Homerun mit Nachspiel

Während Juristen und Politiker in aller Welt sich noch über Zuständigkeiten im internationalen Online-Geschäft streiten, hat ein englischer Richter eine wegweisende Grundsatzentscheidung zu illegalen Internet-Aktivitäten gefällt, die Einwohner Englands vom Ausland aus begehen. Wenn seine Auffassung weltweit Schule machen sollte, dürften die Tage der ausgelagerten Extremporno-Server gezählt sein.

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Wie die BBC berichtete, machte Richter Christopher Hardy im Prozeß gegen Graham Waddon den Veröffentlichungsort und nicht den Serverstandort zum entscheidenden Kriterium für die Zuständigkeit bei der Ahndung illegaler Internet-Angebote. Angesichts dieser Grundsatzentscheidung bekannte sich Waddon schuldig, illegale Pornographie im Internet verbreitet zu haben. Festgemacht wurde dies an elf Beispielartikeln und einem Sodomie-Video. Der 28jährige Geschäftsmann hatte von seinem in Sutton, südlich von London gelegenen Reihenhaus aus Englands größtes Internet-Pornounternehmen geführt. Jeder seiner Kunden zahlte monatliche Zugangsgebühren von umgerechnet über 60 Mark. Auf diese Weise nahm Graham Waddon allein durch eines der Web-Angebote über vier Millionen Mark ein.

Seine Websites, die Namen wie ‘Farmsex’, ‘Europerv’ und ‘Schoolgirls’R’Us’ trugen, betrieb Waddon auf einem Server in den USA. Dort (wie etwa auch in den Niederlanden) gelten harte Porno-Angebote nicht als illegal, solange sie sich ausschließlich an Erwachsene wenden. Richter Hardy entschied jedoch, daß die Sache unter britische Zuständigkeit falle. Er begründete dies damit, daß die englisches Recht verletzenden Inhalte von Großbritannien aus abzurufen waren und die Polizei ihre Beweis-Downloads von einem Rechner in England aus gesammelt hatte. Über dessen Internet-Sessions lagen beglaubigte Protokolle vor. Das genügte Hardy, um den Tatbestand der Veröffentlichung in England als gesichert gelten zu lassen. Das von der Verteidigung ins Feld geführte Argument, daß laut Beweisverordnung eigentlich entsprechende Beglaubigungen für alle weltweit beteiligten Rechner erforderlich gewesen wären, ließ der Richter nicht gelten. Solcherlei Material zu beschaffen, so Hardy, hätte eine unmögliche Aufgabe für die Polizei dargestellt.

In England wird der Prozeß gegen Waddon allgemein als Präzedenzfall gewertet. Neal Ysart von der Polizeikommission für die Verfolgung von Internetkriminalität und Pornographie erklärt, es sei nun ganz offensichtlich geworden, daß es nicht vor Strafe schütze, illegale Web-Inhalte auf ausländische Server auszulagern.

Internet-Anwälte warnen Website-Betreiber im Königreich, die ihre Server vom Ausland aus betreiben, davor, daß ähnlich geartete Urteile jetzt in größerer Zahl folgen würden. Sie rechnen allerdings nicht damit, daß die Beweisverordnung in allen Fällen so großzügig gehandhabt werden könne. Wenn etwa Copyright-Verstöße oder Betrugsvergehen zur Debatte stünden, zu deren Rekonstruktion eine lückenlose Beweiskette mit klaren Zeitangaben erforderlich sei, könne man dem Vorgehen Hardys nicht folgen, so Internet-Anwalt Alistair Kelman. Speziell für die Verfolgung harter Pornographie sei mit dem Urteil jedoch eine neue Grundlage geschaffen worden. Beobachter rechnen damit, daß die Sache auch in Deutschland und anderen Staaten, in denen harte Pornographie unter Strafe steht, für Aufsehen sorgen wird. (psz) (psz)