Wegwerfen verboten!
Nun ist es tatsächlich so weit: Ein gutes halbes Jahr nach dem von der EU eigentlich angepeilten Termin kann Elektronikschrott in ganz Deutschland kostenlos bei kommunalen Sammelstellen abgegeben werden. Hersteller und Importeure müssen sich zukünftig selbst um dessen Recycling und Beseitigung kümmern.
- Angela Meyer
Zukünftig müssen alle ausrangierten Elektro- und Elektronikaltgeräte EU-weit getrennt von anderem Müll gesammelt werden - und zwar alles vom Kühlschrank und der Waschmaschine über Computer samt Zubehör und Unterhaltungselektronik bis zu Leuchtstoffröhren, Handy, Fön oder elektronischem Kinderspielzeug [1, 2, 3]. Die bequeme Lösung, Kleingeräte kurzerhand in den Restmüll zu werfen, ist in Deutschland laut Elek-trogesetz ab dem 24. März nicht nur nicht mehr erwünscht, sondern ausdrücklich verboten. Dies gilt zum einen für die ab diesem Tag neu verkauften Geräte, die dieses Verbot durch eine Kennzeichnung mit einer durchgestrichenen Mülltonne signalisieren müssen, zum andern für alle Altgeräte. Die Bußgeldvorschriften des Elektrogesetzes richten sich zwar nur an die Hersteller, aber die Kommunen können in ihren Abfallsatzungen auch für Privatpersonen Bußgelder bei einem Verstoß gegen die Vorschriften zur Abfalltrennung festlegen.
Die für den Anlieferer kostenlose Abgabe auf dem Recyclinghof gilt grundsätzlich nur für die Altgeräte von Privatpersonen - allein darauf ist die nach Produktgruppen organisierte kommunale Sammlung in mehreren Containern ausgerichtet. Sie kann aber auch von anderen in Anspruch genommen werden, sofern die Beschaffenheit und Menge der Altgeräte dem entsprechen, was üblicherweise in einem Privathaushalt anfällt. Hier sollte man sich im Zweifelsfall bei der örtlichen Annahmestelle vorher erkundigen, was genau jeweils akzeptiert wird. Das Elektrogesetz gibt konkret nur vor, dass die Anlieferung von mehr als 20 Geräten mit der Sammelstelle abgestimmt werden muss. Dies gilt insbesondere für den Handel, der freiwillig Altgeräte zurücknehmen und diese entweder an die für den Letztbesitzer zuständige Kommune, einen Verwerter oder den Hersteller weitergeben kann. Letzterer kann Altgeräte auch direkt selbst zurücknehmen und dadurch seine Pflichten bei der von der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) überwachten gemeinsamen Herstellerrücknahme reduzieren [4].
Bei gewerblichen Abfällen sind die Hersteller ebenfalls ab dem 24. März zur kostenlosen Rücknahme und Entsorgung verpflichtet. Dies gilt aber direkt, ohne Beteiligung der Kommunen, und nur für ab dem 13. August 2005 in Verkehr gebrachte Geräte. Alle vor diesem Stichtag in Umlauf gebrachten Geräte muss der Besitzer auf eigene Kosten entsorgen lassen.
Bisher war der Umgang mit privatem Elektronikschrott in Deutschland überall unterschiedlich organisiert: Während viele Wertstoffhöfe schon seit Jahren allen Elektronikschrott getrennt annehmen und recyceln lassen und dies über die Müllgebühren und die Verwertungserlöse finanzieren, haben andere Kommunen bisher beispielsweise nur die Abholung von Elektrogroßgeräten gegen eine Gebühr im Angebot gehabt. Trotz der hierzulande noch lückenhaften getrennten Entsorgung der jährlich anfallenden 1,1 Millionen Tonnen gebrauchter Geräte gehört Deutschland zu den Vorreitern in der Europäischen Union (EU): In etlichen anderen EU-Mitgliedsstaaten landet der Elektronikschrott bisher unbesehen auf der Deponie oder in der Verbrennung.
Der Schutz der Umwelt vor den dabei frei werdenden Schadstoffen ist die wesentliche Motivation für die im deutschen Elektrogesetz umgesetzten EU-Regelungen: Der kurz WEEE genannten Richtlinie entstammen Wegwerfverbot und Entsorgungspflicht der Hersteller, während das ab 1. Juli 2006 geltende Verbot, Blei, Quecksilber, sechswertiges Chrom, Cadmium, polybromiertes Biphenyl (PBB) oder polybromierten Diphenylether (PBDE) in neuen Produkten zu verwenden, aus der RoHS folgt [5]. Mit wirtschaftlichen Aufschwung in Ländern wie China entwickelt sich zunehmend eine weitere Motivation für die Sammlung von Elektronikschrott: die Möglichkeit, aus Abfällen Rohstoffe zu gewinnen. Wenn die für Sekundärrohstoffe erzielbaren Preise steigen, nimmt auch die Zahl der wirtschaftlich sinnvollen Aufbereitungsverfahren zu.
Preisfragen
Bisher liegen die Entsorgungskosten pro größerem Gerät durchschnittlich bei einigen Euro - je nach Produkt kann dabei die Summe aus Gewinnen aus der Verwertung und den vom Schadstoffgehalt abhängigen Kosten für die Entsorgung nicht verwertbarer Reste ganz unterschiedlich ausfallen. Wie hoch ein eventueller Preisaufschlag bei neuen Produkten sein wird, hängt langfristig auch davon ab, ob die Vorstellung des Gesetzgebers aufgeht: Durch die direkte Verantwortung der Hersteller soll auch das vom Gesetz geforderte recyclinggerechte Design schneller Standard werden, denn die Entwicklung einfacher und damit billiger zu verwertender Produkte liegt nun im ureigenen Interesse der Hersteller. Theoretisch sollten die Entsorgungskosten dadurch sinken.
Die Preise der Entsorgungsunternehmen hängen allerdings nicht nur von den Altgeräten selbst ab. Interessant ist dafür auch die Frage, wie die bisher eher überdimensionierten Entsorgungskapazitäten in Deutschland zukünftig ausgelastet werden. Durch die kostenlose Abgabe werden voraussichtlich die inländischen Mengen steigen. Dazu könnte noch Elektronikschrott aus denjenigen Nachbarstaaten kommen, bei denen bisher weder Sammlung noch Verwertung von Elektronikschrott im gewünschten Umfang aufgebaut sind. Sollte dort die Verwertung mit dem Aufbau der Sammlung nicht Schritt halten, könnten vorübergehend auch hierzulande die Kapazitäten knapp und damit teurer werden.
Welche finanziellen Auswirkungen die Neuregelung für die Verbraucher tatsächlich haben wird, ist daher noch unklar. Zumindest bei den Kommunen sollten durch den Wegfall der Entsorgung die Kosten eigentlich sinken - sofern sie bereits geeignete Sammelstellen eingerichtet haben. Selbst dann wird dies aber nach aller Erfahrung vermutlich bestenfalls eine Verzögerung der nächsten Gebührenerhöhung bringen.
Literatur
[1] Angela Meyer, Bewegliches Ziel, Elektronikschrottrecycling wird Herstellerpflicht, c't 4/05, S. 84
[2] Text und Informationen zum ElektroGesetz
[4] Angela Meyer, Schwarzer Peter, Elektronikunternehmen auf der Suche nach Rechtssicherheit
[5] Dr. Veronika Winkler, Wanderer zwischen den Welten, Der Übergang zur bleifreien Elektronik birgt noch Probleme, c't 15/05, S. 80 (anm)