Terrorabwehr vs. Grundgesetz
Auf die Anschläge in London und Ägypten reagierten die Innenpolitiker in Europa reflexartig: Die Palette der Vorschläge reicht von der stärkeren Vernetzung zwischen Polizei und Geheimdiensten über den Aufbau weltweiter „Terrordatenbanken“ bis zur jahrelangen Speicherung von Telefon- und Internet-Verbindungsdaten. Doch das Bundesverfassungsgericht hat die verfassungsrechtlichen Grenzen für Einschnitte in die Bürgerrechte erneut aufgezeigt.
Wir müssen die Menschen überzeugen, dass wir unser Bestes getan haben.“ Mit diesen Worten warb der britische Innenminister Charles Clarke eine Woche nach den ersten Anschlägen auf den öffentlichen Nahverkehr Londons, denen über 50 Menschen zum Opfer fielen, im Europäischen Parlament für seinen EU-Antiterrorplan. Alle Bürgerrechte müssten jetzt auf den Prüfstand, erklärte der Labour-Politiker, da „Aufklärungsinformationen die beste Waffe“ im Kampf gegen den Terrorismus seien. Einschnitte in die Freiheitsrechte seien nötig, um den Bürgern nach weiteren schrecklichen Attentaten nicht erklären zu müssen, wieso diese oder jene Abwehrmaßnahme nicht ergriffen worden sei.
Clarke steht unter Erfolgsdruck, denn Großbritannien spielt seit dem Kampf gegen die inzwischen nicht mehr terroristisch aktive IRA eine Pionierrolle beim Ausbau des Überwachungsstaates. Trotzdem konnten die islamistisch motivierten Attentäter nicht an der Durchführung ihres blutigen Plans gehindert werden. Allein im Zentrum Londons soll es bereits über eine halbe Million Überwachungskameras geben. Terroristen, die als lebende Bombe mit selbst gebasteltem Sprengstoff unterwegs sind, lassen sich davon jedoch nicht beeindrucken. Ein Rätsel ist auch noch, wie einer der gescheiterten Attentäter bei dem geplanten Londoner Folgeattentat am 21. Juli von der Insel über Frankreich nach Rom reisen konnte, obwohl sein von Videokameras gefilmtes Konterfei durch alle Medien ging.
Trotzdem gibt sich der britische Innenminister seit Wochen aktionistisch. So überraschte er mit der Ankündigung, dass seine Regierung mit einer weltweiten Extremistenliste gegen die Terrorgefahr im eigenen Land angehen wolle. Gesammelt werden sollen in der Datenbank Informationen über Personen, die in Predigten, im Internet oder in Artikeln Hass verbreiten. Wer darin landet, soll an der Einreise nach Großbritannien gehindert werden. Immigranten, die zum Terror aufrufen, könnten ausgewiesen werden. Die britische Polizei hat sich unter Clarkes Regie zudem dafür stark gemacht, Websites mit aufstachelnden Inhalten hacken und lahm legen zu dürfen. Die Benutzung des Internet zur Vorbereitung von Terrortaten soll genauso zur Straftat werden wie die Verweigerung der Herausgabe von Zugangsinformationen zu verschlüsselten Daten.
Auf Vorrat
Da Großbritannien gerade die Präsidentschaft im EU-Rat innehat, setzte Clarke in Brüssel weitere Antiterrormaßnahmen auf die Agenda. Auf einem Sondertreffen Mitte Juli einigten sich die Innenminister auf einen verbesserten Informationsaustausch zwischen Europol, der Staatsanwaltschaftsbehörde Eurojust sowie Geheimdiensten, eine beschleunigte Einführung des neuen Schengen- und Visa-Informationssystems, auf einen verbesserten Schutz kritischer Infrastrukturen, die vereinfachte Weitergabe von Flugpassagierdaten und die Ausarbeitung eines Beschlusses zur EU-weiten Einführung biometrischer Personalausweise.
Entschlossenheit zeigten die Minister auch bei einer besonders umstrittenen Präventionsmaßnahme: Im Herbst wollen sie den bereits nach den Anschlägen von Madrid im Frühjahr 2004 unter anderem von Großbritannien und Frankreich eingebrachten Rahmenbeschluss über die Speicherung von Telefon- und Internet-Daten besiegeln. Bei dem seit langem köchelnden Vorhaben geht es um die Verpflichtung von Telekommunikationsanbietern zur Aufbewahrung sämtlicher Verbindungs- und Standortdaten, die bei der Abwicklung von Diensten wie Telefonieren, E-Mailen, SMS-Versand, Surfen, Chatten oder Filesharing anfallen (siehe c't 4/05, S. 56). Die vom Rat vorgegebenen Zeiträume liegen zwischen sechs und 48 Monaten.
Wirtschaft und Datenschützer laufen seit Monaten Sturm gegen die pauschale Überwachungsmaßnahme. Sie erfordere bei größeren Anbietern allein Anfangsinvestitionen in Höhe von 200 Millionen Euro, sei angesichts zahlreicher Umgehungsmöglichkeiten ineffektiv, erfasse aber gleichzeitig in zunehmendem Maße die komplette elektronische Lebensführung der 450 Millionen EU-Bürger, lauten die Argumente. Auch das EU-Parlament hat sich im Juni gegen die Vorratsdatenspeicherung positioniert und den Rahmenbeschluss abgelehnt.
Die Abgeordneten haben in der Sicherheitspolitik auf Ratsebene freilich kein Mitentscheidungsrecht. Sie sehen die Minister aber nicht allein als entscheidungsbefugt an und fordern ein Gesetzgebungsverfahren der Kommission, das vom Parlament auch abgelehnt werden könnte. Ein erster Entwurf für eine entsprechende Richtlinie, der sich in der internen Abstimmung befindet und nach der Sommerpause offiziell vorgelegt werden soll, dürfte die Parlamentarier enttäuschen: Die Kommission hat die lange Wunschliste der zu speichernden Datentypen aus den jüngsten Ratspapieren übernommen und noch um die Aufzeichnung von Standortdaten im Mobilnetz bei laufenden Gesprächen erweitert. Sämtliche Internet-Dienste müssten erfasst werden. Generell sollen die Ermittler in begründeten Fällen sämtliche Daten an die Hand bekommen, welche die Quelle, das Ziel, die Art und im Mobilfunk den Ort einer Kommunikation bestimmen. Dies können dynamische oder feste IP-Adressen sein, aber auch Angaben zu verschickten SMS. Bei den zu identifizierenden Kommunikationsgeräten liegen die Interessen nicht nur bei IMSI- und IMEI-Nummern von Handys, sondern auch bei den MAC-Adressen von Netzwerkkarten in PCs.
Enge Grenzen
Anders als der Rat setzt die Kommission auf eine sechsmonatige Speicherung von Internet-Daten. Die Verkehrs- und Standortdaten bei der Festnetz- und Mobiltelefonie sollen ein Jahr lang von den Telcos gelagert werden. Bei Datenschützern, Juristen und in der Wirtschaft stoßen die Pläne weiter auf Ablehnung. Prinzipielle Einwände erhebt zudem der Frankfurter Rechtswissenschaftler Patrick Breyer: „Man setzt hier sehr sensible Daten staatlichen, aber auch missbräuchlichen Zugriffen Privater aus. Wenn wir den Strafverfolgern alles geben, was sie für ihre Arbeit für nützlich halten, haben wir am Ende den totalen Polizeistaat und doch keine Sicherheit.“
Unterstützung haben die Kritiker der Sicherheitspolitiker Ende Juli in Karlsruhe gefunden. Das Bundesverfassungsgericht kassierte einen Großteil der Regelungen zur vorbeugenden Telekommunikationsüberwachung im niedersächsischen Polizeigesetz. Laut dem Sicherheitsgesetz sollten die Ermittler die Telefone und die Internet-Kommunikation nebst Verbindungs- und Standortdaten von Personen überwachen dürfen, „bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen“. Mit einer richterlichen Anordnung in der Tasche konnte die Polizei auch „Kontakt- und Begleitpersonen“ in die Ermittlungen mit einbeziehen. In diesem Freibrief sah das Bundesverfassungsgericht einen gravierenden Verstoß gegen das Telekommunikationsgeheimnis. Es hielt das Gesetz für nicht normenklar genug und unverhältnismäßig.
Zugleich übertrugen die Richter den Grundsatz aus dem Urteil zum großen Lauschangriff, wonach der „Kernbereich“ der Privatsphäre gemäß der Verfassung absolut geschützt ist (siehe c't 8/04, S. 82), zum Teil von der Wohnung auf die Telekommunikationsmedien. Eine „Überwachung intimer Inhalte“ sei auch hier zu vermeiden, konstatiert daraufhin der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar. Er sieht nun die Notwendigkeit, nicht nur die Polizei- und Verfassungsschutzgesetze anderer Bundesländer, sondern auch die Befugnisse zur Telekommunikationsüberwachung gemäß der Strafprozessordnung „einer kritischen Überprüfung im Lichte der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zu unterziehen“. Von Karlsruhe zu überprüfen sei zudem der mögliche EU-Beschluss zur Vorratsdatenspeicherung.
Im Wahlkampf ist die Karlsruher Entscheidung ebenfalls angekommen. Argumentierten Unionsvertreter nach den Londoner Anschlägen vehement für die Vorratdatenspeicherung, eine nahezu flächendeckende Videoüberwachung und eine umfangreiche, nicht nur auf Indexeinträge beschränkte „Antiterrordatei“, proklamiert nun die Gegenseite das Feld für sich. „Wir setzen uns dafür ein, dass Deutschland nicht Abhörweltmeister bleibt“, plädieren die Grünen in Berlin für Einschränkungen. Es gelte, „Wildwuchs zu beschneiden“, befindet der FDP-Innenpolitiker Max Stadler. Seine Parteikollegin und Ex-Justizministerin Sabine Leutheuser-Schnarrenberger fordert ein „Umdenken“ von Politik und Polizei. Die Telefonüberwachung habe mit über 34 000 Maßnahmen hierzulande im Jahr 2004 „wahnsinnige Ausmaße angenommen“.
Der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU), der auch als Kandidat für das entsprechende Bundesamt nach einem potenziellen Wahlsieg der Union im September gehandelt wird, kritisiert, dass „das Bundesverfassungsgericht den Individualrechten zu hohen Stellenwert einräumt.“ Bei der Verabschiedung des Grundgesetzes habe man Gefahren durch schmutzige Bomben oder biochemische Waffen noch nicht wirklich vorhersehen können. Hans-Jürgen Papier, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, hält dagegen: „Sicherheitsgesetze, die staatliche Eingriffe erlauben, beschränken zugleich die Freiheit und können die Bürger im Extremfall eher verunsichern.“
Bundeskriminalamt: GroĂźe Ermittlungsdefizite und freizĂĽgige Praxis
Das Bundeskriminalamt sieht Nachbesserungsbedarf bei den Rechtsgrundlagen zur Telekommunikationsüberwachung. Das geht aus der aktuellen „Problemdarstellung“ der Ermittlungsbehörde zu diesem Bereich hervor, die c't vorliegt. „Ein ganz erhebliches Ermittlungsdefizit“ sieht das BKA in der „regelmäßig“ nicht erfolgenden Aufzeichnung von Verbindungsdaten bei Flatrates durch die Internet-Provider. Zudem beklagen die Fahnder, dass viele Betreiber für eine Auskunft über die personenbezogenen Daten zu dynamischen IP-Adressen eine richterliche Anordnung wie bei einer Telefonüberwachung verlangen und die Informationen nicht im Rahmen einer Bestandsdatenabfrage herausrücken.
Beim BKA stöhnt man zudem über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum großen Lauschangriff und der von Datenschützern eingeforderten Ausweitung des Kernbereichsschutzes auf die Telekommunikationsüberwachung. Diese Auffassung „verkennt den strukturellen Unterschied“ der jeweils betroffenen Grundrechte, glauben die Behördenexperten. Als ein „noch längst nicht abschließend geklärtes Problem“ sehen sie „die Frage der Kryptographie“. Die Verschlüsselungstechnik werde von Straftäterseite sowohl im Telefonie- als auch im Internet-Bereich genutzt. Da könnten auch die von der Bundesregierung vorgeschlagenen „Ausgleichsmaßnahmen“ wie die Überwachung vor oder nach dem Einsatz von Kryptosoftware nicht weiterhelfen.
Andererseits macht das 32-seitige Papier deutlich, dass die Ermittler die Gesetzesgrundlagen teilweise freizügig ausschöpfen. So empfehlen die Autoren etwa, durch eine so genannte „stille SMS“ Verbindungsdaten bei einem Handy künstlich zu produzieren, um diese dann in einer rechtlichen Grauzone abrufen zu können.
Auch bei der Beschlagnahme von E-Mails, die noch in der Mailbox bei Providern lagern, macht das BKA kurzen Prozess: Einem Eingriff in das Fernmeldegeheimnis kommt diese Schnüffelei nach Ansicht der Behördenfachleute nicht gleich. Es handele sich um „verkörperte Informationen“, vergleichbar den Aufzeichnungen auf einem Anrufbeantworter, die beschlagnahmt werden könnten. Das „Weiterruhen“ einer Mail auf den Servern der Betreiber diene nicht mehr der Nachrichtenkommunikation, sondern nur noch der weniger geschützten Konservierung.
Das WLAN-Scannen und -Abhören sollten sich die Beamten zudem etwa „im Vorfeld von Hausdurchsuchungen nutzbar machen“. Ein Beschluss gemäß der Strafprozessordnung sei dabei nur erforderlich, wenn im „Moment der Messung“ zur Ortung eines Funknetzes ein aktueller Kommunikationsvorgang technisch festzustellen sei. (jk)