Verführerischer Charme ...
Soll das Wahlgesetz geändert werden, um die komfortable Stimmabgabe mit dem Handy oder am heimischen Computer zu ermöglichen? Namhafte Kritiker befürchten, damit würde der Demokratie ein Bärendienst erwiesen.
- Richard Sietmann
Das vom Bundeswirtschaftsministerium unter Federführung der Forschungsgruppe Internetwahlen an der Universität Osnabrück geförderte Projekt ‘i-vote’ steht kurz vor dem Abschluss. Am 7. Juli findet in Esslingen ein zusätzlicher vierter Test statt, eine Jugendgemeindevertreter-Wahl. Nach Ansicht von Befürwortern der Online-Wahl sind nun politische Entscheidungen verlangt. ‘Die Weichen müssen heute gestellt werden, nicht erst 2004’, drängelt beispielsweise der Präsident der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), Herbert Rische, der bereits besorgt den Blick auf die nächsten Sozialwahlen im Jahre 2005 richtet.
Nach sechs Jahren sind dann wieder knapp 50 Millionen Versicherte aufgerufen, Vertreter in die so genannten Sozialparlamente bei der BfA und den großen Krankenkassen zu entsenden. Es handelt sich um eine der umstrittensten Wahlen in der Republik, da die Rahmenbedingungen ausschließlich der Gesetzgeber festlegt, was wirkliche Mitbestimmung und Einflussmöglichkeiten der Sozialparlamentarier äußerst beschränkt. Angesichts der bei Wählern weithin unbekannten Kandidatenlisten sprechen Kritiker seit Jahren von ‘Geldverschwendung’, ‘Etikettenschwindel’ und ‘Rentnerparlamenten’. Die Durchführung kostete die BfA beim letzten Mal 66 Millionen Mark - ein ‘verdammt hoher Preis’ für eine ‘Möchtegern demokratische’ Selbstverwaltung, wie 1999 der Bund der Steuerzahler schimpfte. In Internet-Wahlen sieht Rische nun nicht nur eine Chance zu ‘mehr Demokratie’, sondern ‘auch wirtschaftlich eine Alternative’ und ‘ein großes Einsparpotenzial’. Deshalb gelte es, ‘heute aktiv zu werden’.
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Bundesinnenminister Otto Schily: ‘Systemfehler hätten katastrophale Folgen.’ |
‘Das muss politisch entschieden werden’, hieb Dieter Otten, Professor für Soziologie an der Universität Osnabrück und Leiter der Forschungsgruppe Internetwahlen auf dem gemeinsam von Wirtschaftsminister Werner Müller und Innenminister Otto Schily veranstalteten Kongress ‘Internet - eine Chance für die Demokratie?’ in dieselbe Kerbe. ‘Es kommt mit Sicherheit zu Wahlen über das Internet’, ist Otten überzeugt. Das Thema hätte längst die wissenschaftliche und politische Debatte verlassen. ‘Der Bürgerwille ist da, der Demokratisierungswille ist da, und es ist auch ein wirtschaftliches Potenzial’. In den ausschließlich als Briefwahl durchgeführten Sozialwahlen sieht Otten ‘ein ideales Anwendungsfeld’ für die von seiner Forschungsgruppe entwickelte Software ‘i-vote’, die in Verbindung von Chipkarte und digitaler Signatur die sichere Stimmabgabe über das Netz ermöglichen soll.
Kleine Schritte
Das Umfeld für Ottens Ambitionen ist günstig. ‘Langfristig soll auch bei den Wahlen zum Bundestag oder zum Europäischen Parlament die elektronische Stimmabgabe möglich sein’, heißt es in der Ende letzten Jahres vom Bundeskabinett verabschiedeten Zwischenbilanz zum Programm ‘Moderner Staat - Moderne Verwaltung’. ‘Die Vielzahl von Wahlen in Deutschland, die teilweise auch einer der Gründe für die Wahlmüdigkeit sein kann, aber auch die steigende Mobilität sowie die Alterung der Wahlbevölkerung machen es aus der Sicht der Bundesregierung notwendig, dem Bürger die Stimmabgabe und damit die Teilhabe an politischen Entscheidungen zu erleichtern. Hier bietet das Internet eine innovative Chance.’
Doch die Schwierigkeiten lauern im Kleingedruckten. Bundesinnenminister Otto Schily wies auf der Veranstaltung auf die Gefahren für die demokratische Legitimation politischer Entscheidungen hin, falls die Anforderungen des Grundgesetzes an die ‘allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahl’ von elektronischen Abstimmungen nicht in derselben Weise wie von dem konventionellen Urnengang erfüllt würden. ‘Systemfehler hätten katastrophale Folgen’, so der Minister, ‘abgesehen davon, dass eine Wahlwiederholung ein kostspieliges Unterfangen wäre, würden solche Systemfehler das Vertrauen in die Korrektheit der Wahldurchführung und die Richtigkeit des Wahlergebnisses in Frage stellen. Die Folgen für unseren demokratischen Staatsaufbau wären verheerend’.
Schily plädiert daher dafür, erst weitere Erfahrungen in kleinerem Rahmen - etwa bei Hochschul-, Betriebsrats- und Seniorenwahlen - zu sammeln. Parallel dazu soll eine von ihm eingerichtete Arbeitsgruppe im Innenministerium im Dialog zwischen Informatikern, Juristen und Wahlorganisatoren die Anforderungen und Kriterien definieren, die an Online-Wahlen zu stellen sind. In einem weiteren Schritt will Schily die Wahllokale bis zur übernächsten Bundestagswahl im Jahre 2006 so vernetzen, dass Wähler künftig ihre Stimme nicht nur in ihrem Stimmbezirk, sondern in jedem beliebigen Wahllokal abgeben können. Aber bis zu einer echten Wahl über das Internet sei es noch ein weiter Weg. ‘Nur wenn das Vertrauen der Bürger in die Stimmabgabe und die Akzeptanz des Verfahrens absolut gesichert sind, kann eine Online-Wahl verantwortet werden.’
Technik gegen Wahlmüdigkeit?
An Online-Voten als Heilmittel gegen die Wahlmüdigkeit glaubt Schily offenbar nicht. ‘Eine Demokratie, die ihre Bürger nicht einmal motivieren kann, die kleine Unbequemlichkeit des Gangs zum Wahllokal auf sich zu nehmen’, sei ‘ziemlich kraftlos’, meint der Minister und vermutet, die sinkende Wahlbeteiligung habe ‘ganz andere Ursachen als die vermeintliche Unbequemlichkeit, nicht vom heimischen PC aus wählen zu können’. In diesem Punkt erhielt der Innenminister ungewohnte Schützenhilfe vom ICANN-Direktoriumsmitglied und Sprecher des Chaos Computer Club, Andy Müller-Maguhn, für den Online-Wahlen ‘der allerletzte Schritt’ sind, ‘über den es sich nachzudenken lohnt’. Das geringe Interesse vieler Bürger sei wohl eher auf den weit verbreiteten Eindruck der Nutzlosigkeit zurückzuführen, ‘wo der Wähler sein Kreuzchen macht’.
Wie Müller-Maguhn rieten viele Referenten des Kongresses, das Augenmerk mehr auf die demokratischen Prozesse der Informationsgewinnung und des Meinungsaustausches zu richten und sich ‘nicht nur auf den Akt der Stimmabgabe zu konzentrieren’, wie der Bremer Universitätsprofessor Herbert Kubicek meint. Kubicek wies zugleich darauf hin, dass die Kosten/Nutzen-Bilanz nicht symmetrisch ist. Den Vorteil hätten vor allem die Systemhersteller und die auf Rationalisierung bedachten Wahlveranstalter; für den Wähler hingegen, der sich erst eine Signaturkarte beschaffen und eine spezielle Software installieren muss, sieht die Bilanz eher negativ aus. ‘Ich glaube, dass das Thema weniger von den Wählerinnen und Wählern aufgebracht worden ist, als vielmehr von den Herstellern der Systeme.’
Open-Source-Wahlen
Dieter Otten indes sieht sich als Schrittmacher [2|#literatur]. ‘Wir haben einen Stein in ein technisches Feld geworfen, und zurück kam eine politische Debatte.’ Unwidersprochen blieb seine Behauptung, die bisher von der Forschungsgruppe Internetwahlen durchgeführten Tests lieferten bereits eine ‘relativ verlässliche Erfahrungsbasis’ und elektronische Wahlen seien nicht riskanter als die konventionelle Stimmabgabe mit Handauszählung, sie hätten es nur mit anderen Sicherheitsanforderungen zu tun. ‘Die händische Wahl ist extrem unsicher’, berief sich der Osnabrücker Soziologe auf eigene Untersuchungen; ‘es ist sehr viel leichter, eine Urne zu knacken als einen Server’. Unerwähnt ließ er allerdings, dass die derzeit äußerst kleinteilig strukturierten Stimmbezirke sowie die Öffentlichkeit der Auszählung systematische Wahlbetrügereien in großem Maßstab erschweren, weil das dazu notwendige konspirative Zusammenwirken vieler Beteiligter kaum zu verbergen wäre. Dagegen würden die wirtschaftlichen Effizienzvorteile von Internet-Abstimmungen nur bei einer größeren Zentralisierung zum Tragen kommen, und die wiederum ist anfälliger gegen Störungen oder gezielte Angriffe, etwa in Gestalt verteilter Denial-of-Service-Attacken, die auch von außerhalb der Landesgrenzen gestartet werden könnten. Solche, mit der Skalierung des Wahlsystems verbundene Risiken kamen auf dem Kongress jedoch ebenso wenig zur Sprache wie das Problem der Nachzählung im Falle einer Wahlanfechtung.
Sie markieren aber den Punkt, an dem in den USA die nach dem Wahldebakel von Florida einsetzende Diskussion über das Online-Voting schnell wieder endete [3|#literatur]. Interessanterweise sind es immer wieder die Informatiker, die vor vermeintlichen Hightech-Lösungen und einer Überschätzung des Internet warnen [4|#literatur]. ‘Es gibt keine Stimmzettel mehr, auf die man zurückgreifen könnte’, warnt etwa der amerikanische Kryptographie-Experte Bruce Schneier. In seinem Buch ‘Angewandte Kryptographie’ hatte er noch selbst Abstimmungsprotokolle für sichere Wahlen aufgezeigt [5|#literatur]; inzwischen ist er von seinem früheren Optimismus abgerückt. ‘Theoretisch ist ein sicheres Internet-Wahlsystem möglich, aber das wäre die erste sichere Netzanwendung in der Geschichte des Computers, die je geschaffen wurde.’ [6|#literatur] Die bisher bekannt gewordenen Anfechtungen geben keinen Aufschluss darüber, welche rechtlichen Kriterien an die Nachvollziehbarkeit des Wahlergebnisses zu stellen sind, weil sie nicht das Resultat anfochten, sondern die Art, wie es zustande kam. So wurde gegen die auch online durchgeführten Präsidentschaftsvorwahlen (Primaries) in Arizona das Gericht angerufen, weil die Einwohner von Indianerreservaten die Chancengleichheit des Internet-Zugangs verletzt sahen. Und bei den Studentenwahlen in Osnabrück gab es einen Einspruch, weil das Votum unter bestimmten Umständen im Klartext in einer Datei auf dem Rechner blieb - nach Ansicht der zwei studentischen Kläger ein Verstoß gegen den Grundsatz der geheimen Wahl. Das Verwaltungsgericht Osnabrück sowie in zweiter Instanz das Oberverwaltungsgericht Lüneburg wiesen den Einspruch ohne Klärung des eigentlichen Anliegens aus formalrechtlichen Gründen ab; die Kläger hatten die Einspruchsfrist von einer Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses versäumt [7|#literatur].
Der Mangel selbst sei in der jetzigen Version von ‘i-vote’ längst behoben, erklärte Otten in Berlin. Die Software wird jetzt von der ivl GmbH in Leverkusen vermarktet, aber der Quellcode ist proprietär. ‘Solange der nicht offen liegt, wird das nie etwas’, befürchtet der SPD-Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss, bisher ein Vorkämpfer für Online-Wahlen. Der medienpolitische Sprecher seiner Fraktion ist aus einem weiteren Grunde nachdenklich geworden. Sollte die geplante Telekommunikationsüberwachungs-Verordnung nämlich staatlichen Ermittlungsbehörden ganz legal weit reichende Abhörmöglichkeiten des Datenverkehrs einräumen, dann sei für ihn möglicherweise ‘der Zeitpunkt gekommen, mich von den elektronischen Wahlen zu verabschieden’.
Der zentrale Knackpunkt bleibt jedoch nach wie vor die Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Wahlverfahrens selbst. Aus ihr bezieht die demokratische Willensbildung ihre Legitimation. In welcher Weise soll man sich aber künftig die Tätigkeit internationaler Wahlbeobachter in einem Land vorstellen, dessen neue Machthaber ihrem Regime mit einem Internet-Wahlsystem einen demokratischen Anstrich geben wollen - werden die Prüfer sich dann anstelle von Stichproben in den Wahllokalen vor Ort mit einem Aufkleber ‘Intel inside’ zufrieden geben müssen? (wst)
Literatur
[1] Sietmann, R.: Der virtuelle Wähler, c't 8/01, S. 70
[2] www.i-vote.de
[3] Grossman, W.: No E(asy) Cure, Scientific American, February 2001, p. 25
[4] http://mainline.brynmawr.edu/~rmercuri/notable/evote.html
[5] Schneier, Bruce: Angewandte Kryptographie, Protokolle, Algorithmen und Sourcecode in C, Addison-Wesley 1996
[7] VG Osnabrück, 3 B 28/00 u. 3 A 54/00 v. 28. 6. 2000, OVG Lüneburg, 10 O 2649/00 v. 19. 12. 2000 (wst)