Komplett-PCs: Viel bezahlt, wenig bekommen
Konfigurationsfehler, unvollständige Lieferungen und schlechte DVD-Wiedergabe sind die Ergebnisse eines PC-Kauftests von c't. Immerhin gab es eine erfreuliche Ausnahme.
Konfigurationsfehler, unvollständige Lieferungen und schlechte DVD-Wiedergabe sind die Ergebnisse eines Kauftests von c't. Anonyme Testkäufer erwarben im Versandhandel, in technischen Fachmärkten und bei Discountern Komplett-PCs mit DVD-Laufwerk. Die DVD-Videos sollten nicht nur am Monitor, sondern auch am Fernsehgerät zu betrachten sein. Nach gut einem Monat waren immerhin elf von zwölf bestellten Geräten geliefert und wurden auf Herz und Nieren geprüft.
Eine erfreuliche Ausnahme gab es im Test: Am gelieferten PC des Direktversenders Dell gab es nichts zu bemängeln. Bei etlichen anderen Rechnern waren hingegen massive Konfigurationsfehler zu beanstanden. Teilweise waren künstliche Bremsen eingebaut, nach denen selbst Profis lange suchen mussten. Überwiegend unzufrieden waren die Tester mit der Wiedergabe von DVD-Videos, die oft als Renner der Saison bezeichnet werden. Mit nur zwei Ausnahmen lieferten die PCs statt flüssigem Filmgenuss Ruckler und Aussetzer – besonders, wenn man den TV-Ausgang der Grafikkarten verwendete.
Bei manchen Geräten fehlten zum Redaktionsschluss immer noch teilweise bereits bezahlte Komponenten. So mancher Versender lässt sich bei Fehllieferungen, unvollständigen Lieferungen oder defekt gelieferten Sendungen viel Zeit. Der Kunde hat ja schon per Nachnahme bezahlt.
In Ausgabe 23/2000, erschienen am 6. November, berichtete c't bereits von mangelhafter Beratung, bedenklichen Geschäftsbedingungen und einer zweifelhaften Windows-Version. Eine weitere Firma schickte ein Windows 98 ohne Echtheitszertifikat – laut Microsoft illegal. Der betroffene Hersteller, Firma Waibel, beruft sich in einer unterdessen auf seiner Website veröffentlichten Erklärung auf ein BGH-Urteil, wonach Microsoft den Vertrieb so genannter "entbundelter" OEM-Versionen dulden muss. Er habe die Betriebssystem-CDs in gutem Glauben von einem Vorlieferanten gekauft. Microsoft erhob indessen den Verdacht einer auch nach dem BGH-Urteil unerlaubten "Doppelnutzung" der Windows-Lizenz – ein Kunde erhält die Original-CD, ein anderer eine CD-Kopie mit dem Original-Echtheitszertifikat – und kündigte gerichtliche Schritte gegen das Unternehmen an.
Den detallierten Testbericht bringt c't in Ausgabe 24/2000 (ab dem 20. November im Handel). (jk)