Wider die Dialer-Mafia

0190er-Nummern für ‘Telefonmehrwertdienste’ sind zum unkalkulierbaren Kostenrisiko geworden. Verbraucherschutzministerin Renate Künast fordert mehr Sicherheit für die Kunden.

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Immer mehr Webseiten drängen dem Surfer so genannte 0190-Dialer auf - als ‘Update der Verbindungssoftware’, als ‘Patch’ gegen vermeintliche Sicherheitslücken oder als ‘Member-Account’ für Rotlicht-Angebote.

Verirrt sich ein Surfer auf die Seiten eines Dialer-Vertreibers, dann sieht er sich häufig einem Bombardement aufpoppender Fenster ausgesetzt, die er nicht mehr los wird: Klickt er ein Fenster weg, öffnet sich ein neues. Wer sich von den penetranten Sites nötigen lässt oder aus Versehen den falschen Knopf drückt und somit die Software installiert, erhält selten Mehrwert, aber mit großer Wahrscheinlichkeit eine hohe Telefonrechnung.

Hat der Surfer Glück, dann kostet ihn die Verbindung über eine 0190-8-Nummer ‘nur’ 1,86 Euro pro Minute. Aber mit 0190-0-Nummern können die Anbieter der fragwürdigen Programme beliebig hohe Verbindungsentgelte erheben. Und die Dialer-Mafia hat in Bezug auf die Gebühren mittlerweile jegliche Zurückhaltung abgelegt: Im Februar kursierte ein Programm, das die Telefonrechnung des Anwenders mit 900 Euro pro Verbindungsaufbau belastete.

Ist ein ‘Mehrwert’-Dialer erst einmal heruntergeladen und installiert, beendet er nicht selten sofort die aktuelle Online-verbindung, um sich über seine kostenpflichtige Rufnummer einzuwählen - selbst bei DSL-Nutzern, deren PC noch über eine ISDN-Karte verfügt, die am Telefonnetz angeschlossen ist. Einige der Dialer tragen sich als Standard-DFÜ-Verbindung ein und versuchen, sich bei jedem Hochfahren des Rechners ins Internet einzuwählen. Hat sich ein Dialer im PC festgesetzt, dann lässt er sich nur schwer wieder beseitigen.

Mittlerweile lauern die 0190-Dialer nicht mehr nur auf Hacker- oder Schmuddelseiten. Auch auf vermeintlich sicheren Internet-Angeboten, etwa der privaten Homepage www.cebit2002.de, konnte sich der Besucher in der Vergangenheit einschlägige Dialer für die teuren Rufnummern fangen. Als neueste Masche sprechen die Vertreiber Kinder und Jugendliche in Chat-Räumen an und versuchen, ihnen solche Programme unterzujubeln.

Auch außerhalb des Internet lauert Gefahr durch die 0190er-Nummern: So war im Ruhrgebiet eine amtlich wirkende Postwurfsendung im Umlauf. ‘Ihr Rückruf ist für uns zwingend erforderlich’ mahnte der Schrieb. Wer die 0190-Nummer für 1,86 pro Minute anrief, konnte sich ‘kostenlos’ in eine dubiose Robinsonliste eintragen lassen. Firmen werden mit zweifelhaften Branchenbucheinträgen oder Ausschreibungen geködert. Dabei sollen die Firmen Informationen oder Angebote an eine 0190er-Nummer faxen.

0190-Abzocke per Postwurfsendung: Im Ruhrgebiet kursierte dieses Schreiben.

Profiteure der 0190-Dialer sind neben den eigentlichen Anbietern im Hintergrund auch die Telekommunikationsunternehmen und die Wiederverkäufer der Telefonnummern, die an jeder Verbindung mitverdienen. So distanziert sich beispielsweise die Düsseldorfer eops AG - sowohl Hersteller eines weit verbeiteten Dialer-Programms als auch Reseller für 0190er-Nummern - von schwarzen Schafen. Nichtsdestotrotz stellt das Unternehmen auch nach der Distanzierung die Technik für Dialer zur Verfügung, die bis zu 100 Euro pro Verbindungsaufbau kassieren können.

Mittlerweile sehen immer mehr Verbraucher Handlungsbedarf. In einer Petition fordert der Deutsche Elternverein, dass die Telekom künftig nicht mehr gezwungen sein soll, die Gebühren für die Anbieter der Mehrwert-Dienste einzuziehen. ‘Jetzt ist der Gesetzgeber am Zuge, um den schwarzen Schafen der Telekommunikation das Handwerk zu legen’, forderte Heidemarie Mundlos, Vorsitzende des Vereins. Die Verbraucherschutzministerin Renate Künast stößt ins selbe Horn.

In einer ausführlichen Presseerklärung nimmt sie zu den Dialern Stellung: ‘Diesem üblen Betrug muss ein Ende gesetzt werden. Die seriösen Anbieter und die Telekommunikationsunternehmen sind gefordert, hier konsequent vorzugehen und die schwarzen Schafe der Branche vom Markt zu verdrängen. Gelingt dies nicht in angemessener Frist, werden wir entsprechende Änderungen der gesetzlichen Regelungen initiieren’.

Der Missbrauch von Dialern verstößt nach Auffassung des Bundesverbraucherministeriums unter verschiedenen Aspekten gegen die Rechtsordnung. So werden nach Einschätzung des Ministeriums in vielen Fällen die Regelungen mehrerer Gesetze, zum Beispiel des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb beziehungsweise zur Preisauszeichnung nicht oder nicht ausreichend beachtet.

Ein Klick - schon setzt sich dieser Dialer ohne Vorwarnung im System fest und wählt sich ein.

Die Anwahl einer (0)190-Mehrwertdienst-Rufnummer kann nach Auffassung des Ministeriums als gültiger Vertragsabschluss gewertet werden. Das Fehlen wichtiger Informationen im Vorfeld eines möglichen Vertragsschlusses durch die Wahl der Rufnummer kann aber dazu führen, dass eine Vertragsverbindung in Bezug auf die Mehrwertdienste gar nicht erst entsteht. Damit entfällt unter Umständen auch die Pflicht des Endverbrauchers, die Rechnung des Netzbetreibers zu begleichen.

Nach Einschätzung von Künast hat die Telekommunikationsbranche beim Umgang mit Diensteanbietern, die solche Software einsetzen, eine besondere Sorgfaltspflicht zu beachten. Die Telekom-Unternehmen sollten den Kundenschutz im Zusammenhang mit Telefonmehrwertdiensten im eigenen Interesse ausweiten. So sei es technisch längst möglich, den Kunden auf die Überschreitung seiner üblichen Gebühren rechtzeitig hinzuweisen.

In absehbarer Zeit soll nach dem Dafürhalten der Verbraucherschutzministerin dafür gesorgt werden, dass die Abrechnung der Mehrwertdienste und der Telekommunikationsdienstleistung voneinander getrennt erfolgen. Dann müsse der Mehrwertdienstleister seine Gebühren selbst beim Kunden einklagen und könne sich nicht länger hinter den Telekommunikationsunternehmen verbergen. Einige dieser Unternehmen seien bereits dabei, Schritte in diese Richtung zu unternehmen.

Kurzfristig müsse aber stärker direkt gegen Unternehmen vorgegangen werden, die 0190er Nummern missbrauchen. Dass der Missbrauch von 0190-Nummern bei unerwünschten Werbefaxen mittlerweile nachgelassen hat, führt Künast auf Beschwerden und Kritik seitens der Verbraucherinnen und Verbraucher und ihrer Verbände sowie auf den Druck des Bundesverbraucherministeriums auf die Branche zurück. Offenbar hättendie Telekommunikations- und Dienstleistungsanbieter daraus Konsequenzen gezogen.

Bei der Polizei laufen derzeit etliche Ermittlungen gegen die Vertreiber von 0190-Nummern. Rainer Richard von der Münchener Kriminalpolizei ist sich sicher, dass bei vielen Fällen, in denen seine Behörde ermittelt, von Betrug gesprochen werden kann. Bei der Kripo München gehen jeden Tag bis zu zehn Anrufe von Betroffenen ein.

Das bisher erste Urteil zu einem 0190-Dialer erging allerdings zu Ungunsten des Verbrauchers: In einer Entscheidung am Landgericht Berlin (Aktenzeichen 18 O 63/01) wurde eine Mutter dazu verurteilt, die von ihrem Sohn mit einem ‘Highspeed-Dialer’ verursachten Kosten von zirka 9200 Euro zu bezahlen [1].

Rechtsanwalt Tobias Strömer rät, zunächst den Dialog mit der Telekom zu suchen, wenn 0190-Verbindungen die Telefonrechnung in die Höhe getrieben haben. Insbesondere bei 0190-0-Nummern lasse die Telekom erfahrungsgemäß mit sich reden und verzichte oft auf den Einzug der Gebühren. Kommt keine Einigung zustande, empfiehlt Strömer zu zahlen, weil andernfalls die Sperrung des Anschlusses drohe.

Betroffene sollten den Anbieter ausfindig machen, der über die 0190-Nummer kassiert. Die RegTP (0 18 05/10 10 00 und [2]) erteilt Auskunft darüber, wer den betreffenden Nummernblock betreibt. Der Betreiber, etwa HanseNet, vermietet die Nummern in der Regel an einen weiteren Dienstleister wie die eops AG weiter. Dieser stellt schließlich die Technik und die Nummern beispielsweise für einen Anbieter bereit, der über seine Website einen Dialer vertreibt.

Sofern der Anbieter vor Installation des Dialers nicht klar über die damit zu erbringende Leistung sowie die damit verbundenen Kosten informiert hat, kam zwischen ihm und dem Nutzer kein Vertrag zustande. Der Nutzer kann daher die Rückerstattung der Gebühren fordern (per Einschreiben und mit Fristsetzung). Kommt der Anbieter dieser Aufforderung nicht nach, sollte man Strafanzeige erstatten.

Hierfür ist es sinnvoll, den Inhalt der Festplatte zu sichern. Strömer rät außerdem, die Installation des Dialers von der Website des Anbieters genau zu rekonstruieren. Möglichst in Anwesenheit eines Zeugen sollte man ein genaues Protokoll vom Aufruf der Homepage bis zum Anwahlversuch des Dialers erstellen und mit Screenshots illustrieren. Je genauer sich der Ablauf vor Gericht belegen lässt, desto größer ist die Aussicht auf eine erfolgreiche Klage.

Damit es nicht zu einer überhöhten Rechnung kommen kann, empfiehlt es sich, beim Telefonunternehmen die 0190-Nummern sperren zu lassen. Ist dies nicht möglich - etwa weil man Zugang zu bestimmten Diensten mit 0190er-Nummern benötigt -, helfen Programme, die das DFÜ-Netzwerk überwachen. dialerschutz.de und die Homepage der Münchener Kriminalpolizei [3, 4] und der Artikel [5] geben weitere Tipps zum Selbstschutz. (jo)

[1] Christina Lohse: Umstöpseln und abkassieren, Heimliche Umstellung auf 0190-Nummern, c't 26/01, S. 216

[2] www.regtp.de

[3] www.dialerschutz.de

[4] www.polizei.bayern.de/ppmuc/schutz/text10.htm

[5] Holger Bleich: Abzocke abblocken, Tipps gegen ungewollte 0190-Dialer, c't 1/02, S. 180 (jo)