Brit Brother

Ein flächendeckendes System zur Überwachung des Straßenverkehrs soll mit Hilfe automatischer Nummernschilderkennung für Recht und Ordnung auf britischen Straßen sorgen und Steuerschuldner und andere Kriminelle sprichwörtlich aus dem Verkehr ziehen.

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Von
  • Christiane Rütten

Die britische Verkehrspolizei will nach erfolgreichen Tests an der Autobahn M42 in der Nähe von Birmingham mit der Errichtung eines Systems zur umfassenden Videoüberwachung aller am Straßenverkehr teilnehmenden Fahrzeuge beginnen. Ein entsprechender Bericht der Sunday Times bezieht sich dabei auf ein Strategiepapier der Polizeigewerkschaft. Es ist geplant, in den kommenden zwölf Monaten an allen wichtigen Verkehrsknotenpunkten wie Supermärkten und Tankstellen, in Stadtzentren und entlang der Autobahnen Überwachungskameras zu installieren, sofern sich die dort bisher angebrachten Systeme nicht für diesen Zweck eignen.

Das im Aufbau befindliche System soll zunächst lediglich der Überführung von Temposündern dienen, deren Bußgeldzahlungen den weiteren Ausbau des Kameranetzes finanzieren würden. In einer späteren Projektphase soll dann auch der Abgleich aller gewonnenen Nummernschilddaten mit bestehenden nationalen Datenbanken erfolgen. Auf diesem Weg ließen sich die Bewegungen von nicht ordnungsgemäß versteuerten, versicherten oder gemeldeten Fahrzeugen und Fahrzeugen von Mautprellern und sonstigen Kriminellen im Straßenverkehr nachvollziehen. Außerdem ist die Vorratsdatenspeicherung aller anfallenden Bewegungsdaten für mindestens zwei Jahre vorgesehen. Zur Koordinierung des landesweiten Verkehrsüberwachungssystemes wird bis Ende 2006 ein Kontrollzentrum bei London eingerichtet.

Gegenüber der Sunday Times hieß es zur Rechtfertigung einer derart umfangreichen Überwachung seitens der Polizei, dass ein signifikanter Zusammenhang zwischen Steuer- und Versicherungsverstößen im Straßenverkehr und sonstigen kriminellen Aktivitäten bestehe. Durch die bisherige elektronische Verkehrsüberwachung sei es bereits zu zehnmal mehr Verhaftungen bei Verkehrskontrollen gekommen.

Nach Einschätzung von Dr. Marianne Wade (ehm. Gras), Expertin für Videoüberwachung an der Uni Göttingen, wird solch ein Verkehrsüberwachungssystem von der englischen Bevölkerung fundamental anders wahrgenommen, als dies in Deutschland der Fall wäre. Während der Privatbereich als besonders schützenswert gilt, gibt es in den Augen vieler Briten „kein Recht auf Privatsphäre in der Öffentlichkeit“. Grundsätzlich bestehe auch ein „vertrauensvolles Verhältnis gegenüber der Polizei“.

Spätestens seit den medienwirksamen Ermittlungserfolgen beispielweise im Mordfall Jamie Bulger oder beim „Nagelbomber von Soho“ sei es zu einer starken Akzeptanz der Videoüberwachung allgemein zugänglicher Bereiche als weiteres funktionierendes Mittel zur Bekämpfung der Kriminalität und „öffentlichen Unordnung“ gekommen. Es bestehe sogar eine „aktive Nachfrage seitens der Bevölkerung“, so die gebürtige Britin.

Auch die rechtliche Situation weist aus Sicht der Kriminologin einige Besonderheiten auf. Der britische Gesetzgeber schreibt der Verkehrsüberwachung insgesamt keine „datenschutzrechtliche Relevanz“ zu, was den geplanten massiven Datenbankabgleich ermöglicht. Man sei ganz zufrieden mit etablierten rechtlichen Verhaltensmaßregeln, dem so genannten „Code of Practice“, der beispielweise die Speicherdauer von Überwachungsdaten vorgibt. Man vertraue auch noch auf die selbstregulierende Eigenschaft der schieren Datenmassen, die eine aufwendige Auswertung derzeit nur auf wirklich lohnenswerte Fälle beschränkt.

Das deutsche Mautsystem von Toll Collect hat prinzipiell ein ähnliches Potenzial. Dr. Thilo Weichert, Datenschutzbeauftragter des Landes Schleswig-Holstein, bestätigte gegenüber c't, dass das derzeit geltende deutsche Recht jedoch eine „starke Zweckgebundenheit“ derartiger Systeme vorsieht. Demnach sei es ohne Gesetzesänderungen nicht möglich, das bestehende Mautsystem zu einem Verkehrsüberwachungssystem umzufunktionieren, auch wenn sich die Anlage technisch dazu eigne. Jedoch seien beispielsweise in Bayern entsprechende Klauseln bereits in Gesetzesentwürfen aufgetaucht, die wieder verworfen wurden.

Dem Datenschützer sind ebenfalls Testsysteme zur Verkehrsüberwachung in der Bundesrepublik bekannt, beispielsweise am Grenzübergang Weidhaus in Bayern und in Deutschlands längstem Straßentunnel am Rennsteig. Allerdings befinden sich nach seinen Angaben viele Kleinanlagen bei Privatunternehmen im Einsatz, etwa zur Überwachung von Tiefgaragen. In diesem Bereich gebe es soweit keine klare Rechtslage.

Schon jetzt fallen beim deutschen Mautsystem große Datenmengen an, für die sich in erster Linie die Ermittlungsbehörden interessieren. In einem Fall hat das Amtsgericht Gummersbach Ermittlern bereits Zugriff auf die Toll-Collect-Daten bei der Suche nach einem gestohlenen LKW gewährt. Es liegt also auch hierzulande in den Händen des Gesetzgebers, die durch die einmal installierten Überwachungssysteme und stets verbesserten Technologien entstehenden Möglichkeiten und Begehrlichkeiten gegen die Interessen der damit überwachten Menschen abzuwägen und zu beschränken. (cr)