Steuersenkung

Der Dienstleistungsbetrieb Staat fordert jedes Jahr von (fast) jedem sein Salär - egal ob er dessen Dienstleistungen in Anspruch genommen hat oder nicht. Mehr noch: Der Steuerpflichtige räumt Papa Staat übers Jahr Kredite ein, für dessen Rückzahlung er selbst sorgen muss.

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Von
  • Ralph Altmann
Inhaltsverzeichnis

Otto Normalsteuerzahler erhält vom Staat durchschnittlich 988 Euro zurück. Der Aufwand kann sich also lohnen. Auch in diesem Jahr hat der Staat wieder einiges dafür getan, dass noch mehr Menschen in den Genuss von Steuerrückerstattungen kommen, wenn sie die Mühe der Steuererklärung auf sich nehmen (siehe Kasten ‘Steuergerechtigkeit’).

Doch es gibt ja Steuer-Sparprogramme, die das Ausfüllen der Formulare zum Kinderspiel machen wollen. Wir haben sieben Windows-Programme auf den Prüfstand geholt, die meisten davon alte Bekannte: Das große Steuer-Sparpaket (Data Becker), Taxman und QuickSteuer (Lexware), T@x und das Wiso Sparbuch (Buhl Data) und die Steuer-Spar-Erklärung (Akademische Arbeitsgemeinschaft). Eine Neuerscheinung ist dabei: Capital Steuer (Sybex). Einige Nachzügler - darunter auch die Mac-Versionen -, die bei Redaktionsschluss noch nicht fertig waren, werden in einer der kommenden Ausgaben vorgestellt.

Eines haben alle Programme gemeinsam: Sie kommen fast durchweg mit gut gestalteten Handbüchern, umfangreichen Online-Hilfen und Bibliotheken mit teilweise kompletten Gesetzessammlungen, den dazu erlassenen Richtlinien, mit Datenbanken rechtskräftiger Urteile und offener Verfahren daher. Wer sich hier einliest, findet auf fast alle Fragen eine Antwort - auch auf solche, wo die Feld- oder Maskenhilfe des zugehörigen Programms erst einmal nicht weiterhilft.

Für relativ wenige Euro erhält der Interessierte mit den Programmen ein kleines Kompetenz-Center rund um die Steuerproblematik und als Zugabe eine ganze Menge Komfort - zum Beispiel eine Datenbank aller Finanzämter mit Anschrift, Telefonnummer und Öffnungszeiten. Das ist im Vergleich zum Stand vor wenigen Jahren ein gewaltiger Fortschritt. Zudem werden die Steuerprogramme heute in der Regel per Internet-Update auf dem neuesten Stand gehalten - zumindest bis zum kostenpflichtigen Upgrade im nächsten Jahr. Die Internetportale der Hersteller bieten darüber hinaus kostenlose Informationen, Newsletter und Steuertipps und teilweise auch schon Diskussionsforen für den steuerlichen ‘Erfahrungsaustausch’ von Anwender zu Anwender. Damit wird eine Art steuerlicher Beratung möglich, die dennoch nicht nach den strengen Richtlinien des Berufsverbandes abgemahnt werden kann.

Als Fortschritt werten wir es, dass inzwischen alle Programme die Anwender ernst nehmen und ihnen nicht vorgaukeln, die Steuererklärung wäre ein in ein paar Minuten zu erledigender Spaß.

Allerdings machten uns die Testkandidaten teilweise auch mehr Arbeit als nötig. Unbedingt zu empfehlen ist die kritische Prüfung der ausgegebenen Steuererklärung und des berechneten Steuerbescheids. Falschen Eingaben kommt man meist nur so auf die Schliche. Fehlende Eingaben bemängeln die eingebauten Plausibilitätskontrollen dagegen meist zuverlässig. Manchmal aber sind die Erläuterungen zu den Eingabefeldern so lückenhaft oder missverständlich, dass man als Steuer-Laie ‘intuitiv’ das Falsche tut - und solche Fehler bemerkten die Plausibilitätskontrollen meist nicht. Was sogar einige der Marktführer an Fehlalarmen produzierten, war eher geeignet, unser Misstrauen gegenüber solchen Plausibilitätskontrollen zu stärken. Zum Beispiel bemängelte das Wiso-Sparbuch bei unserem Teststeuerfall, ‘Sie haben eingetragen, dass Sie Kirchensteuer bezahlt haben, obwohl Sie angegeben haben, dass Sie gar nicht in der Kirche sind!’ Mitnichten - die Kirchensteuer hatten wir beim Ehepartner eingetragen.

Lobenswerterweise reagieren die Hersteller meist schnell auf Fehlerhinweise. Deshalb: Bevor Sie mit der Steuererklärung beginnen, installieren Sie die aktuellen Patches, die auf den Internetseiten der Hersteller zu finden sind. Dann werden Ihnen hoffentlich die genannten Fehler erspart bleiben.

Seinen Zweck erfüllt ein Steuersparprogramm, wenn es den Steuerzahler durch die für ihn relevanten Teile der Steuererklärung führt und dabei möglichst umfassend auf Steuersparmöglichkeiten hinweist. Diese Aufgabe erfüllen die Programme am besten im so genannten Schritt-für-Schritt- oder Interview-Modus. Wenn man jedoch später noch etwas nachtragen will, muss es auch möglich sein, schnell den richtigen Eingabedialog zu finden. Wüssten Sie auf Anhieb, wo die Kosten für eine neue Brille einzutragen sind?

Wir machten die Probe aufs Exempel - mit ernüchternden Ergebnissen. Allein T@x führte uns sofort zum richtigen Eingabedialog (sonstige außergewöhnliche Belastungen). Das Wiso Sparbuch sagte uns in der Online-Hilfe, wo die Kosten für das Hilfsmittel Brille einzutragen ist, aufschlagen mussten wir den Dialog jedoch selbst; ebenso in QuickSteuer, Taxman und Data Beckers Steuersparpaket. Letzteres verwirrt im Hilfemenü mit drei unterschiedlichen Suchfunktionen in unterschiedlichen Hilfetexten; in einem Fall erhielten wir als Treffer mehrere Seiten Text, in dem der Suchbegriff aber kaum zu finden war, weil nicht markiert.

Die Hilfe von Capital Steuer erwähnte den Suchbegriff nur nebenbei. Vollends enttäuschend aber verlief dieser Test beim Programm Steuer-Spar-Erklärung: Die neu gestaltete Volltextsuche verwies unter ‘Brille’ nur auf das Steuerhandbuch, das der Standardversion des Programms gar nicht beiliegt. Enthalten war der Begriff jedoch sehr wohl, zum Beispiel im ‘ABC der außergewöhnlichen Belastungen’ im Steuerkompass und sogar in der Vorschlagliste zu ‘Außergewöhnliche Belastungen’. Diesen Mangel hat der Hersteller auf unseren Hinweis hin inzwischen ausgeräumt.

Wenn die Hürden der Eingabe überwunden sind, soll das Programm den zu erwartenden Steuerbescheid richtig berechnen. Unser Steuerfall hat jedoch eine ganze Reihe Besonderheiten, die teilweise sogar strittige, beim Bundesfinanzhof anhängende Fragen berühren. Wenn sich in einem solchen Fall ein Programm für eine andere Rechtsauffassung entschied und deshalb zu anderen Ergebnissen kam, werteten wir das nicht als Fehler. Wir erwarteten jedoch, dass der Anwender auf die ungeklärte Rechtslage hingewiesen wird.

Veranlagungsart: Da unsere Test-Steuerzahler erst 2002 geheiratet haben, ist neben Zusammen- und getrennter Veranlagung auch die ‘besondere Veranlagung’ möglich. Nur bei dieser kann ein allein erziehender Elternteil noch einen Haushaltsfreibetrag absetzen - dieser Umstand machte die besondere Veranlagung in unserem Fall zur günstigsten. Aber auch die getrennte Veranlagung ist bei den Einkommensverhältnissen unseres Ehepaares noch deutlich günstiger als die Zusammenveranlagung.

Zwar müssen bei getrennter und bei besonderer Veranlagung zumindest zwei getrennte Mantelbögen der Steuererklärung abgegeben werden, die gemeinsame Erstellung innerhalb eines Steuerfalls hat jedoch viele Vorteile. Diesen Komfort bietet in diesem Jahr die Mehrheit der getesteten Programme. Lediglich T@x, Taxman und QuickSteuer können nur die getrennte Veranlagung der Ehepartner berechnen. Für die besondere Veranlagung - sie entspricht zwei Einzelveranlagungen - müssen zwei getrennte Steuerfälle angelegt und der Vergleich mit den anderen Veranlagungsarten von Hand vollzogen werden.

Getrennte und besondere Veranlagung erfordern einige Zusatzangaben zur Aufteilung von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen zwischen den Ehepartnern. Darauf sollten die Programme natürlich unaufgefordert hinweisen, was wir bei Capital Steuer und dem Data-Becker-Programm teilweise vermissten.

Abfindungen unterliegen einer ermäßigten Besteuerung (Fünftelregelung), damit solch hohe Einmalbeträge nicht zu einer ungerechtfertigt hohen Steuerprogression führen. Nicht abschließend geklärt ist in unserem Fall, welcher Teil der Abfindung der Besteuerung unterliegt. Zuerst werden der gesetzliche Freibetrag und die Werbungskosten beziehungsweise der Werbungskostenpauschbetrag von der Abfindungssumme abgezogen. Vom Rest zogen einige Programme außerdem den Verlust aus den Vermietungseinkünften ab. Dies beruht auf einer relativ neuen Verwaltungsvorschrift (ESt-Richtlinien 1999 R197 Abs. 3), ist jedoch umstritten, da es in den meisten Fällen zu einer höheren Steuer führt.

Eigentlich sollte es für den Steuerzahler stets günstiger sein, wenn ein möglichst hoher Anteil seines steuerpflichtigen Einkommens der ermäßigten Besteuerung unterliegt. Wegen der Staffelung der Lohnsteuertabellen kann jedoch genau der umgekehrte Fall auftreten. Eine Günstigerprüfung dieses Umstands fanden wir in keinem der Steuerprogramme.

Umstritten ist auch, ob in unserem Fall die Abfindung in die Bemessungsgrundlage für die Kürzung des Vorwegabzuges (Sonderausgaben) einbezogen werden muss. Im letzten Jahr wählten noch drei Programme (Steuertipps PC, Taxman und QuickSteuer) die günstigere Variante. Die Finanzämter beziehen jedoch (unter Hinweis auf die Einkommensteuerrichtlinie R106) solche Einnahmen mindestens seit dem Jahr 2000 mit ein. Dieser Verfahrensweise haben sich nun alle getesteten Programme angeschlossen. Einen Hinweis auf dazu anhängige Verfahren gaben uns jedoch nur T@x, das Wiso Sparbuch und Steuertipps-Nachfolger Steuer-Spar-Erklärung; den geldwerten Rat, gegen den Steuerbescheid Einspruch einzulegen, sogar nur die beiden letztgenannten Programme.

Sanierungskosten: Unsere Testfamilie darf insgesamt zehn Jahre lang jedes Jahr zehn Prozent der im Jahr 2002 für den Erhalt des denkmalgeschützten Hauses aufgebrachten Mittel von der Steuer absetzen (§10f EStG). Allein T@x kürzte dieses Zehntel noch einmal um den prozentualen Anteil des Arbeitszimmers an der Gesamtwohnfläche, alle anderen Programme setzten den vollen Betrag an. Das ist zwar streng genommen nicht korrekt, jedoch einfacher und führt in den meisten Fällen auch zum gleichen Ergebnis. Der Arbeitszimmeranteil kann nämlich an anderer Stelle, zum Beispiel bei den Arbeitszimmerkosten abgesetzt werden (§7i EStG). Wir vermissten in T@x nun allerdings einen Hinweis auf diese Absetzungsmöglichkeit. Eine spezielle Eingabemaske für Absetzungen nach §7i EStG fanden wir in keinem der Programme.

  • CAPITAL Steuer 2003 Premium Edition
  • Das Große Steuer-Sparpaket 2002-2003 Pro
  • Taxman 2003
  • QuickSteuer 2003 (Deluxe)
  • Steuer-Spar-Erklärung 2003 (plus)
  • T@x 2003 (professional)
  • Wiso Sparbuch 2002/2003

(bb)