Kaum Verbesserung beim Telefongebührenlimit für Verbraucher
Die Regelungen zur Begrenzung der Telefonrechnung, die die Regulierungsbehörde verabschiedet hat, stoßen bei Verbraucherschützern auf massive Kritik.
Über zu hohe Telefonrechnungen hat sich wohl jeder schon einmal geärgert. Wie verlockend erschien da die Ankündigung, dass vom 1. Januar an eine so genannte Entgeltvorgabe an den Netzbetreiber möglich sein sollte: Der Kunde nennt dabei dem Anbieter das Limit, bis zu dem er monatlich Geld vertelefonieren möchte. Die Regelung, die dazu jetzt umgesetzt wurde, stößt bei Verbraucherschützern jedoch auf massive Kritik: Die Lösung bringe den Kunden gar nichts, schimpft etwa Manfred Herresthal, Vorsitzender des Deutschen Verbandes für Post und Telekommunikation (DVPT) in Offenbach. In Einzelfällen kann es sogar zu Zusatzkosten kommen.
Drei Wege haben Netzbetreiber zur Auswahl, um ihren Kunden die Möglichkeit einer Entgeltvorgabe zu eröffnen: Sie können so genannte Prepaid-Produkte anbieten – das trifft bislang vor allem auf die Mobilfunk-Anbieter zu. Sie können ferner eine Ansagestimme im Endgerät gegebenenfalls auf das Erreichen des Limits hinweisen lassen und sie können schließlich über einen Gebührenimpuls die Anzeige der verbrauchten Summe im Telefon-Display veranlassen. Diese Möglichkeiten sieht jedenfalls der entsprechende Beschluss der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) vor.
Die Deutsche Telekom hat für sich den letztgenannten Weg gewählt: Einen entsprechenden Service biete man schließlich schon seit Jahren an, erklärte ein Sprecher des Unternehmens in Bonn. Auch Arcor in Frankfurt und Mobilcom in Rendsburg beschränken sich auf die Anzeige im Display, ohne dass beim Erreichen des Limits die Leitung gesperrt wird. Genau das ist für Kritiker wie Manfred Herresthal der Haken an dieser Lösung: "Es ging eigentlich darum, den Verbraucher vor Missbrauch zu schützen" – zum Beispiel vor Menschen, die auf anderer Leute Kosten teure 0190er-Nummern anrufen oder vor Kindern, die beim Telefonieren jedes Maß verloren haben. Wird das Limit erreicht, sollten nur noch eingehende Anrufe entgegengenommen und Notrufe getätigt werden können.
Dazu komme es nun aber nicht, so Herresthal: Zwar wisse der Kunde mit entsprechendem Endgerät stets, wie hoch seine Rechnung bereits ist – eine Sperre aber kommt nicht zu Stande, "und wer Leitungen manipuliert, kann weiterhin kräftig drauflos telefonieren". Dass eine Zwangstrennung technisch nicht möglich oder zu aufwendig sein sollte, kann sich Herresthal nicht vorstellen: In Krankenhäusern funktionierten solche Limits für Patiententelefone und auch in der Telefonzelle werde das Gespräch getrennt, wenn kein Geld nachgeworfen wird.
Auch Bettina Dittrich von der Verbraucher-Zentrale Sachsen (VZS) in Leipzig schüttelt den Kopf über die Regelung. Sie kritisiert vor allem, dass Verbraucher, die eine bessere Kostenkontrolle erreichen möchten, im Zweifelsfall erst einmal auf eigene Kosten nachrüsten müssen. Nicht jeder besitze bereits ein Telefon mit Display. Im Shop koste das günstigste Gerät mit Anzeige rund 160 Mark, hat die Juristin bei einem Testkauf festgestellt. "Damit wird der Zweck der Regelung nicht erreicht", so Dittrich – denn es gehe ja darum, Geld zu sparen.
Die Regulierungsbehörde sehe die Vorwürfe "ganz entspannt", sagt ihr Sprecher Harald Dörr: Die Lösung mit der Entgeltanzeige im Display sei gut, weil solche Apparate inzwischen allgemein verbreitet seien. Und wenn der Verbraucher von seinem Recht auf Kostenkontrolle Gebrauch machen wolle, dann müsse auch von ihm "mal etwas kommen". (Von Christian Röwekamp, gms) / (jk)