Normenkontrollrat fordert E-Akte für Flüchtlinge

Der Vorsitzende des Nationalen Normenkontrollrates, Johannes Ludewig, hat eine "einheitliche elektronische Akte für jeden Flüchtling" ins Spiel gebracht. Sie solle von Bund, Ländern, Kommunen und Polizei gleichermaßen genutzt werden.

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Akten, Karteikarten

(Bild: sxc.hu)

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Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) kritisiert in seinem Jahresbericht 2015, dass die Behörden hierzulande zuwenig auf elektronische Verwaltungsdienste setzen. E-Government komme zu langsam voran, heißt es in dem Papier, das der NKR am Montag Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) überreicht hat.

"Dieses große Defizit wird auch und gerade bei der Bewältigung der großen Zahl in Deutschland ankommender Flüchtlinge mehr als deutlich", erklärte der NKR-Vorsitzende Johannes Ludewig. Er schlug daher vor, "eine einheitliche elektronische Akte für jeden Flüchtling" einzurichten. Diese sollten Bund, Länder, Kommunen und Polizei gleichermaßen "von Anfang bis Ende des Anerkennungsverfahrens" nutzen dürfen.

Laut Ludewig könnten so "erhebliche Zeitverzögerungen und Mehrkosten" verhindert werden, die bislang "komplett hausgemacht" seien und eine zügige Abwicklung des Asylbewerberstroms erschwerten. Die deutschen Behörden müssten hier "dringend besser werden" und dürften nicht der Entwicklung in Wirtschaft und Gesellschaft hinterherlaufen. Zu einfacheren Überwachungsmöglichkeiten von Flüchtlingen durch die elektronische Akte und ein damit voraussichtlich verknüpftes eindeutiges Personenkennzeichnen äußerte sich der frühere Bahnchef nicht.

Das 2006 eingeführte Gremium soll der Bundesregierung helfen, Bürokratie abzubauen. Laut dem Jahresbericht ist es dabei prinzipiell erfolgreich gewesen: Die Folgekosten von Gesetzen für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung sind demnach in den vergangenen 12 Monaten insgesamt erstmals im Saldo um 685 Millionen Euro gesunken. Dies sei unter anderem auf das neue Bürokratieentlastungsgesetz zurückzuführen. Aber auch bereits durchgeführte E-Government-Maßnahmen wie die Einführung der elektronischen Vergabe hätten für Entlastungen gesorgt.

Die Bundesregierung ist in diesem Jahr auch eine Selbstverpflichtung eingegangen, die der Kontrollrat im Herbst 2014 anregte. Demnach will sich das Kabinett bemühen, die Wirtschaft an anderer Stelle gleichwertig zu entlasten, wenn sie eine gesetzliche Vorschrift mit Folgekosten für Unternehmen einführt. Der NKR monierte jüngst etwa, dass die Regierung den "Erfüllungsaufwand" für die Telekommunikationsbranche durch die neue Vorratsdatenspeicherung in ihrem einschlägigen Gesetzentwurf gar nicht dargestellt habe, obwohl ein Branchenverband von bis zu 600 Millionen Euro Anlaufkosten ausgegangen sei. (vbr)