Europäisches Patentübereinkommen in Überarbeitung

Die Vertreter der 19 Mitgliedstaaten der Europäischen Patentorganisation müssen darüber entscheiden, ob Software in Zukunft patentierbar sein soll.

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  • dpa

Diplomatische Vertreter der 20 Mitgliedstaaten der Europäischen Patentorganisation (EPO) sind heute in München zusammengekommen, um über eine Änderung von rund 100 Artikeln des seit 1973 bestehenden Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) zu beraten. Ziel ist es, die Verfahrensdauer zur Patenterteilung abzukürzen, die Kosten zu senken und ein einheitliches Rechtssystem zu schaffen. Zur besseren Verankerung der EPO auf politischer Ebene soll eine Ministerkonferenz der Vertragsstaaten eingerichtet werden. Außerdem soll die bisher in Den Haag angesiedelte Patentrecherche und die in München ansässige Patentprüfung an einem Ort zusammen geführt werden. Die Konferenz dauert bis zum 29. November.

Nach Einschätzung von Roland Grossenbacher aus der Schweiz, dem Präsidenten des Verwaltungsrates der EPO, ist der heikelste Diskussionsgegenstand die Frage, ob Computerprogramme "als solche" künftig patentierbar sein sollen. Bisher ist dies nicht der Fall, der Revisionsvorschlag des Verwaltungsrates sieht allerdings eine solche Regelung vor. Widerstand dagegen kommt vor allem aus den großen Industrienationen Europas wie Deutschland, England und Frankreich.

Zum Auftakt der Konferenz wurden die Teilnehmer mit Protesten von Greenpeace gegen ein erteiltes Patent auf Embryonen konfrontiert, das ein Verfahren zur Isolation und Züchtung embryonaler Zellen von Menschen und Tieren zur Erzeugung so genannter Chimären, also Mischwesen aus Tier und Mensch, umfasst. Die Umweltorganisation forderte die Diplomaten auf, einen sofortigen Stopp der Patentierung von Lebewesen und deren Genen zu verfügen. Das Europäische Patentamt müsse in seine Schranken gewiesen werden, da es "widerrechtlich Patente auf Leben erteile".

EPO-Präsident Ingo Kober sagte zu dem umstrittenen Chimären-Patent, dass eine Nichtigkeitsklage gegen dieses Patent auch nach dem Verstreichen der neunmonatigen Einspruchsfrist möglich sei. Käme es zu einer gesetzwidrigen Verwertung des Patents, müsse die zuständige Staatsanwaltschaft einschreiten. In Deutschland sei die Verwertung durch das Embryonengesetz verboten. Greenpeace ziele mit seiner Kritik an der EPO auf die "falsche Organisation".

Greenpeace-Sprecher Christoph Then widersprach allerdings Kober. Es sei die Pflicht der Diplomaten, gegen das Chimären-Patent Einspruch einzulegen, und nicht die einer Umweltschutzorganisation. Dem Patentamt warf Then "Desorientierung und Verwirrung" vor, wenn es sich auf eine rein rechtliche Position zurück ziehe, wonach die Erteilung eines Patents nicht gleichzeitig die Genehmigung für eine Vermarktung darstelle. Das EPO belohne mit einem Patent etwas, was ethisch nicht zu rechtfertigen sei. (dpa) / (chr)