Werbewildwuchs

Der Rechts- und Wirtschaftsausschuß des Europaparlaments erarbeitet derzeit eine EU-Richtlinie zum elektronischen Geschäftsverkehr. Sie soll unter anderem unverlangte Werbung per EMail (SPAM) regeln. Europäische Wirtschaftsverbände und die USA wollen ein Verbot verhindern.

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Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti
Inhaltsverzeichnis

Eine Pressemitteilung des Deutschen Multimediaverbands (dmmv) sorgte Mitte Januar für helle Aufregung in der Netzgemeinde. Eigentlich wollte der Verband, zu dessen Mitgliedern auch kleine Multimediaagenturen zählen, nur werbewirksam seine Lobbyarbeit auf europäischem Parkett vorstellen. Der Versuch scheiterte allerdings kläglich, da die `aktive´ Mitarbeit des dmmv an der EU-Richtlinie `über bestimmte rechtliche Aspekte des elektronischen Geschäftsverkehrs im Binnenmarkt´ (kurz: Haftungsrichtlinie) einen besonders sensiblen Punkt berührte: Werbe-EMails.

Nach Ansicht der dmmv-Lobbyisten soll das unverlangte Zusenden von Werbe-EMails erlaubt sein - unter der Bedingung, daß die EMails als Werbung gekennzeichnet und nicht größer als 5 KByte sind. Ein klarer Verstoß gegen den Verhaltenskodex des Internet, die Netiquette [1], die Werbung jeglicher Art als Verstoß gegen die guten Sitten im Netz verurteilt. Die Netzgemeinde reagierte sofort: Protest-EMails prasselten auf den dmmv-Account (stobbe@dmmv.de) nieder. Der Verband bemühte sich in einer langen Presseerklärung um Schadensbegrenzung und zitierte Bürgerrechte: `Neben dem Schutz der informativen Selbstbestimmung des Nutzers muß auch die Freiheit der kommerziellen Kommunikation gegeben sein.´

In Brüssel nimmt man die Aufregung der deutschen Netzszene durchaus zur Kenntnis. Die Richtlinie soll nach Auskunft der Kommission nicht vor dem Jahr 2000 umgesetzt werden, so daß noch genügend Zeit für Diskussionen sei. Eine erste Debatte in den EU-Ausschüssen soll im März stattfinden. Die Wahlen zum Europaparlament im Juni werden die Entscheidung noch einmal ein Stück verzögern.

Nach dem aktuellen Stand vom 18. November 1998 sieht der Richtlinienentwurf lediglich vor, daß `kommerzielle Kommunikation per elektronischer Post klar als solche zu erkennen ist.´ Auch muß der Werbetreibende, sei es eine Person oder eine Firma, `klar identifizierbar´ sein. Damit könne der Verbraucher `umstandslos´ reagieren und die weitere Zustellung untersagen.

In Deutschland gilt bislang, daß man so lange unerwünschte Werbung zustellen kann, wie sich niemand beschwert. Unterlassungsklagen jener, die sich belästigt fühlen, sind in der Regel erfolgreich. Bernhard Rohleder vom Fachverband Informationstechnik (FVIT) im ZVEI: `Rein rechtlich darf man zur Zeit in Deutschland weder einem Telefaxgeräteinhaber das Papier nehmen, indem man ihm unerwünschte Faxe schickt, noch darf man jemand Rechen- und Speicherkapazität nehmen, indem man ihm unerwünschte EMails zusendet.´

Um den Verbraucherschutz zu verbessern, hat die vom FVIT geleitete `Arbeitsgemeinschaft Telefax´ eine sogenannte `Robinsonliste´ [2] eingerichtet. Hier kann sich jeder kostenlos eintragen lassen, der keine unerwünschte Werbung mehr zugestellt bekommen möchte. Die Mitglieder der AG Telefax, 80 Prozent aller Anbieter von Telefax-Diensten, haben sich verpflichtet, an die in der Robinsonliste aufgeführten Anschlüsse keine Werbe-Faxe zu senden. `Ein vergleichbares System mit 80 Prozent Repräsentationsgrad gibt es für Werbung per EMail bislang noch nicht´, bedauert Rohleder. Derzeit prüft jedoch der FVIT, ob sich das Prinzip der Robinsonliste technisch-organisatorisch auch für EMail-Werbung umsetzen läßt.

Einen anderen Lösungsvorschlag, der von einer dezentral organisierten Lösung ausgeht, präsentierte der `Förderverein Informatik und Gesellschaft FITUG e. V.´: Seiner Ansicht nach spielen die Internet Service Provider `eine Schlüsselrolle´ und könnten mit den Werbetreibenden eine freiwillige Selbstkontrolle vereinbaren. Um vor unerwünschten Werbe-EMails bewahrt zu bleiben, könnten sich die Kunden beim Vertragsabschluß mit dem Provider dagegen verwahren. Die Provider geben dann `regelmäßig und entgeltlich´ die Liste der werbefähigen Nutzer an interessierte Werbetreibende weiter. Dabei sollte auch eine Gültigkeitsdauer für die Liste vereinbart werden.

Dieser Lösungsansatz ermöglichte die Weitergabe von entstehenden Kosten auf den Werbetreibenden, anstatt sie auf unbeteiligte Nutzer abzuwälzen. Auch würden nicht, wie bei Robinsonlisten üblich, Daten von Nutzern weitergegeben, die keine Werbung erhalten möchten. Nachteilig für die Werbetreibenden wäre dabei, daß sie selbst die Kontakte mit einer Vielzahl von Providern halten müßten. Der Vorteil bestünde jedoch in einer qualitativ hochwertigen Zielgruppe, die Werbe-EMails nicht kategorisch in den elektronischen Papiereimer befördert. Die Umsetzung des Vorschlags erfordert allerdings eine professionelle Koordinierung, welche die personellen Kapazitäten von FITUG schnell sprengen könnte.

Unterstützung könnten die Vorschläge von FVIT und FITUG seitens der Politik erhalten, die das deutsche Recht nicht durch Europa-Gesetze aufgeweicht wissen möchte: Der bündnisgrüne Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele betonte im Namen seiner Fraktion, daß entsprechend der Rechtsprechung zu Telefaxen auch der EMail-Versand von Werbung `nur mit Einwilligung der Adressaten´ erfolgen sollte. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss befürchtet, daß der dmmv-Vorschlag für die Nutzer `ordentlich teuer´ werden könnte. Zudem könne `bei der Größe des vom Multimedia-Verband angestrebten Pakets die Mailbox von Otto Normalverbraucher rasch die bei seinem Provider vorgesehene Maximalkapazität erreichen´. Auch seitens der Opposition gibt es Kritik: Der FDP-Bundestagsabgeordnete Hans-Joachim Otto sprach sich gegen Sonderregelungen für oder gegen Werbe-EMails aus: Generell müsse bei EMail wie auch bei Fax und Telefon gelten, daß unverlangte Werbung gegen den Wettbewerb verstößt.

Eine Sonderregelung sieht der derzeitige EU-Entwurf nicht vor: Die darin aufgeführten, verbraucherunfreundlichen Regeln sollen nämlich auch für die online ausgeführten Aktivitäten per Telefon oder Fax gelten. Rechtlich wird die Haftungsrichtlinie Hand in Hand mit der bereits in Kraft getretenen Datenschutzrichtlinie funktionieren. So ist es derzeit sogar denkbar, daß der transatlantische Datenverkehr unterbrochen wird, wenn SPAM-Versender in den USA nicht auf die Wünsche ihrer europäischen Opfer reagieren. Unerheblich ist dabei, ob der SPAM von anonymisierten Accounts aus verbreitet wird und deshalb eine freiwillige Selbstkontrolle der US-Wirtschaft versagt.

Die Richtlinie bewegt sich in einem Spannungsfeld aus wirtschaftlichen und politischen Interessen. Nicht nur verschiedene nationale IT-Verbände werden ihre Vorschläge einbringen, auch die USA werden diplomatischen Druck ausüben. Das Thema steht jedenfalls bei US-Präsident Clintons Sonderbotschafter David Aaron ganz oben auf der Agenda. (ad)

[1] Netiquette: http://www.ping.at/guides/netmayer/

[2] Telefax-Robinsonliste: http://www.fvit-eurobit.de (ad)