Bundestag berät Gesetz gegen Routerzwang

Das von der großen Koalition versprochene Gesetz gegen den Zwang, nur vom Provider gestellte Geräte an dessen Netz anschließen zu dürfen, geht im Bundestag in die Ausschüsse.

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Internet-Provider in Deutschland sollen ihre Kunden nicht länger zwingen können, bei der Einwahl ins Netz eine bestimmte Hardware zu verwenden. Das sieht ein Gesetzentwurf der schwarz-roten Regierungskoalition vor, der am Donnerstag im Bundestag ohne eine öffentliche Aussprache an die zuständigen Ausschüsse überwiesen wurde. Mit der Abschaffung des sogenannten Routerzwangs setzen die Regierungsparteien ein Versprechen aus der Koalitionsvereinbarung um.

Bislang können Anbieter von Breitband-Internetanschlüssen ihren Kunden vorschreiben, welche Router diese zur Einwahl ins Netz benutzen sollen. Die Begründung der Anbieter war rechtlich nur schwer anzugreifen: Die Provider definierten die Geräte einfach als Teil ihres Netzes, über das allein sie verfügen dürfen. Mit der Gesetzesänderung wird nun die Anschlussdose an der Wand als "Netzabschlusspunkt" definiert. Außerdem müssen die Anbieter ihren Kunden die technischen Zugangsdaten mitteilen, damit diese ihre selbst angeschafften Geräte auch für den Internet-Anschluss einrichten können.

Gegen das Vorhaben der Bundesregierung hat sich allerdings Widerstand im Bundesrat gebildet. Die Länderkammer muss dem Gesetz zwar nicht zustimmen, versucht aber trotzdem das Gesetzgebungsverfahren noch zu beeinflussen. Die Einwände aus dem Wirtschaftsausschuss des Bundesrats lesen sich wie die Argumente der Netzbetreiber, die den Routerzwang gerne beibehalten wollen. Dabei überwiegen wirtschaftliche Argumente, technisch lässt sich der Zwang zu bestimmten Geräten schwerlich begründen.

Während der Beratung in den Ausschüssen und der Lesung im Bundestag gibt es noch Gelegenheit, die Regelung zu verwässern. So kann jeder Bundestagsabgeordnete im Rahmen der zweiten Lesung Änderungsanträge stellen. Das Gesamtpaket braucht dann in der Schlussabstimmung eine einfache Mehrheit der Abgeordneten. Geplant ist, dass das Gesetz im Februar 2016 in Kraft treten kann. (vbr)