Der virtuelle Wähler

Politiker und Beamte erhoffen sich von Online-Wahlen eine Steigerung des Interesses an der Politik. Ganz abgesehen von Sicherheitsbedenken warnen aber viele Experten, Politikverdrossenheit sei doch wohl mehr die Folge von Korruption und schwarzen Kassen als von fehlenden Wahlen per Internet.

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Von
  • Richard Sietmann
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Hätte sich das Desaster der amerikanischen Präsidentenwahl vermeiden lassen, wenn die Wähler Floridas, statt Löcher in Papier zu stanzen, online über das Internet hätten abstimmen können? Der Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss, medienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion und Vorsitzender des Unterausschusses Neue Medien im Deutschen Bundestag, ist davon überzeugt. ‘Kein Mensch hätte sich aufgeregt, und wir hätten sofort gewusst, dass Al Gore die Wahl vielleicht doch gewonnen hat’, erklärte er auf einer Veranstaltung zur ‘Bürgerbeteiligung in sicheren Netzen’ der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung in Berlin. ‘Ich bin mir absolut sicher, dass es zu Wahlen über das Internet kommen wird’.

Wie viele Modernisierer der rot-grünen Koalition glaubt Tauss, dass sich das Gemeinwesen durch Informationstechnik reformieren und die um sich greifende Politikverdrossenheit durch eine stärkere Partizipation der Bürger am politischen Geschehen überwinden lässt: ‘Wenn wir mehr Bürgerbeteiligung wollen, kann uns das Internet dabei unterstützen.’ Beistand erhielt der Politiker von Marc Mausch vom auf Banken- und Sicherheitssysteme spezialisierten Softwarehaus Brokat. Bisher sei es undenkbar gewesen, mehr Demokratie durch eine häufigere Befragung der Bürger statt nur des traditionellen Wahlgangs alle vier Jahre zu wagen - jetzt würde dies ‘organisationstechnisch möglich’.

Zu virtuellen Urnengängen liegen bislang nur spärliche Erfahrungen vor [1]. Im Juni des vergangenen Jahres simulierte das Statistische Landesamt Brandenburg mit Chipkarten und digitaler Signatur eine Online-Personalratswahl [2], und einige Monate zuvor, im Februar 2000, konnten Studenten an der Universität Osnabrück am PC über die Kandidaten zum Studentenparlament abstimmen; weitere Experimente sind geplant [3]. Doch trotz der Neuerung war in Osnabrück kein spürbarer Anstieg der notorisch schlechten Wahlbeteiligung zu verzeichnen. Das ist nicht gerade Wasser auf die Mühlen derer, die von der Bequemlichkeit einer Online-Abstimmung Anreize zu mehr Bürger-Engagement erwarten. Nicht einmal bei den politisch überdurchschnittlich Interessierten tritt der erhoffte Effekt ein: Im virtuellen Ortsverein der SPD, so war auf der Veranstaltung zu erfahren, nehmen nur etwa zehn Prozent der rund tausend Mitglieder an den Wahlen über das Netz teil.

Es blieb daher dem Informatiker Andreas Pfitzmann, Professor an der Universität Dresden, vorbehalten, die edlen Anliegen auf den Boden der Realität zurückzuholen. Die Politikverdrossenheit sei doch wohl mehr die Folge von Korruption und schwarzen Kassen, warnte er vor überzogenen Vorstellungen an die Reform der Demokratie durch Informationstechnik. Er provozierte mit der Frage, ob der Ruf nach Online-Wahlen nicht eher ‘ein riesiges Ablenkungsmanöver’ sei. Mausch konterte, indem er eine fast revolutionäre Note in die Debatte warf: ‘Probleme kann man nur mit neuen Organisationsformen lösen.’

Die Legitimation der demokratischen Willensbildung lebt von der Transparenz des Verfahrens bei der Erhebung und Auszählung der Wählerstimmen. Die bislang durchschaubaren Abläufe auf ein intransparentes technisches System zu übertragen, ‘mit unsicheren Endgeräten in unsicheren Netzen’, hält Pfitzmann für ein soziales Experiment mit ungewissem Ausgang. ‘Alles entwickelt sich vom Primitiven über das Komplizierte zum Einfachen’, zitierte er Antoine St. Exupéry; ‘momentan sind wir dabei, alles komplizierter zu machen’. Die Wähler in Florida hätten wenigstens noch erkennen können, dass sie ein Problem haben; ein Bill Gates hingegen könnte jede Wahl manipulieren, ‘und niemand würde es merken’.

Immerhin, das Internet befördert die Rückbesinnung aufs Grundsätzliche. Unumstritten sind die Anforderungen des Grundgesetz-Artikels 38 an die ‘allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahl’: Sie setzt die Identifikation des Wahlberechtigten zur Verhinderung einer mehrfachen oder stellvertretenden Stimmabgabe voraus, die Wahrung des Wahlgeheimnisses sowie die manipulationsgeschützte Sammlung und Aufbewahrung der Daten, damit im Zweifel das Ergebnis auch nach einer gewissen Zeit noch rekonstruierbar bleibt. Software-Experte Mausch glaubt, dass diese Anforderungen auch von einem Online-Wahlsystem zu erfüllen sind. Schwierigkeiten bereite nicht die Technik, schwierig sei es, ‘das Vertrauen in die Legitimität des Wahlverfahrens’ zu gewinnen.

Eine gewagte These. Denn zur Wahrung des Wahlgeheimnisses muss das Votum unumkehrbar und betrugssicher von der Identität des Wahlberechtigten gelöst werden. Aber im Unterschied zu elektronischen Finanztransaktionen mit Chipkarte und digitaler Signatur, bei denen jede Gutschrift auf dem einen Konto nachvollziehbar an die Belastung eines anderen gekoppelt ist, fehlt bei der digitalen Stimmabgabe dieses 1:1-System der wechselseitigen Kontrolle. Und ob im Falle einer Internet-Wahl die Aufsicht über die elektronischen Wahlurnen durch eine öffentliche Stiftung einen gleichwertigen Ersatz für die Öffentlichkeit des Wahllokals bei einer herkömmlichen Präsenzwahl darstellt, steht dahin.

‘Mit elektronischen Abstimmungssystemen verlagert sich das öffentliche Vertrauen von der Transparenz des Wahlvorgangs auf technische Experten’, bringt ein jüngst in den USA veröffentlichter Report des Internet Policy Institute (IPI) das Problem auf den Punkt. Die von der National Science Foundation in Auftrag gegebene Studie namhafter Fachleute spricht sich denn auch deutlich gegen die Stimmabgabe am heimischen Rechner aus [4]. Viele der zahlreichen und schwerwiegenden Risiken für die Integrität des Wahlverfahrens, heißt es da, ‘lassen sich heute selbst mit der fortschrittlichsten Technologie nicht ausschalten’.

Auf dem Podium der Friedrich-Ebert-Stiftung verdeutlichte Johannes Hahlen, Präsident des Statistischen Bundesamtes und in dieser Eigenschaft auch Bundeswahlleiter, warum Online-Wahlen nicht lediglich das technische Äquivalent der Briefwahl sind. Bits sind Bits, und es sei keineswegs klar, wie elektronisch abgegebene Wählervoten vor den im Telekommunikationsgesetz und in der Telekommunikations-Überwachungsverordnung geregelten, legalen Zugriffen von Sicherheitsbehörden auf den Datenverkehr abgegrenzt werden könnten: ‘Bei der Briefwahl geht das - da hoffe ich doch, dass Kriminalbeamte die roten Briefumschläge respektieren.’ Das Wahlgeheimnis sei jedenfalls nicht disponibel.

Zudem müsste das Bundesverfassungsgericht seine Rechtsprechung zur Briefwahl ändern und die Ausnahme von der unmittelbaren Stimmabgabe am Stichtag im Wahllokal künftig als Regel zulassen. Hahlen ist jedoch ‘eher skeptisch’, dass die Karlsruher Verfassungsrichter ihre früheren Entscheidungen heute anders sehen. Denn die Präsenzwahl in der geschlossenen Wahlkabine dient auch dem Schutz des Wahlgeheimnisses, das verhindern soll, dass Bürger unter Druck gesetzt werden oder sich ihr Stimmrecht abhandeln lassen. Würde das Ausfüllen des Stimmzettels auf dem Monitor daheim zur Regel, wäre dieser Schutz dahin und der Wahlvorgang entzöge sich der öffentlichen Kontrolle.

Angesichts der grundsätzlichen Zweifel hinsichtlich des Sinns und Nutzens wird die Mausklick-Demokratie daher kaum in naher Zukunft Einzug halten. Die dafür nötige Akzeptanz bei den Bürgern zu schaffen, hält Andreas Pfitzmann - wenn überhaupt - eher für ‘ein Langfristziel von vielen, vielen Jahren - vielleicht Jahrzehnten’. Vielleicht hängt die Akzeptanz ja weniger von dem Nachweis der Funktionsfähigkeit elektronischer Abstimmungen als vielmehr vom Vertrauen in die Beherrschbarkeit ihrer Mängel ab, etwa, wie mit einem plausiblen Verdacht auf Unregelmäßigkeiten oder Manipulation umzugehen ist. Nach welchen Kriterien sollte die Anfechtung einer Online-Wahl möglich sein, und welche Konsequenzen müsste sie haben - reicht es aus, zur erneuten Auszählung ein Programm auf demselben digitalen Datenbestand noch einmal laufen zu lassen, um dasselbe Resultat hervorzubringen? (jk)

[1] Herbert Kubicek, Martin Wind: Couchpotatoes zu Netizens; c't 3/2001, S. 100

[2] Online-Personalratswahl

[3] Forschungsgruppe Internet-Wahlen

[4] Internet Policy Institute (jk)