Mit einem Bein im Gefängnis
Bislang waren die deutschen Provider davon ausgegangen, das Teledienstegesetz schütze sie wirksam vor der Haftung für illegale Inhalte im Internet. Der Verlauf des Prozesses gegen Felix Somm schien diese Einschätzung zu bestätigen; nach Anhörung der Sachverständigen forderte der Staatsanwalt einen Freispruch. Doch der Richter versetzte mit seinem Urteil der Branche einen Schock.
- Axel Kossel
- Christiane Schulzki-Haddouti
Damit hatte niemand gerechnet: Das Münchner Amtsgericht verurteilt den ehemaligen Geschäftsführer von CompuServe, Felix Somm, wegen Mittäterschaft bei der Verbreitung von Kinder- und Tierpornographie zu zwei Jahren Gefängnis; gegen Zahlung von 100 000 Mark an gemeinnützige Einrichtungen wird die Strafe zur Bewährung ausgesetzt.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da die Verteidigung Berufung bei der Kleinen Strafkammer am Landgericht eingelegt hat. Danach ist noch in der letzten Instanz eine Revision beim Bayerischen Obersten Landesgericht möglich. Den Gang zum Bundesgerichtshof hatte der Amtsrichter Wilhelm Hubbert verhindert, indem er den Antrag der Verteidigung auf Verweisung des Falles an die Große Strafkammer beim Landgericht ablehnte. Die endgültige Entscheidung im deutschen Pilotprozeß zur Providerhaftung wird also in Bayern fallen.
Falsche Vorstellungen
Bei der Urteilsbegründung verweist der Richter darauf, daß jedem Foto mit Kinderpornographie ein sexueller Mißbrauch vorausgegangen sei - 'ein scheußliches Verbrechen'. Somm habe den deutschen Kunden des Online-Dienstes 1995 und 1996 harte Kinder-, Tier- und Gewaltpornographie 'bis ins letzte Kinderzimmer' zugänglich gemacht. Als Motiv sieht Hubbert den 'Kampf um Kunden und Marktanteile'. Somm habe das Medium Internet für seine wirtschaftlichen Interessen mißbraucht: 'Jugendschutz mußte vor der Gewinnmaximierung zurückstehen.' Hubbert begründet sein Urteil zudem mit der abschreckenden Wirkung für andere Online-Anbieter. Die Ansicht, im Internet sei nichts kontrollierbar und eine Filterung unmöglich, nennt er 'einfach falsch'. Es gebe 'falsche Vorstellungen vom Internet in den Köpfen aller Beteiligten'.
Somms Anwalt Wolfgang Dingfelder äußert sich 'entsetzt über das juristische Niveau' und sprach von einem 'krassen Fehlurteil'. Der Richter habe 'keine Anzeichen für irgendein Fachwissen erkennen lassen'. Diese Ansicht teilt auch der Experte für Informationsrecht und Rechtsinformatik Prof. Dr. Ulrich Sieber, der ebenfalls Somms Verteidigung angehört hatte: 'Dieses Urteil hat jemand gesprochen, der sich wohl wenige Wochen mit dem Internet vertraut gemacht hatte, und meinte, die Materie zu beherrschen - sie sogar besser zu beherrschen als der Sachverständige, der hier gesprochen hat.' Sieber weiter: 'Sollte dieses Urteil Bestand haben, würden wir hier in Deutschland keine Service-Provider mehr haben. Deutschland würde abgenabelt vom Internet.'
Das dritte Mitglied des Verteidigerteams, Hans-Werner Moritz, bezeichnet Richter Hubbert als 'geradezu religiösen Überzeugungstäter', der von Anfang an 'wild entschlossen' gewesen sei, Felix Somm zu verurteilen. Als Indiz hierfür wertet er Tatsache, daß Hubbert die 20 Beweisanträge, welche die Verteidigung zuletzt eingereicht hatte, nicht einmal erwähnte. Hubbert hatte bereits 1995, als der Fall ins Rollen kam, einen Durchsuchungsbefehl für die Münchner CompuServe-Räume ausgestellt.
Durch Gesetz entlastet
Sievers Einschätzung, daß niemand mehr das Risiko eingehen werde, in Deutschland Zugang zum Internet anzubieten, falls das Münchner Urteil doch noch rechtskräftig wird, ist leicht nachzuvollziehen. Denn es gibt zigtausend News-Foren, in die weltweit täglich Gigabytes von Daten eingespeist werden. In jedem Forum kann jederzeit illegales Material auftauchen. Und daneben gibt es noch rund 50 Millionen Web-Seiten weltweit. In den USA etwa tauchen täglich neue auf, die ohne Altersnachweis harte Pornographie anbieten, was nach deutschem Recht strafbar ist. Selbst wenn die Inhalteanbieter nun vehement technisch und personell aufrüsteten, sie kämen gegen die Datenflut nicht an.
Dieses Problem ist im seit Mitte 1997 verabschiedeten Teledienstegesetz berücksichtigt, das die Verantwortlichkeit der Provider für fremde Inhalte regelt. Der im Prozeß aufgetretene Sachverständige Kai Fuhrberg hatte dargelegt, daß dieses Gesetz Somm rückwirkend entlaste. Der Staatsanwalt Franz von Hunoltstein schloß sich dieser Ansicht an: 'Paragraph 5, Absatz 2 setzt Kenntnis, technische Möglichkeit und Zumutbarkeit der Unterbindung der Nutzung voraus, und nach meiner Auffassung hat die Hauptverhandlung ergeben, daß diese Voraussetzungen, insbesondere die technische Möglichkeit und Zumutbarkeit, nicht gegeben waren.'
Auch die im Gesetzgebungsverfahren maßgeblich beteiligten Bundestagsabgeordneten zeigen sich quer durch alle Parteien 'verwundert' bis 'schockiert'. So hofft der FDP-Bundestagsabgeordnete Max Stadler auf eine 'baldige höchstrichterliche Entscheidung' - das Urteil zeige nur, wie 'umstritten und komplex' der Verfahrensgegenstand gewesen sei. Als Katastrophe für den Medien- und Internet-Standort Deutschland wertet der SPD-Politiker Jörg Tauss das Urteil. Er nutzt die Gelegenheit, um Kritik an Bundesforschungsminister Jürgen Rüttgers zu üben, der bislang den Standpunkt vertreten hatte, mit dem Teledienstegesetz sei die Verantwortung von Providern klar und sachgerecht geregelt. Daher trage Rüttgers an diesem Urteil 'unmittelbare Mitverantwortung'. Rüttgers habe die Warnungen der Experten während der parlamentarischen Beratung des Teledienstegesetzes in den Wind geschlagen.
Auch Abgeordnete der Regierungsparteien zeigen sich von dem Urteil überrascht. Als 'unverständlich' bezeichnet der CSU-Bundestagsabgeordnete Martin Mayer die Entscheidung des Richters angesichts der Aussage des Staatsanwalts, CompuServe Deutschland habe keine zumutbare Möglichkeit gehabt, strafbare Inhalte aus dem Internet herauszufiltern. Das Urteil mache deutlich, so Mayer, daß die internationale Rechtslage 'absolut unbefriedigend' sei. Der eigentliche Täter, der Kinderpornographie und andere strafbare Inhalte fürs Netz herstelle, bleibe völlig unbehelligt, während der Lieferant in die Pflicht genommen werde.
In dieser Frage sind sich sogar CSU und Bündnisgrüne einig. Auch der forschungspolitische Sprecher der Bündnisgrünen, Manuel Kiper, fordert, tatsächlich die Urheber der strafbaren Inhalte zu belangen. Die Logik des Münchner Urteils führe dazu, daß nun jeder Internet-Provider nach Gutdünken für jedes beliebige Angebot anderer im Netz herangezogen werden kann. Kiper: 'Deutsche Provider stehen damit jederzeit mit einem Bein im Gefängnis'. In den USA habe der Supreme Court eine solche Ausweitung der Verantwortung für Inhalte anderer als verfassungswidrig verworfen.
Keine Vorstellung
Entsprechend verständnislos berichtet die US-Presse von dem deutschen Urteil. Die Agenturen AP und Reuters sprechen von 'Umtrieben des erzkonservativen Bayern'. Tatsächlich hatten sich bereits im Vorfeld 'Erzkonservative' auf den Prozeß eingeschworen und Druck ausgeübt: Bayerns Justizminister Leeb forderte vor Urteilsverkündung schärfere Kontrollen des Internet und Änderungen am geltenden Informations- und Kommunikationsgesetz. Über Wochen hinweg sorgte eine CSU-Kampagne gegen Schmuddelprogramme im Fernsehen für Aufregung, verschiedene Gruppierungen forderten unverhohlen die Verurteilung Somms: So etwa eine 'Lobby für Menschenrechte e. V.', die in einem Schreiben an das Amtsgericht und die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung Somms verlangte.
Die Diplom-Psychologin Monika Gerstendörfer bezeichnete Somm darin als 'Mittäter'. Er habe bewußt und vorsätzlich indiziertes Material wieder freigegeben. Vehement kritisierte sie auch den SPD-Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss, der die Einstellung des Prozesses gefordert hatte: 'Dieser Mann und seine Mitstreiter können und/oder wollen sich überhaupt nicht vorstellen, was Kinder und Jugendliche durchmachen, wenn sogenannte Kinderpornos (besser: Folterdokumentationen) mit ihnen erstellt werden.' Nach ihrer Ansicht komme die Ausbreitung der 'Pädokrimen-Organisationen' vor allem durch die Unterstützung aus den oberen sozialen Schichten zustande, dazu gehörten auch 'Politiker und Juristen'.
Schwerer Schaden
Die Branche traf sich noch am Tage der Urteilsverkündung zu Krisensitzungen. Bereits am Abend war man sich einig. Der Deutsche Multimedia Verband befürchtet 'einen schwerwiegenden Imageschaden für den Wirtschaftsstandort Deutschland'. Die Einschätzung des Gerichts, Somm habe sich der 'Mittäterschaft bei der Verbreitung illegaler Inhalte im Internet' schuldig gemacht, beruhe auf 'einem fundamentalen Mißverständnis der Struktur des Internet und der Rolle, die Internet-Online-Provider als Zugangsvermittler zum Internet spielen', so der Verbandsvorsitzende Paulus Neef. Er sehe das Urteil zudem im Widerspruch zu dem 1997 in Kraft getretenen Teledienstegesetz. Dieses mache Anbieter, die lediglich Zugang zur Nutzung des Internet vermitteln, nicht für fremde Inhalte verantwortlich. Auch rein technisch habe eine Möglichkeit, die angesprochenen Inhalte aus dem Netz zu filtern oder den Zugang zu blockieren, für Somm nicht bestanden. 'Felix Somm wird zum Sündenbock für Straftaten gemacht, die wirklich Kriminelle unter Nutzung des Internet begehen.'
Als 'ausgesprochen bedenklich' bezeichnet Bernhard Rohleder, Sprecher des Fachverbandes Informationstechnik des Zentralverbandes der Elektro- und Elektronikindustrie (ZVEI), das Urteil. In ausländischen Medien zeichne sich dadurch ein äußerst negatives Bild von den Investitionsbedingungen in Deutschland ab. Das Urteil treibe einem 'die Zornesröte ins Gesicht'. Ausländische Unternehmen würden es sich künftig zweimal überlegen, ihre Führungsmannschaft einer derartigen Rechtsunsicherheit auszusetzen. Der Standort werde dadurch 'sehr belastet', denn gerade aus den Netzinhalten sollten sich wesentliche Schübe für ECommerce entwickeln.
Ingo Ruhmann, Vorstandsmitglied des Forums InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e. V. (FIfF), weist darauf hin, daß Hubbert in seiner Urteilsbegründung den 'Kampf um Kunden und Marktanteile' als Motiv für unterlassene Sperrungen genannt hatte. Dies impliziere, daß 'der Zugang zu kinderpornographischem Material eine der zugkräftigsten Attraktionen für Internet-Nutzer sei'.
Die Online-Dienste T-Online, AOL, CompuServe und germany.net nehmen in einer gemeinsamen Erklärung Stellung zu dem Urteil: Sie sehen dadurch ihre Geschäftsgrundlage in Deutschland gefährdet. Es entstehe eine Situation der Rechtsunsicherheit, was die Entscheidung, in Deutschland einen Online-Dienst zu betreiben oder Zugang zum Internet zu vermitteln, grundsätzlich in Frage stelle. Das Urteil mache Felix Somm - und damit potentiell die Geschäftsführer anderer Internet-Online-Dienste - zu den Sündenböcken für die Taten anderer. 'Die wirklichen Kriminellen können sich angesichts dieser Entscheidung in Sicherheit wiegen.'
Vorauseilender Gehorsam
Ăśberraschend gelassen zeigt sich Rechtsanwalt Michael Schneider von der Providerlobby 'eco'. Ihm falle es aus zwei GrĂĽnden schwer, das Urteil nachzuvollziehen: Zum einen sei nach dem IuKDG keine Verurteilung vorgesehen, zum anderen waren vor zwei Jahren die technischen Gegebenheiten fĂĽr eine Sperrung noch nicht gegeben.
Mittlerweile sei das Problem jedoch gelöst: Bereits 15 Provider seien an dem Pilotbetrieb von 'Newswatch' beteiligt, darunter UUNET, Nacamar und Xlink. UUNET-Sprecher Stephan Deutsch erklärt gegenüber c't, daß sich das Unternehmen von dem Urteil nicht betroffen fühle, da es nun auf Newswatch zurückgreife.
Ursprünglich war Newswatch vom Medienrat, dem Politiker, Lobbyisten und Provider angehören, als Modellstudie in Auftrag gegeben worden. Newswatch setzt am zentralen Austauschpunkt DE-CIX an. Hier sollen alle notwendigen Daten gesammelt werden, um Gesetzesverstöße in Newgroups aufzudecken. Ein weiteres Ziel ist es, nach Möglichkeit die Spuren zu den Urhebern zurückzuverfolgen. Aus verdächtigen Newsgroups werden einmal wöchentlich Stichproben entnommen. Auf Grund dieser Datenerhebung sollen Empfehlungen zur Streichung einzelner Nachrichten oder ganzer Newsgroups ergehen. In einem zweiten Schritt haben weitere Gutachter die Studie unter datenschutzrechtlichen, juristischen und technischen Gesichtspunkten überprüft.
Das Ergebnis sprach jedoch gegen die Einführung von Newswatch. Hauptkritikpunkt: Das System könnte Begehrlichkeiten bei Sicherheitsbehörden und Unternehmen wecken, das Lese- und Kommunikationsverhalten der Nutzer auszuwerten. Zudem entstünde der Eindruck, eine ständige Überwachung sei mit wenig Aufwand möglich. Genau das könnte jedoch dazu führen, daß alle Betreiber rechtlich dazu verpflichtet werden, Kontrollen vorzunehmen und in der Konsequenz dann auch die Verantwortung für die News-Inhalte zu tragen. Damit schien die eigentliche Intention der Auftraggeber geglückt, jegliche Blockier- und Zensurversuche durch zentral eingesetzte Kontrollinstanzen ad absurdum zu führen.
Noch im November versicherten alle Medienratsmitglieder, daß es zu keinem Einsatz von Newswatch kommen werde. Jetzt wurde das System offensichtlich bereits in Betrieb genommen, ohne daß alle Medienratmitglieder davon Kenntnis hatten. Das gilt auch für FIfF-Vorstand Ruhmann, der Schneider 'vorauseilenden Gehorsam' vorwirft. Er mißbilligt den verfrühten Einsatz des umstrittenen Systems 'schärfstens' und fordert dazu auf, das Problem wie in den USA direkt am Verfassungsgerichtshof zu lösen.
Obwohl das Münchner Urteil noch nicht rechtsgültig ist, spaltet es die deutschen Provider also bereits in zwei Lager: Während die einen auf den 'glücklichen' Ausgang des Verfahrens hoffen, rüsten sich die anderen bereits dafür, im deutschen Internet eine Zensurstelle einzurichten. (ad) (ad)