Autovermieter Sixt verliert Prozess um Rundfunkbeitrag

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München verwarf die Berufung des Unternehmens und bestätigte damit die Abweisung der Klage.

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  • dpa

Deutschlands größter Autovermieter Sixt hat seinen Rechtsstreit über den neuen Rundfunkbeitrag auch in zweiter Instanz verloren. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München verwarf nach Mitteilung vom Montag die Berufung des Unternehmens und bestätigte damit die Abweisung der Klage. Gegen das Urteil wurde Revision zugelassen. Die schriftlichen Urteilsgründe sollen noch in diesem Monat vorliegen. (Az.: 7 BV 15.344)

Seit 2013 bemisst sich die Beitragshöhe für Unternehmen unter anderem danach, wie viele Beschäftigte, Betriebsstätten und Firmenfahrzeuge sie haben. Seitdem muss Sixt für jede seiner rund 500 Betriebsstätten in Deutschland zahlen, unabhängig davon, ob sich dort ein Rundfunk- oder TV-Gerät befindet. Der Kläger hält das für rechtswidrig: Der Beitrag für jedes Fahrzeug sei eine unzulässige Mehrfachbelastung; Rundfunkgebühren seien grundsätzlich wohnungsgebunden und Fahrzeuge demnach frei. Bisher war noch keine der diversen Klagen gegen den Rundfunkbeitrag erfolgreich. (anw)