Faktor 108 reduzieren’, schätzt Joachim Gertenbach, ‘und trotzdem noch Mobilfunk machen.’ (wst)
Literatur
[1] Sietmann, Richard: Störfunk fürs Gehirn. c't 14/2000, S. 220
[2] Andreas Stang et al., The Possible Role of Radiofrequency Radiation in the Development of Uveal Melanoma, EPIDEMIOLOGY Jan. 2001; Vol 12, S. 7-12; online unter: http://ipsapp002.lwwonline.com/servlet/GetFileServlet?J=64&I=48&A=3&U=1&T=1 (wst)