Kartell-Geldbuße: Hersteller optischer Laufwerke müssen 116 Millionen Euro zahlen

Bei Ausschreibungen von HP und Dell haben sich acht Hersteller von DVD- und Blu-ray Discs abgesprochen. Diese müssen nun Geldbußen zahlen.

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Margrethe Vestager

Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager

(Bild: EU-Kommission)

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Die EU-Kommission bestraft acht Hersteller von optischen Laufwerken für ihr wettbewerbswidriges Verhalten. Sie müssen eine Geldbuße von insgesamt 116 Millionen Euro zahlen, wie aus einer Mitteilung hervorgeht. Die Unternehmen hätten ihr Verhalten bei Ausschreibungen zweier Computerhersteller abgestimmt und damit gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen.

Abgesprochen hatten sich Philips, Lite-On, deren Gemeinschaftsunternehmen Philips & Lite-On Digital Solutions, Hitachi-LG Data Storage, Toshiba Samsung Storage Technology, Sony, Sony Optiarc und Quanta Storage. Philips, Lite-On und Philips & Lite-On Digital Solutions wurde die Geldbuße nach der Kronzeugenregelung vollständig erlassen, da diese Unternehmen die Kommission als erste von dem Kartell informiert hatten. Die gegen Hitachi‑LG Data Storage verhängte Geldbuße wurde aufgrund der Zusammenarbeit des Unternehmens mit der Kommission um 50 Prozent ermäßigt, da das Unternehmen es der Kommission ermöglichte, eine längere Kartelldauer aufzudecken.

Toshiba Samsung Storage Technology muss knapp 74 Millionen Euro zahlen, Sony 18 Millionen, Sony Optiarc 10 Millionen und Quanta Storage 7 Millionen.

Die Kartellmitglieder haben sich laut EU-Kommission von Juni 2004 bis November 2008 gegenseitig über ihre geplanten Gebotsstrategien sowie Ergebnisse von Ausschreibungen informiert und Geschäftsinformationen zu optischen Laufwerken in Laptops und Desktops austauschten. "Sie organisierten ein Netz aus bilateralen Parallelkontakten, die nur dazu dienten, aggressiven Wettbewerb bei Ausschreibungen von Dell und HP zu vermeiden", schreibt die EU-Kommission.

Dabei seien sich die Unternehmen bewusst gewesen, dass sie rechtswidrig handelten. Sie bemühten sich, die Kontakte zu verheimlichen und zu verhindern, dass ihre Vereinbarungen aufgedeckt werden. Auch haben die Kartellmitglieder versucht, keine Spuren ihres wettbewerbswidrigen Verhaltens zu hinterlassen. So trafen sich Vertreter der Unternehmen zuweilen an Orten, an denen man nicht auf sie aufmerksam werden würde, zum Beispiel auf Parkplätzen oder in Kinos. Die Absprachen zwischen Herstellern optischer Laufwerke wurden auch in den USA aufgedeckt und geahndet. (anw)