Bitkom gibt Hilfe für Archivierung

Gemeinsam mit dem Verband elektronische Rechnung hat der Bitkom Handreichungen für die elektronische Archivierung und die GoBD veröffentlicht.

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Bitkom gibt Hilfe für Archivierung
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Von
  • Henning Behme

Das Bundesfinanzministerium hat schon im vorigen Jahr dargestellt, wie IT-gestützte Buchführungsprozesse künftig ablaufen sollen. Jetzt haben der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) und der Verband elektronische Rechnung 10 Merksätze veröffentlicht, die Unternehmen dabei helfen sollen, die vom BMF vorgegebenen GoBD zu berücksichtigen. Hinter dem Kürzel verbirgt sich das Wortungetüm "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff".

Zu den Merksätzen (PDF), die jeweils aus einer Aussage und einem erläuternden Absatz bestehen, gehört, dass die elektronische Archivierung nicht an eine bestimmte Technik gebunden ist, aber Unveränderbarkeit sicherstellen muss. Dass Belege zeitnah zu archivieren sind sowie les- und auswertbar zu bleiben haben, versteht sich von selbst. Unternehmen dürfen steuerrelevante Daten elektronisch aufbewahren – auch im Ausland. (hb)