Drucker: Verbrauchsmaterial wird zum Politikum

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Von
  • Tim Gerber

Der Markt für Toner- und Tintenkartuschen in der Europäischen Union wird zusehends zum Gegenstand für Justiz und Politik. Wie bereits angekündigt (siehe c't 12/02, S. 30) untersucht nun Europas Wettbewerbswächter Mario Monti das Geschäftsgebaren der Druckerhersteller. In einem Schreiben der EU-Generaldirektion an einen großen Hersteller, das c't vorliegt, fordert die Kommission detaillierte Auskünfte über Marktanteile, Herstellungskosten und erzielte Umsätze mit Laser- und Tintendruckern sowie zugehörigem Verbrauchsmaterial. Außerdem wollen Europas Marktaufseher wissen, ob seit 1995 andere Anbieter vom Markt verdrängt wurden.

Offiziell wollte sich die Kommission gegenüber c't nicht äußern. Es handle sich um Voruntersuchungen, die der Geheimhaltung unterliegen, so ein Sprecher. Allerdings wäre es nach Ansicht von Beobachtern ungewöhnlich, wenn die Behörde das Auskunftsersuchen nur an einen einzigen Hersteller geschickt hätte. Anfragen von c't an weitere Druckerhersteller, ob auch sie ein solches Schreiben erhalten hätten, wurden bislang entweder gar nicht oder lediglich mit einem kühlen ‘No Comment’ beantwortet. Es sei generelle Politik des Hauses, Angelegenheit dieser Art nicht öffentlich zu kommentieren, hieß es beispielsweise von Lexmark. Auch der Branchenverband Bitkom gibt sich ungewohnt zurückhaltend: Man wolle den Monti-Brief nicht kommentieren und werde dies auch in Zukunft nicht tun.

Und der Branche droht weiteres Ungemach aus Brüssel: So setzte das EU-Parlament mit Artikel 4 der Elektronikschrott-Richtlinie durch, dass die Mitgliedsstaaten ‘geeignete Maßnahmen’ ergreifen müssen, ‘damit die Hersteller die Wiederverwendung von Elektro- und Elekronik-Altgeräten nicht durch besondere Konstruktionsmerkmale oder Herstellungsprozesse verhindern’. Im Parlamentarierjargon wird die Vorschrift auch ‘Clever-Chip-Artikel’ genannt, denn in den Beratungen ging es vor allem um Tintenpatronen, die mit einem Zähler-Chip gegen Wiederbefüllen gesichert sind. Deren Hersteller Epson tut inzwischen, als ginge ihn das Ganze nichts an: Man sei von der Regelung nicht betroffen, denn der Chip diene lediglich der Tintenstandsüberwachung, erklärte das Unternehmen. Der konservative britische EU-Abgeordnete Robert Goodwill sieht das ganz anders: Ab 2006 sei es ‘illegal, in der EU Drucker auf den Markt zu bringen, deren Patronen sich nicht wieder auffüllen und weiter verwenden lassen’, sagte er im Gespräch mit c't.

Derweil versucht die Branche mit allen Mitteln, den unbeliebten Konkurrenten bei Tinte und Toner das Leben so schwer wie möglich zu machen, und nutzt dabei alle juristischen Mittel. Nicht ganz ohne Erfolg. So gewann Canon seinen Patentstreit mit Pelikan (vgl. c't 1/03, S. 22) in der ersten Instanz vor dem Landgericht Düsseldorf. Pelikan hat zwar bereits angekündigt, gegen das Urteil Berufung einlegen zu wollen. Canon kann das Urteil jedoch schon vollstrecken und die gesamten Lagerbestände an den strittigen Tintenpatronen vernichten lassen.

Canon-Patentschrift (Ausriss): ‘Im Wesentlichen T-förmige Trennwand’

Gegen die beiden Patente, deren Verletzung Canon im Prozess geltend gemacht hatte, hat Pelikan bereits Nichtigkeitsverfahren vor dem Bundespatentgericht in München eingeleitet. Die Patentschriften, die c't vorliegen, reklamieren Patentschutz für einen Tintenbehälter, ‘dadurch gekennzeichnet, dass der Innenraum des Tintenbehälters mittels einer im Wesentlichen T-förmigen Trennwand unterteilt ist, sodass mindestens drei Tintenarten (Y, C, M) gespeichert werden können’ und eine ‘Tintenpatrone mit einem Tintenspeicherabschnitt mit einem porösen Element zum Speichern von Tinte’.

Druckerbauer Lexmark wiederum geht in den USA gegen einen Toneranbieter vor, der einen Chip für Tonerkartuschen anbietet. Mit dem Chip werde eine Zugangssperre in Lexmarks Firmware umgangen, und das Umgehen solcher Sperren, wie niedrig sie auch gehängt sein mögen, verbietet in den USA der sogenannte Digital Millennium Copyright Act. Eine ähnliche Regelung sieht auch das europäische Urheberrecht vor, das demnächst in nationales Recht umgesetzt werden muss. (tig) ()