Garantiert originalverpackt

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Von
  • Laurenz Weiner

Garantiert originalverpackt

Vor kurzem war es wieder mal so weit: Der PC meines Sohnes gab keinen Mucks mehr von sich. Bald musste ich widerwillig einsehen, das Ding ist kaputt. Aber, so beruhigte ich mich gleich, der Hersteller hatte ganz sicher mit drei Jahren Garantie geworben.

Manch ein chaotisch organisierter Haushaltsvorstand käme jetzt ins Schwitzen: Wann haben wir das Ding eigentlich gekauft? Wo ist der Kaufbeleg, wo sind die Garantie-Unterlagen? Das sind die Momente, in denen ich ein triumphierendes Lächeln nicht unterdrücken kann: Hat es sich doch gelohnt, schon vor Jahren eine Haushaltsgeräte-Datenbank HGDB anzulegen. Seither wird regelmäßig jedes technische Gerät verzeichnet und nach ausgeklügeltem System nummeriert. Nichts mehr landet unüberlegt auf dem Müll, keine Quittungen, keine Garantie-Urkunden und - vor allem - keine Verpackungen. Ich sage Ihnen, da kommt rasch einiges zusammen. Und das alles nur, weil man im Fall des Falles ohne Originalverpackung immer seltener an die teuer mitbezahlten Garantieleistungen des Herstellers kommt.

Wer da den Überblick behalten will, benötigt ein zuverlässiges Informationsmanagement, oder können Sie aus dem Stegreif sagen, welches Ihrer Hightech-Spielzeuge als Nächstes aus der Garantiezeit fällt? HGDB empfiehlt mir, beim täglichen Geräte-Check etwa den Fernseher noch mal genau unter die Lupe zu nehmen, weil er in einer Woche zwei Jahre alt wird. Und per Mausklick erfahre ich, dass der 1,19 m3 große Karton mit fünf Styroporteilen, drei Plastiktüten und sechs Kabelbindern in Garage Nummer 3 in der mittleren Stapelreihe leider ganz unten auf seine Wiederverwendung oder endgültige Entsorgung wartet.

Klar, die meisten Geräte brechen erst kurz nach Ablauf der Garantie zusammen. Manchmal schaffe ich es auch nicht sofort am Stichtag, nun überflüssige Verpackungen aus der Garantiezeit gefallener Produkte sofort zur Deponie zu fahren. Und es macht schon Mühe, meiner Frau immer wieder zu erklären, warum das Zwischenlager im Schlafzimmer eben keine ungeordnete Müllhalde ist. Aber das unbeschreibliche Hochgefühl, mit einer hundertprozentig originalverpackten Rücksendung die trickreichen Garantiebedingungen eines Herstellers überlistet zu haben, wiegt alles auf.

Dieses Gefühl genoss ich auch, als ich den Rechner meines Sohnes noch originaler als garantiekonform verpackt an seinen Produzenten zurückschickte. Niemand würde mich fadenscheinig abwimmeln können - wie damals, als das Display meines Handys angeblich erst wegen nicht originaler Verpackung auf der Rücksendung einige Pixel verloren hatte. Zu meiner Überraschung, ja fast schon Enttäuschung wurde es diesmal jedoch noch nicht einmal versucht. Das Paket kam heute ungeöffnet zurück: Nicht zustellbar, Empfänger im Konkursverfahren.

Laurenz Weiner

Notiz: Muss HGDB dringend um eine Expertenfunktion zur Berechnung der Konkurswahrscheinlichkeit im Garantiezeitraum erweitern. Vielleicht genügt ja schon die Einschätzung der Kundenfreundlichkeit der Garantiebedingungen. (ole)