Schiedsverfahren zum Leistungsschutzrecht gescheitert

Google und die in der VG Media zusammengeschlossenen Verlage haben Widerspruch gegen den Einigungsvorschlag des Deutschen Patent- und Markenamtes im Streit ums Leistungsschutzrecht eingelegt. Nun geht es vor Gericht.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 53 Kommentare lesen
Google

(Bild: dpa, Boris Roessler/Illustration)

Lesezeit: 2 Min.

Der Streit zwischen der Verwertungsgesellschaft Media nebst den von ihren vertretenen Verlagen sowie Google über das Leistungsschutzrecht im Internet und damit einhergehende Vergütungspflichten geht in die nächste Runde. Beide Seiten haben den Gütevorschlag der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) vom September zurückgewiesen. Nun geht der Streit voraussichtlich in eine jahrelange Verlängerung vor Gericht.

Für das DPMA gilt das Schiedsverfahren als "gescheitert", erklärte eine Behördensprecherin gegenüber heise online. Davon spreche das DPMA immer, wenn zumindest eine Partei Widerspruch eingelegt habe. Ein Google-Sprecher bestätigte, dass der US-Konzern den Vorschlag nicht anerkannt habe. Gleiches gilt Berichten zufolge für die VG Media. Ein Verlagsmanager soll angekündigt haben, vor Gericht gehen zu wollen.

Statt juristische Auseinandersetzungen mit Verlagen zu führen, "möchten wir viel lieber mit ihnen zusammenarbeiten, um mehr Besucher auf ihre Webseiten und Apps zu leiten, ihre Marken online zu stärken und digitalen Journalismus zu fördern", heißt es aus dem Hause Google. Der Suchmaschinenanbieter sieht sich in seiner Haltung, keine entgeltlichen Lizenzen für Leistungsschutzrechte erwerben zu wollen, durch eine kürzliche Entscheidung des Bundeskartellamts bestätigt. Dieses sieht "keinen hinreichenden Anhaltspunkt" für einen Missbrauch von Marktmacht.

Das DPMA hatte den von der VG Media geforderten Tarif in Höhe von gut 6 Prozent des Gesamtumsatzes von Google für die Anzeige kleinster Textauszüge aus Verlagsinhalten in Form von "Snippets" als unangemessen bezeichnet. Zugleich brachte es eine Obergrenze von sieben Wörtern unter Ausschluss der Suchbegriffe für entgeltfreie Snippets ins Spiel. EU-Digitalkommissar Günther Oettinger (CDU) liebäugelt derweil mit einem europäischen Rechtsrahmen zum Leistungsschutzrecht mit klareren Vorgaben und Sanktionen. Auch Andrus Ansip, Kommissar für den digitalen Binnenmarkt, wollte jüngst eine "Google-Steuer" nicht mehr ganz ausschließen. (axk)