LĂĽcken im System

Ein arglos kopiertes Bild, ein unbedacht gesetzter Link - schon für kleinste Verstöße im Internet drohen Abmahnungen mit saftigen Kostennoten. Suchmaschinen machen das Aufspüren von Rechtsverletzungen zum leichten Spiel für Anwälte, und das deutsche Rechtssystem begünstigt die Abzocker unter den Advokaten. Hierzulande eine Homepage zu bauen, bei eBay Waren anzubieten oder auch nur in einem Wiki mitzuschreiben wird mehr und mehr zum juristischen Drahtseilakt.

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Inhaltsverzeichnis

Natürlich darf man sich bei der Gestaltung einer Website nicht frei aus fremden Werken bedienen. Das wusste der 16 Jahre alte Mario Alka, als er zu Übungszwecken an seiner Website bastelte. Mario suchte gezielt nach lizenzfreien Fotos und fand über Google „Free Wallpapers“ und „free high-quality pictures“ auf der Site Wallpaperbase.com. Er glaubte sich auf der sicheren Seite, als er einige der Bilder nutzte. Kurz darauf flatterte seinen Eltern eine Abmahnung ins Haus.

Die Verbreitungsrechte an den Fotos lägen bei dem Frankfurter „Bulls Pressedienst“, schrieb die Hamburger Rechtsanwältin Karin Scheel-Pötzl. Sie setzte einen Gegenstandswert von 33 000 Euro für die Nutzung von neun Fotos an. Von dieser Fantasiesumme ausgehend errechnete sie eine Aufwandserstattung von 1099 Euro. Damit nicht genug: Wegen der „ungerechtfertigten Bereicherung“ durch die Nutzung der Fotos habe Mario nachträglich Lizenzgebühren in Höhe von 2700 Euro zu entrichten. Es handle sich immerhin um „kostenintensive Studioproduktionen von hervorragender Qualität“.

Bulls Pressedienst ist Mitglied in der „Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing“, die verbindliche Tabellen zu „Vergütungen für Bildnutzungsrechte“ führt. Laut Liste hätte die Nutzung der neun Bilder selbst auf einer hoch frequentierten gewerblichen Website maximal 734 Euro gekostet.

Den Prozess um diese Kosten hat die Familie Alka im April am Amtsgericht Hamburg verloren. Der Richter bestätigte den veranschlagten Gegenstandswert. Laut Prozessbeobachtern soll er in der mündlichen Verhandlung gesagt haben: „Rechtsanwälte müssen auch leben.“ Familie Alka ist in Berufung gegangen.

Der Fall zeigt drastisch, dass man sich nicht auf Angaben Dritter verlassen darf. Mario Alka hätte den Angaben auf Wallpaperbase.com nicht trauen dürfen, sondern selbst den Urheber jedes verwendeten Bildes ermitteln und um Erlaubnis fragen müssen. Aber woher soll ein 16-Jähriger wissen, was auch Erwachsenen ohne juristische Spezialausbildung nicht klar ist? „Wie sollen wir unserem Sohn jetzt erklären, dass er in einem Rechtsstaat lebt?“, fragen die Eltern Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in einem offenen Brief.

Tatsächlich kommt es überhaupt nicht darauf an, ob der Abgemahnte vorsätzlich oder vollkommen unabsichtlich gehandelt hat. In unzähligen Fällen stehen Familien vor einem finanziellen Scherbenhaufen, nachdem ein Kind zum Opfer eines Abmahners geworden ist. Sogar der Flohmarkt-Verkauf einer alten Heft-CD (auf der sich ein mittlerweile verbotenes Kopierprogramm befand) hatte solche Konsequenzen.

Wohl jeder verletzt hin und wieder die Rechte Dritter - meist aus Unwissenheit und in völlig unbedeutendem Umfang. Zu Hause, auf der Straße oder in der Kneipe bleiben diese Verstöße meist ungeahndet. Das Internet aber hat die Lage völlig verändert, und vielen Webbürgern sind die drastischen Konsequenzen nicht bewusst.

Was im privaten Umfeld erlaubt ist oder doch zumindest folgenlos bleibt, wird im Web zum Verhängnis. Die freimütige Meinungsäußerung in einem Forum wird zur Beleidigung, der eBay-Weiterverkauf eines Produktplagiats zur Markenrechtsverletzung, das Zitieren eines poetischen Songtextes im persönlichen Webtagebuch zum Urheberrechtsbruch.

Die Searchbots der Suchmaschinen erfassen alles und präsentieren es den Jägern wie auf dem Silbertablett. Für Rechtsanwälte wird es zum Kinderspiel, gezielt nach bestimmten Rechtsverstößen zu recherchieren und massenhaft Verletzer dingfest zu machen.

Zum Beispiel Stadtplanausschnitte: Kleine Firmen oder Privatleute stellen gerne eine Wegbeschreibung ins Web. Die Kartenausschnitte dafür kopieren sie entweder von Online-Auskunftsdiensten oder von CD-ROMs, ohne daran zu denken, dass Stadtpläne urheberrechtlich geschützt und oftmals mit unsichtbaren Wasserzeichen versehen sind.

Das Berliner Unternehmen Euro Cities erstellt solche Pläne für sein eigenes Portal stadtplandienst.de und als Zulieferer für CD-ROMs der Telekom. Euro Cities durchforstet das Web nach illegalen Kopien und spürte in den vergangenen Jahren jede Menge Homepages auf. Die Betreiber ließ das Unternehmen über externe Anwälte abmahnen und stellte jeweils mehrere hundert Euro Anwaltsgebühr sowie nachträgliche Lizenzzahlungen in Rechnung.

Leicht und massenhaft zu finden sind auch Fehler im Website-Impressum. Welcher Webneuling weiß schon, dass er gemäß Paragraf 6 des Teledienstegesetzes (TDG, Anbieterkennzeichnungspflicht) angehalten ist, zur schnellen Kontaktaufnahme leicht auffindbar eine Telefonnummer anzugeben? Falls vorhanden, darf auch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht fehlen.

So stellt beispielsweise ein Katzenfan regelmäßig Fotos seiner Lieblinge ins Web. Neue Würfe kann er zu Hause nicht mehr unterbringen, deshalb bietet er die Katzenbabys ab und zu zum Verkauf auf seiner Homepage an. Fehlt jetzt die Telefonnummer, verstößt er als potenzieller Konkurrent eines kommerziellen Online-Tierhändlers gegen das TDG und kann abgemahnt werden: „Wettbewerbsvorteil durch Rechtsbruch“.

Das Internet bietet unzählige neue Gelegenheiten für Abmahnungen - und es erleichtert Abmahnanwälten das Geschäft ungemein. Nach einmaliger Prüfung eines Musterfalls finden sie mit minimalem Aufwand viele gleichartige Verstöße. Dann können sie bei gleichem Anwaltshonorar pro Rechtsbelehrung serienweise abkassieren. Dies hat sich natürlich herumgesprochen. Das Geschäft mit dem Abmahnwesen floriert, zu den seriösen Kanzleien gesellen sich immer mehr windige Advokaten, die zusammen mit ihren Mandanten auf das schnelle Geld aus sind.

Ein wesentlicher Grund dafür dürfte die Rechtsanwaltsschwemme sein, die seit vielen Jahren anhält: Waren im Jahr 1990 noch 56 638 Anwälte bei den deutschen Kammern zugelassen, sind es heute mehr als 138 000. In 16 Jahren hat sich die Zahl also mehr als verdoppelt. Jährlich steigt sie kontinuierlich weiter um rund fünf Prozent (siehe Abbildung auf Seite 150, c't 13/2006).

All die neuen Juristen wollen beschäftigt sein. Während alteingesessene Kanzleien die Vertretung in Bagatellfällen oftmals ablehnen, sind die frischen Kräfte am Markt nicht nur weniger wählerisch, sondern oft aus eigenem Antrieb sehr kreativ. So kommt es, dass heute Änderungen der Gesetzeslage oder neue Auslegungen von geltendem Recht blitzschnell wahrgenommen und in kostenpflichtige Abmahnungen umgemünzt werden.

Ein Beispiel dafür sind die seltsamen Vorgänge um das so genannte „Hamburger Forenurteil“ gegen den Herausgeber dieser Zeitschrift. Vor der im Eilverfahren ergangenen Entscheidung galt es als gängige Rechtsprechung, dass der Betreiber eines Forums für einen dort von einem Nutzer platzierten Beitrag erst nach Kenntnisnahme in Haftung genommen werden konnte. Das Urteil des Hamburger Landgerichts gegen den Heise Zeitschriften Verlag [1] weicht von diesem Prinzip ab, das aus der gesetzlich festgelegten Haftungsprivilegierung für Diensteanbieter abgeleitet ist.

Lange bevor zu diesem Urteil überhaupt eine verwertbare Begründung des Gerichts vorlag, setzten Rechtsanwälte für ihre Mandanten die bewährte Praxis außer Kraft und begannen, Forenbetreiber unmittelbar kostenpflichtig abzumahnen. Der Satz „Nach Auffassung des Landgerichts Hamburg obliegt einem Forenbetreiber die volle rechtliche Haftung für online gestellte Beiträge anderer Nutzer“ etwa aus der Abmahnung eines Frankfurter Anwalts klingt für den Empfänger erst einmal überzeugend. Diese Auffassung hat das Gericht aber weder wörtlich noch sinngemäß geäußert, sie entspringt einzig der Fantasie des Anwalts. Davon abgesehen ist das Urteil bis zum heutigen Tage nicht rechtskräftig.

Im konkreten Fall hat sich der abgemahnte Forenbetreiber nach seinen eigenen Recherchen im Web dazu entschlossen, gegen die Abmahnung vorzugehen. Im Mai reichte er eine negative Feststellungsklage ein, um gerichtlich prĂĽfen zu lassen, ob der Anspruch des vermeintlichen Verletzten trotz der mehr als dĂĽrftigen BegrĂĽndung Bestand hat. FĂĽr ihre fehlerbehaftete Rechtsbelehrung wollte die Kanzlei vom Forenbetreiber ĂĽbrigens 1843,24 Euro kassieren.

[1] Jörg Heidrich, Überwachungspflicht? Aktuelle Urteile zur Haftung von Forenbetreibern lassen noch keine Tendenz der Rechtsprechung erkennen

"Abmahnfalle Internet"
Weitere Artikel zum Thema "Abmahnfalle Internet" finden Sie in der c't 13/2006:
Abmahnungspraktiken in Deutschland S. 146
Tipps fĂĽr Abmahnopfer S. 154

(hob)