Nur noch mit Lizenz

Um den Einsatz von nicht lizenzierten Windows-Installationen weiter einzudämmen, weitet Microsoft sein System zur ständigen Überprüfung der CD-Keys aus.

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Windows XP ist das erste Betriebssystem, das vom Anwender verlangt, es nach der Installation online oder telefonisch für den dauerhaften Betrieb freizuschalten („Aktivierung“). Dabei wird der während des Setup eingegebene CD-Key (Lizenzschlüssel) überprüft. Das gilt allerdings nicht für alle Kunden: Großabnehmer mit Volumenlizenz erhalten eine spezielle XP-Version, die ihnen die Prozedur erspart. Doch schon seit der XP-Markteinführung kursieren Archive, die alles enthalten, was zum Umwandeln einer Endkunden- in eine Volumenlizenzversion erforderlich ist. Den nötigen Schlüssel produzierten lange Zeit Key-Generatoren, heute ist das Auslesen des legalen firmeneigenen Schlüssels in Mode, um ihn dann ohne Lizenz daheim einzusetzen.

Gegen solchen Missbrauch versucht Microsoft seit längerem mit „Windows Genuine Advantage“ (WGA) anzugehen. Auch hierbei wird der Lizenzschlüssel überprüft, allerdings nicht nur einmal wie die Aktivierung nach der XP-Installation, sondern immer wieder vor dem Herunterladen von Updates - wer durchfällt, kriegt den Download nicht. Ausgenommen bleiben lediglich als sicherheitskritisch eingestufte Patches. Eine Steigerung dieser sogenannten WGA-Validation stellt die WGA-Notification dar: Ist sie installiert, meckert XP ständig, wenn Microsoft den Schlüssel für illegal hält. Bei Windows Vista und Longhorn Server folgt der nächste Schritt: Eine drastische Verschärfung des Aktivierungszwangs sowie die Integration von WGA-Validation und -Notification in das System von Anfang an.

Windows Vista kommt in verschiedenen Versionen (Home Premium, Business, etc.; mehr dazu in c't 22/2006, ab S. 120). Sie unterscheiden sich nicht nur durch den Funktionsumfang, sondern auch durch die Lizenz, wobei meist verschiedene Kombinationen möglich sind. Entscheidend ist der Lizenzschlüssel: Er legt einerseits fest, was das Setup-Programm alles auf die Platte packen soll, und andererseits, wie sich Vista bezüglich der Aktivierung verhält.

Bei Retail-Lizenzschlüsseln für Privatanwender verhält sich Vista ähnlich wie XP: Es verlangt das Freischalten innerhalb von 30 Tagen nach der Installation, anschließend wird immer mal wieder bei der WGA-Validierung der Schlüssel überprüft. Die soll bald bei möglichst allen von Microsoft angebotenen Downloads fällig sein (jedoch weiterhin nicht bei sicherheitskritischen Updates).

Für Hardwarehersteller, die Vista vorinstalliert mitliefern, gibt es eine andere Art von Schlüssel. Damit wird Vista laut Microsoft so an den PC gebunden, dass es nur noch auf „Hardware dieses Herstellers“ läuft. Die so gekoppelte Vista-Version kommt mit individuellem Schlüssel und bereits aktiviert aus der Fabrik, auch nach dem Zurückspielen einer Recovery-DVD soll kein Aktivieren notwendig sein. Fällig ist sie allerdings innerhalb von drei Tagen nach „größeren Hardwareumbauten“.

Schließlich gibt es weiterhin spezielle Schlüssel für Unternehmen, die jedoch nicht mehr unbegrenzt laufen. Diese Schlüssel gibt es in zwei Geschmacksrichtungen: Die einen funktionieren wie Retail-Schlüssel, erlauben aber mehrfache Aktivierungen. Wenn die Anzahl ausgeschöpft ist, kann der Kunde weitere dazukaufen. Unklar ist noch, wie eine Neuinstallation etwa wegen eines Systemcrash zählt - die Dokumentation liest sich so, als wolle Microsoft in diesem Fall tatsächlich Aktivierungen statt Lizenzen verkaufen.

Wenn das Unternehmen groß genug ist, kann ein zentraler Dienst im lokalen Netzwerk die Aktivierung übernehmen, der auf einem PC unter Vista oder Longhorn Server läuft. Ein einziger Dienst soll Hunderttausende von Rechnern bedienen können. Er startet erst dann mit seiner Arbeit, wenn im Netz mindestens 25 physische PCs mit Windows Vista oder fünf mit Longhorn Server laufen - virtuelle Maschinen zählen nicht mit. Alle 180 Tage müssen die Systeme die Prozedur erneut durchlaufen, was dann aber vollautomatisch klappen soll.

Bei allen Schlüsseln bleiben zum Aktivieren stets 30 Tage Zeit. Anschließend läuft Windows nur noch mit „reduzierter Funktionalität“: Es startet ein Browser, in dem man eine Lizenz erwerben kann, Desktop-Icons und Startmenü fehlen jedoch. Nach einer Stunde meldet Vista den Anwender ab.

Anders verhält sich Vista, wenn der verwendete Installationsschlüssel nachträglich während einer WGA-Prüfung als illegal gebrandmarkt wird: Dann verfällt Windows in einen anderen „Modus reduzierter Funktionalität“: Es schaltet die transparenten Fensterrahmen, die 3D-Fenstereffekte, die Systembeschleunigung ReadyBoost und die Antispyware Defender ab, lädt nur noch sicherheitskritische Updates herunter und verunstaltet den Desktop mit dem Hinweis, dass diese Vista-Installation illegal sei.

Microsoft erklärte erst vor kurzem, dass sich das System für XP bewährt habe, doch am 2. Oktober passierte es dann doch: Aufgrund eines Serverfehlers deklarierte Microsoft rund 24 Stunden lang diverse XP-Installation von Großkunden mit Volumenlizenzen fälschlicherweise als illegal.

Hilfe zur Selbsthilfe finden die Administratoren der betroffenen Firmen mittlerweile im Artikel 926333 in Microsofts Knowledge Base unter http://support.microsoft.com. Dort stehen verschiedene Lösungen bereit: Am einfachsten dürfte der Einsatz des „Microsoft Genuine Advantage Diagnostic Tool“ sein, doch rechnet Microsoft selbst damit, dass es scheitern könnte. Dann bleibt nur, der Beschreibung zum Beheben des Problems von Hand zu folgen, was sich mit Hilfe eines bereitgestellten Batch-Skripts auch automatisieren lässt.

Die ständig neuen Ideen Microsofts zur Verhinderung von nicht-lizenzierten Installationen sind für die ehrlichen Kunden vor allem eines: ärgerlich. Sie müssen sich eine zunehmende Gängelung gefallen lassen und leben mit dem ständigen Risiko, bei einem Fehler von Microsofts Servern fälschlicherweise als Raubkopierer beschuldigt zu werden und anschließend auch noch die Mühe der Fehlerbehebung auf sich nehmen zu müssen. Zudem ist die Gültigkeit einer Vista-Lizenz in vielen Fällen an die Lebensdauer der Hardware gebunden - gibt das Notebook den Geist auf, hält Microsoft erneut die Hand auf.

Wer da nicht mitmachen will, hat nach derzeitigem Kenntnisstand nur eine Möglichkeit: auf Windows zu verzichten. Juristisch jedenfalls ist Microsoft wohl nicht beizukommen.

"Was Vista taugt"
Weitere Artikel zum Thema "Was Vista taugt" finden Sie in der c't 22/2006:
Verschärfter Lizenzschutz S. 20
Argumente fĂĽr und gegen den Umstieg S. 118
Was Neues in Vista steckt S. 120
EindrĂĽcke aus der Praxis S. 128

(axv)