Zugegriffen und nachgeschlagen
Computer und Internet haben sich als frucht-bares Betätigungsfeld für Juristen erwiesen. Ob es um Kauf und Rückgabe teurer Hardware, um das Nutzen und Kopieren von Software oder um das Finden geeigneter Namen für den eigenen Web-Auftritt geht - immer gibt es irgendwelche rechtlichen Aspekte zu berücksichtigen. Passende Gesetzestexte, Urteile und anderes wichtiges Material zur Orientierung finden sich zuhauf im Internet. Wie so oft heißt es auch hier: Man muss nur zugreifen - aber gewusst wo ...
- Kai Mielke
Wer sich nicht gerade seinen eigenen Rechtsgelehrten im Käfig hält, der kann angesichts der vielen juristischen Stolpersteine nur heftig aufstöhnen, die im Zusammenhang mit IT-Themen allerorten lauern. Wer weiß als Laie beispielsweise etwas mit dem Erschöpfungsgrundsatz im Urheber- und Markenrecht anzufangen - abgesehen davon, dass man sich bereits nach der Lektüre einer Urteilsbegründung schon ganz schön erschöpft fühlen mag? Dass ein solcher Rechtsgrundsatz aber dazu führen kann, dass man etwa ein beim Händler erworbenes Softwareprodukt ohne spezielle Erlaubnis des Herstellers weiterverkaufen darf, ist gut zu wissen. Wohl dem, der sich entsprechend schlau macht, denn Rechtsunsicherheit führt oft dazu, dass man eigene Rechte nicht wahrnimmt oder leichtsinnig agiert und sich beim Bestehen auf vermeintlichen Ansprüchen vergaloppiert.
Das Angebot dessen, was dem informationellen Selbstbediener im Netz an Hilfreichem begegnet, reicht von Gesetzestexten und -entwürfen sowie deren rechtlicher Erläuterung über Urteils-, Formular- und Musterbriefsammlungen bis hin zu Diskussionsforen, Newslettern und Online-Zeitschriften.
Keine Angst vor Fachchinesisch
Einen ungefähren Eindruck davon, wie breit das Spektrum infrage kommender Informationen ist, vermitteln gute Linksammlungen und Portale. Dabei empfiehlt es sich, eventuelle Scheu vor akademischen Quellen mutig abzulegen - auch wer zunächst vielleicht bei der Lektüre von Fachartikeln auf Uni-Servern in mancherlei Hinsicht Bahnhof versteht, erschließt sich nach einigem Einlesen zentrale Fachbegriffe und gewinnt wertvolle Hinweise zur Orientierung.
Ziemlich eindrucksvoll ist etwa das Internet-Projekt der Uni Saarbrücken: Ob es um deutsche oder ausländische Gesetze geht, Entscheidungssammlungen oder juristische Datenbanken, Online-Kommentierungen zu bestimmten Gesetzen, Beiträge zu speziellen Rechtsgebieten, juristische Wörterbücher, Anwalts-, Gerichts- oder Chat-Adressen: Hier bleibt keine Frage unbeantwortet. Nicht ohne Grund gelten die Saarbrücker Seiten als eine Art Enzyklopädie der online verfügbaren Rechts-Ressourcen.
Vergleichbares findet sich allenfalls noch im Info-Angebot des Jura-Lotsen und auf www.rechts-links.com. Jede dieser Sites verfügt nach Angaben der Betreiber über mehr als 10 000 Links auf juristische Seiten. Dabei kann der Jura-Lotse mit einer integrierten Datenbanksuche, einer besonderen Rubrik für Jurastudenten und Referendare sowie mit einem gut besuchten Forum aufwarten, während die Rechts-Links-Seiten der Anwaltskanzlei von Hohenau und Partner mit Verweisen zu über 2000 Gesetzestexten sowie über 800 Musterverträgen und -formularen glänzen.
Flott diskutiert ist halb kapiert
Wem ein etwas kleineres Sprungbrett für einen Ausflug in die virtuellen Gefilde des Rechts genügt, dem sei unter anderem www.marktplatz-recht.de ans Herz gelegt. Das von der Hans-Soldan-GmbH, einem juristischen Versandhandel und Dienstleistungsunternehmen, betriebene Angebot ist kostenlos nutzbar und mit über 6000 Links recht gut sortiert. Es wendet sich zwar vorwiegend an juristische Profis, aber zumindest die Links zu verschiedenen Urteilssammlungen dürften auch allgemein interessant sein.
Robin Jung aus Kiel bietet Verweise auf relevante Quellen von A wie ‘Aktuelles’ bis Z wie ‘Zeitschriften’. Leider werden alle weiterführenden Links nur thematisch zugeordnet und nicht weiter kommentiert, was dem gezielt Suchenden manch erfolgloses Ausprobieren bescheren dürfte.
Das vom Nürnberger Rechtsanwalt Albert betriebene Portal ist in dieser Hinsicht freundlicher: Es bietet kommentierte Links auch zu speziellen Rechtsgebieten und -fragen, die woanders kaum berücksichtigt werden. Ein weiterer Nürnberger, nämlich Johannes Stich, betreibt die optisch ansprechende Site www.zurecht.de. Hier fallen unter anderem die Links zu juristischer Software, die umfangreiche Liste von Urteilen sowie die zahlreichen Beiträge rund ums Thema ‘Internet und Recht’ auf.
Durch seine rund 30 stark frequentierten und zum Teil von Anwälten betreuten Foren besticht www.recht.de.Darüber hinaus gibt es hier einen Kleinanzeigenbereich, wo man unter anderem Detektive, Rechtsanwalts- und Notargehilfen oder Forenbetreuer suchen und finden kann. Als starke Diskussionsplattform zeigt sich auch www.jurathek.de, das bislang stolz 12 049 Forumsbeiträge vermeldet und darüber hinaus mit 3634 juristischen Links in Datenbank und Forumsbereich aufwartet.
Ein beliebter Tummelplatz für streitbare Juristen und solche, die es gern wären, ist der Juramail-Forenbereich. Er führt nicht nur zu spannendem Fachgezänk, Gerüchten und teilweise brandaktuellen Infos über computerbezogene Rechtsfälle, sondern eröffnet auch interessierten Laien die Aussicht, manche Frage direkt anzubringen und Antworten von rechtskundiger Seite zu bekommen. Besonders das Forum zum Online-Recht hat sich immer wieder als Fundgrube erwiesen.
Ein wertvolles Rechtslexikon zum Nachschlagen wichtiger Fachbegriffe hält www.juracafe.de bereit - die Site ist ansonsten vorwiegend als Treffpunkt für (angehende) Juristen konzipiert.
Bei der Fahndung nach bestimmten Informationen helfen demjenigen, der bereits dazu passende Stichwörter kennt - sei es ein berührter Rechtsgrundsatz, sei es ein Urteil eines bestimmten Gerichts - zahlreiche juristische Suchmaschinen. Hier nur die geläufigsten: www.meta-jur.de, www.metalaw.de, www.jurfix.de, www.finderecht.de, www.jura-suche.de, www.abogado.de und www.jura.uni-duesseldorf.de/call. Diese Dienste werten in der Regel allerdings nur juristische Webseiten und Datenbanken aus. Eine gewünschte Information könnte sich aber möglicherweise auch ganz woanders - etwa auf einer privaten Homepage - befinden. Auf einen Cross-Check mit einer allgemeinen Suchmaschine wie Google sollte man daher nie verzichten.
Spezielles zum Nachbohren
Neben den Adressen, die sich als eher allgemeine Ausgangspunkte einer Informationssuche über Rechtsthemen empfehlen, gibt es auch Angebote, die auf bestimmte Rechtsbereiche spezialisiert sind. Dazu gehören auch die beliebtesten Themen computerbezogener Rechtsfragen. So widmen sich etwa spezielle Portale dem Verbraucherrecht: www.verbraucherrecht-online.de, www.verbraucherzentrale.de, www.finanztip.de. Zu Job und Kündigung finden IT-Werker und andere Interessierte manch wertvollen Hinweis auf www.arbeitsrecht.de und www.arbeitsrecht-sozialrecht.de.
Zum Netz im Netz
Erwartungsgemäß erzeugen Rechtsprobleme, welche die Netzgemeinde als solche betreffen, ein besonders starkes Echo im Internet. Empfehlenswert ist beispielsweise die Rubrik ‘Online-Recht’. Das Spektrum der dort behandelten Themen reicht von der Funktionsweise des Domain Name System über Abmahnungen, Werbung sowie Fragen des E-Commerce (Schutzpflichten von Anbietern im Internet, Online-Abschluss von Verträgen) bis zu rechtlichen Aspekten zum Aufbau einer Homepage. Speziell dazu wird man auch auf www.recht-der-homepage.de fündig, einer für Nichtjuristen besonders gut geeigneten Site.
Eingerahmt von aktuellen News zum Online-Recht bietet Sören Sieberts Portal nicht nur ein Forum und eine ansehnliche Urteilssammlung, sondern auch etliche kurze Artikel zu ‘Recht und MP3’, ‘E-Commerce’, ‘Linkhaftung’, ‘Onlineauktionen’, ‘Domainrecht’, ‘Urheberrecht’, ‘Haftung für Inhalte’ und ‘Datenschutz’.
Eine gute Ergänzung zu Sieberts Angebot bilden www.afs-rechtsanwaelte.de und www.internet-law.de. Die Seiten der Freisinger Rechtsanwälte Alavi, Frösner und Stadler glänzen wie ‘e-recht 24’ mit topaktuellen Sammlungen ausgewählter Urteile zum Online-, Telekommunikations- und EDV-Recht sowie ausführlichen Kommentaren und Anmerkungen. Darüber hinaus enthalten sie aber auch, was bei Siebert fehlt: eine umfangreiche, aktuelle und prägnant kommentierte Linksammlung zum Multimedia-, EDV- und Online-Recht sowie zum Thema Datenschutz.
Gut sortiert, übersichtlich und weitgehend allgemein verständlich liefert Net & Law, ein Dienst der Firma ‘di digitale informationssysteme’, praktische Tipps zu verschiedenen Bereichen des Internet-Rechts und schließt Wissenslücken. Dort findet man unter anderem einen genial ausgeführten Assistenten, der Website-Betreibern zu einem an ihre jeweiligen Gegebenheiten angepassten gesetzeskonformen Web-Impressum verhilft.
Lesestoff für lange Abende
www.weinknecht.de erlaubt über ein Auswahlmenü am oberen linken Bildschirmrand den Zugang zum OJR, dem ‘Online Journal Recht’. Dieses präsentiert neben Urteilen vor allem sehr empfehlenswerte, weil gut überschaubare und verständliche juristische Beiträge zum Thema Internet.
Auch www.jurpc.de ist ein Online-Magazin zum Internet-Recht. Betrieben wird es von Professor Herberger, der grauen Eminenz des eingangs erwähnten Internet-Projektes Saarbrücken. JurPC kommt wie eine echte Fachzeitschrift daher. Ein Besuch kann aber auch für Nichtjuristen lohnend sein, schon wegen des (leider nicht katalogisierten) Urteilsfundus.
Auf der Seite der Rostocker Rechtsanwaltskanzlei Langhoff, Dr. Haarschmidt & Kollen finden sich Rubriken wie ‘Internetrecht aktuell’ und ‘Recht des Shops und E-Commerce’ sowie eine aus vier maßgeblichen juristischen Fachzeitschriften zusammengestellte Urteilssammlung (sortiert unter anderem nach Kategorien wie ‘Datenschutz’, ‘Domainrecht’, ‘E-Commerce’, ‘EDV-Recht’ ‘Spamming’, Urheberrecht’).
Die Seite der Rechtsanwaltskanzlei Strömer aus Düsseldorf bietet zahlreiche Aufsätze, Gesetzestexte und vor allem eine umfangreiche Urteilssammlung zu ‘Electronic Commerce’, ‘Markenrecht/Domainrecht’, ‘Urheberrecht’ und ‘Datenschutzrecht’. Eine weitere Sammlung von Entscheidungen zum Internet-Recht wartet mit derzeit 7170 Urteilen zu allen möglichen Rechtsgebieten auf.
www.ra-hahn.de bietet Gelegenheit, über den Menüpunkt ‘Datenbank internet.recht’ eine kostenlose Volltextrecherche in immerhin 812 Entscheidungen durchzuführen. Empfehlenswerte, wenn auch nicht mehr ganz so aktuelle Urteils-Pools findet man ferner bei Gravenreuth (350 Entscheidungen mit Bezügen zum Internet, auf dem Stand von Februar 2002) und auf www.publex.de (Stand: 2001).
Eine riesige Sammlung von online verfügbaren Aufsätzen und Beiträgen zu allen möglichen Aspekten des Computer- und Internet-Rechts erschließt sich über www.rechtsanwalt.de/lawlinks.html, www.sakowski.de (unter der Rubrik ‘Jur. Beiträge’) und www.internet-law.de/literatur.htm. Zusammengenommen hinterlassen diese Sites kaum noch Lücken, was die behandelten Themenbereiche angeht.
Muster zu Provider-, Domain-, Werbe- und Content-Verträgen sowie Urteile zum Internet- und Softwarevertragsrecht findet man auf der Site der Berliner Rechtsanwaltskanzlei Härting.
Das Portal www.medienrechtliches.de berücksichtigt neben Rechtsfragen zu computergestützten Medien auch solche zu Presse und Rundfunk, außerdem Telekommunikationsrecht sowie Urheber-, Datenschutz- und Jugendmedienschutzrecht. Nachlesen lassen sich hier unter anderem die einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Satzungen sowie die Adressen von relevanten Behörden, Ämtern, Instituten und Universitäten. Was will man mehr - außer vielleicht einer Aktualisierung des zuletzt im September 2002 bearbeiteten Materials?
Nutzen, verbreiten, streiten
Ein Dauerbrenner unter Netzbürgern und anderen Digitaljongleuren ist das Urheberrecht: Wo immer es um das Up- und Downloaden, Kopieren und Nutzen von fremden Programmen oder Medieninhalten wie Text, Bild, Musik und Video geht, kommt man an dieser Rechtsmaterie nicht vorbei. Grundlegende Informationen dazu liefert beispielsweise der Beitrag ‘Urheberrecht im Internet’ von Rechtsanwalt Dr. Weinknecht im ‘Online Journal Recht’ (OJR). Erschöpfende Darstellungen über ‘Die GEMA und ihre Online-Rechte’ sowie die ‘Rechtslage bei MP3-Dateien’ findet man hier ebenfalls.
Eine umfassende und nicht nur auf das Internet bezogene Darstellung des Urheberrechts bietet http://remus.jura.uni-sb.de/index.html. Von Inhalt und Anspruch her handelt es sich dabei schon fast um ein juristisches Kurzlehrbuch.
Auch ein spezielles Diskussionsforum zum Urheberrecht sucht man nicht vergeblich - man findet es unter http://foren.recht.de. Eine deutschsprachige Mailing-Liste zu diesem Rechtsgebiet wird vom Institut für Rechtsinformatik an der Universität des Saarlandes betreut. Wem das noch nicht reicht, der findet unter www.jura.uni-sb.de/urheberrecht Links zu Verwertungsgesellschaften, Verbänden und Instituten sowie zu einschlägigen Gesetzestexten.
Haus- und Faustrecht
Das so genannte Domain-Recht bildet im streng juristischen Sinne kein eigenständiges Rechtsgebiet. Es ist vielmehr ein Konglomerat aus marken-, namens- und wettbewerbsrechtlichen Regelungen, bei denen es im Kern stets um Ansprüche auf Herausgabe einer Domain oder zumindest einen Unterlassungsanspruch in Bezug auf den Gebrauch eines Domain-Namens geht. Als gut verständlicher Einstieg in diese maßgeblich von der Rechtsprechung geprägte Materie bieten sich die mit Tipps, Ratschlägen und News gespickten Sites www.domainrecht-im-net.de, www.domainrecht.de und www.domain-recht.de an. Eine kurze Einführung in die Problemstellung, verbunden mit diversen Beiträgen zum Thema und einer guten Urteilssammlung findet sich auch auf Rechtsanwalt Dr. Rauschhofers Site.
Wie die Rechtsprechung zum Thema sich entwickelt hat, stellt www.kanzlei.de knapp dar, begleitet von News, Infos und einem Domain-rechtlichen Forum. Empfehlenswerte Urteilssammlungen zu Domain-Streitigkeiten findet man ferner auf www.netlaw.de, www.internetrecht-rostock.de, www.digi-info.de sowie unter der Rubrik ‘Urteile’ bei www.flick-sass.de.
Gekauft wie gesurft
Viele Beiträge zum Recht des E-Commerce (Online-Verträge, Online-Auktionen, Online-Banking etc.) lassen sich bei www.internetrecht-rostock.de, www.publex.de, www.e-recht24.de und www.weinknecht.de/ojr abrufen. Spezielle Portale zum E-Business gibt es ebenfalls: www.e-business.de und www.ecin.de. Beide verwöhnen regelmäßige Besucher mit aktuellen und sowohl wirtschaftlich als auch rechtlich interessanten Nachrichten. Außerdem bieten beide einen E-Mail-Newsletter zum kostenlosen Abonnement an. Als weitere Informationsquelle, die sich schwerpunktmäßig mit dem Recht des E-Commerce befasst, ist www.adversario.de zu nennen.
Mitgefangen, mitgehangen?
Rechtsstreitigkeiten über Fragen der Haftung von Site-Betreibern für Web-Inhalte und Links schlugen immer wieder hohe Wogen. Obwohl in Englisch aufgemacht, stellt www.linksandlaw.com in diesem Bereich für deutsche Surfer eine sehr empfehlenswerte Adresse dar: Wenn man in die verschiedenen Rubriken einsteigt, entdeckt man, dass diese zumeist deutschsprachige Beiträge enthalten. Unter der Rubrik ‘Legal Ressources’ stößt man auf eine riesige Liste einschlägiger Aufsätze, und hinter der Rubrik ‘Decisions’ verbirgt sich eine ebenso gewaltige Sammlung von deutschen, europäischen und amerikanischen Gerichtsurteilen zur Link- und Content-Haftung. Weitere Urteile sind bei www.digi-info.de/de/netlaw zusammengestellt, wo man auch spezielle Entscheidungen zur Provider-Haftung nachlesen kann.
Geheim, privat und öffentlich
Für den Bereich Datenschutz ist die erste Adresse im Web die des virtuellen Datenschutzbüros. Sie glänzt mit aktuellen Neuigkeiten, diversem Info-Material, Foren und einer Liste von Adressen relevanter Einrichtungen und Behörden. Die Rubrik ‘Recht’ birgt zahlreiche empfehlenswerte, nach Stichwörtern geordnete Beiträge - von A wie ‘Archivwesen’ über K wie ‘Kryptographie’ bis zu W wie ‘Wissenschaft und Forschung’. Eine gute Ergänzung bilden die Urteilssammlungen zum Datenschutzrecht bei www.internetrecht-rostock.de, www.netlaw.de und www.medienrechtliches.de. Weitere lohnende Seiten zum Thema finden sich beim Bundesverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. mit diversen weiterführenden Links.
Dialer, Spam & Co.
Wenn bestimmte Ärgernisse einen Boom erleben, werden darauf bezogene Rechtsfragen unversehens zu Modethemen. Das betrifft etwa das Problem untergeschobener Wucher-Einwahlprogramme. Die Seiten www.dialerhilfe.de und www.dialerschutz.de halten Nachrichten, Foren, Gesetzestexte und Urteile sowie weitere Informationen rund um Einwahl-Trojaner und Tricks mit 0190- oder 0900-Nummern bereit.
Einen allgemeineren Ansatz verfolgt www.computerbetrug.de: Hier werden die verschiedensten Spielarten Computer- und Internet-gestützter Betrügereien erörtert. Man erfährt aber nicht nur, wie man übers Ohr gehauen werden kann, sondern auch, wie man sich am besten dagegen schützt.
Eine andere Zeiterscheinung, die besondere Nachfrage nach Rechtsinformationen hervorruft, ist unerwünschte Werbe-E-Mail. Diesem Thema widmet sich www.antispam.de mit nützlichen Hinweisen und einem Forum, das nicht nur nüchterner Sachinformation dient. Hier dürfen Spam-Geschädigte auch einfach mal Dampf ablassen und Solidarität miteinander bekunden, was ja bisweilen ganz gesund sein kann.
Böse Leitung - schlaue Leitung
Es ist wohl wahr: Das Internet hat viele Rechtsprobleme erst entstehen lassen. Andererseits kann es aber, wie man sieht, auch brauchbare Hilfen zum Durchdringen und - warum nicht? - zum Lösen solcher Probleme liefern. (psz)
Kai Mielke arbeitet als Rechtsanwalt in Hannover (www.prinz-mielke.de). (psz)