Irische Aufsicht soll Facebooks Datenübermittlung in die USA prüfen

Ein weiterer Erfolg für den Facebook-Kritiker Max Schrems: Nachdem der EuGH das Safe-Harbor-Abkommen gekippt hat, müssen sich laut Irlands High Court nun auch die dortigen Datenschützer mit einer Klage gegen Facebook befassen.

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Daumen
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Von
  • dpa

Die Übermittlung von Daten europäischer Nutzer in die USA wird in Irland auf den Prüfstand gestellt. Nach dem spektakulären Safe-Harbor-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) entschied der High Court in Dublin, dass irische Datenschützer sich mit einer entsprechenden Klage des Österreichers Max Schrems befassen müssen. Der Facebook-Kritiker fordert, den Datentransfer von Europa in die USA zu stoppen, weil die Informationen dort dem Zugriff von Geheimdiensten ausgeliefert seien.

Die irische Datenschutzkommission hatte es zunächst abgelehnt, sich mit Schrems' Vorwürfen zu beschäftigen und verwies auf die sogenannte "Safe Harbor"-Vereinbarung der EU-Kommission, mit der Datentransfers in die USA vor 15 Jahren für unbedenklich erklärt wurden. Schrems kontert, dass der Informant Edward Snowden ein Ausmaß der Überwachung offengelegt habe, das Rechte der Europäer verletze. Der High Court bat den Europäischen Gerichtshof, zu klären, ob Datenschutz-Behörden einzelner Staaten "Safe Harbor" in Frage stellen dürfen.

Der EuGH schloss sich Schrems' Ansicht an und erklärte "Safe Harbor" vor zwei Wochen für ungültig. Nach dem Urteil des Gerichtshofs seien die irischen Datenschützer nun verpflichtet, sich mit Schrems' Klage zu befassen, sagte nun High-Court-Richter Gerard Hogan.

Die irische Datenschutzbeauftragte Helen Dixon kündigte am Dienstag an, die Beschwerde werden nun "mit aller angebrachten Sorgfalt" untersucht. Facebook sagte Kooperation zu: "Wir werden Anfragen der irischen Datenschutzkommission beantworten, wenn sie die Schutzmechanismen für die Übertragung persönlicher Daten im Rahmen des geltenden Rechts untersuchen." Das Online-Netzwerk sieht sich vom Aus von "Safe Harbor" nicht betroffen, da die Datenübermittlung in die USA mit anderen rechtlichen Mitteln gemäß der weiterhin gültigen Datenschutz-Grundverordnung von 1995 abgesichert sei. (axk)