Innenminister will Zugriff auf Stammdaten von Internet-Nutzern

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Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Alle deutschen Internet-Provider müssen nach Plänen des Bundesinnenministeriums (BMI) künftig den Verfassungsschutzbehörden Zugriff auf ihre Bestandsdaten gewähren. Das Ziel: die exakte Zuordnung von Homepages und EMail-Adressen zu ihren Besitzern. Das erst Anfang August in Kraft getretene Teledienste-Datenschutzgesetz (TDDSG) soll dazu entsprechend geändert oder - wie der Bundestagsabgeordnete und SPD-Internet-Experte Jörg Tauss meint - verschlechtert werden.

In einem c't vorliegenden internen Argumentationspapier begründet der Leiter der BMI-Abteilung 'Innere Sicherheit', Reinhard Rupprecht, das Vorhaben damit, daß politische Extremisten jeglicher Couleur das Internet vor allem zum Austausch von Nachrichten und zur Agitation gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung nutzten. Im Bereich der Homepages im World Wide Web reiche die Bandbreite vom Angebot 'politisch extremistischer konzeptioneller Texte und Veranstaltungs- und Demonstrationsaufrufen über Verkaufsofferten für Propagandamaterialien bis hin zu detaillierten und umfangreichen technischen Anleitungen zur Herstellung von Sprengstoffen und dem Bau von Bomben'.

Nach geltender Rechtslage darf die Anfrage des Verfassungsschutzes nach dem Klarnamen einer Person dem Provider nicht zur Kenntnis gelangen. Ein technisches Verfahren soll daher den direkten Zugriff auf den Kundenstamm ermöglichen, ohne daß der Provider den Abruf registriert. Die Kosten hierfür trägt der Betreiber - und damit indirekt der Kunde.

Entsprechende Einrichtungen mußten die Telekommunikations- und Mobilfunkbetreiber nach den Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bereits mit Millionenaufwand nachrüsten. Es wird sogar darüber diskutiert, ob die Telekombetreiber eine Standleitung zur Regulierungsbehörde unterhalten müssen, damit der Verfassungsschutz innerhalb weniger Sekunden auf die Adreßdaten des Telefonkunden zugreifen kann.

Wie aus dem internen Papier der Abteilung 'Innere Sicherheit' hervorgeht, konnten die Verfassungsschutzbehörden bislang keine Auskunft verlangen beziehungsweise Beschlagnahmungen durchführen, da eine gesetzliche Auskunftsverpflichtung der je- weiligen Diensteanbieter nicht existiere. Mit der neuen Regelung für private Telediensteanbieter werde den Behörden allerdings kein neues Eingriffsrecht eingeräumt, da vor der Privatisierung der Informations- und Kommunikationsdienste die Deutsche Bundespost 'auf dem Wege der Amtshilfe' einen Zugriff ermöglicht hatte. Es handele sich nun lediglich 'um einen juristischen Anpassungsprozeß'. Das trifft jedoch keinesfalls auf die Auskunftsverpflichtung für Internet-Provider zu, da diese nicht auf die Zuordnung von Telefonnummern, sondern von EMail- und WWW-Adressen zu konkreten Personen abzielt.

'Immerhin sagt das BMI mit der Forderung nach Zugriff auf Mailnummern nun, wohin die Reise gehen soll,' begrüßte der Bundestagsabgeordnete und forschungspolitische Sprecher der Bündnisgrünen, Manuel Kiper, die neueste Initiative aus dem Bundesministerium. Bereits die technische Spezifikation einer Schnittstelle für den Datenabruf nach § 90 TKG habe ein entsprechend definiertes Datenfeld für Mailnummern enthalten. Doch daß dieses für einen Abruf von EMail-Adressen gedacht war, wurde bisher vom Ministerium abgestritten. Kiper: 'Ein bißchen Glasnost kann dem BMI auch nicht schaden.'

Nach Ansicht von Ingo Ruhmann, Vorstandsmitglied des Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF), sind nun auch interne Firmennetze betroffen: 'Über potentiell jedem firmeninternen Netz hängt nun das Damoklesschwert des Datenabrufs - Zuwiderhandlungen sind mit Bußgeld bewehrt.' Jörg Tauss kritisierte die gesetzlich verordnete Abhörschnittstelle 'als einen Schlag gegen das Internet'. Den vielen kleinen und mittelständischen Internet-Providern fehle das Geld für die Nachrüstung.

Tauss: 'Würde man sie also mit denselben Pflichten wie die großen Telekombetreiber belasten, wäre das ganz sicher das wirtschaftliche Aus dieser jungen Zukunftsbranche.' Er fordert die betroffenen Unternehmer daher auf, sich in ihren Wahlkreisen mit den Abgeordneten der Regierungskoalition in Verbindung zu setzen und ihnen die Tragweite dieser Pläne klar zu machen. Diese sollten auf Minister Kanther dahingehend einwirken, 'daß dieser seine Bemühungen, die Zukunftstechnik aus unserem Land zu vertreiben, endlich unterläßt.' (Christiane Schulzki-Haddouti/ad) (ad)