AusfĂĽllungs-Gehilfen
Steuererklärungen kann man auf Papier oder mit kostenloser (Windows-)Software von Vater Staat abgeben. Doch Elsterformular.exe ist kurz angebunden, und dank nebulösem Steuerrecht machen sich Lösungen mit Hilfestellung schnell bezahlt.
- Peter SchĂĽler
Schon bevor die erste Zahl eingetragen ist, werden die jährlich zu befüllenden Formulare zur Einkommensteuererklärung viele Betroffene ein Stück weiter zur Bürokratie-Allergie treiben. Bei der elektronischen Variante, dem Programm Elsterformular.exe, lassen sich etwaige Schreibfehler wenigstens einfacher korrigieren als auf einem schwarz-weiß-grünen konventionellen Vordruck, doch eine Strafarbeit bleibt das Ausfüllen auch damit.
Abhilfe versprechen die regelmäßig zur Adventszeit erneuerten, hier vorgestellten Steuererklärungsprogramme. Sie sammeln die Steuerdaten und schicken die Vordrucke zusammen mit passenden Formbriefen elektronisch zum Finanzamt. Die einschlägigen Hersteller zeigen sich nur zum Teil auf den Schachteln unserer Testkandidaten, etwa bei der Steuer-Sparerklärung und dem Steuer-Taxi der Akademischen Arbeitsgemeinschaft, die auch hinter dem Paket Bild Steuer steht. Buhl schickt zwei komplett verschiedene Programme ins Rennen: T@x und Wiso Sparbuch, während die beiden Lexware-Erzeugnisse Quicksteuer und Taxman unter der Haube fast gleich sind und zudem für Data Beckers Steuer-Sparpaket Pate gestanden haben. Steuersoft ist der heimliche Entwickler der Programme Steuersparer von BHV sowie Maxtax Steuersparen von Eurowin, auch erhältlich in der Ausführung Focus Money Steuersparen, und der Konz-Steuersoftware von Droemer-Knaur. Beide letztgenannte Vertreiber haben sich in eigenen Bedienführungen verwirklicht, was durchaus in unterschiedlichen Steuererklärungen resultieren kann. Nicht zuletzt kann man Steuerangaben auch über Web-Portale zusammenstellen. Vorreiter hierfür ist Hartwerk mit dem Portal Steuerfuchs; ein weiteres, von Buhl angekündigtes Angebot war zum Zeitpunkt unseres Tests noch nicht verfügbar.
Die angebotenen Lösungen versprechen zweierlei Nutzen. Zum einen wollen sie den Widerwillen mindern, den die regelmäßigen Frondienste fürs Finanzamt beim Steuerzahler auslösen, und zum anderen ersetzen sie mit geballtem Wissen in Form von Anleitungen, Steuertipps, Gesetzestexten und Präzedenzurteilen im Idealfall den Steuerberater - soweit zumindest die Zielsetzung. Wir haben überprüft, wieweit der Anspruch der Praxis standhält.
Den größten Aufmerksamkeitswert erzielen die Programme zumeist mit der Steuerprognose. Diese kristallisiert sich mit verheißungsvollen Erstattungsbeträgen schon während der Arbeit in einem fortlaufend aktualisierten Steuer-Tacho heraus. Genau diese Vorfreude sollte man indes mit Vorsicht genießen: Auch das beste Rechenwerk greift daneben, wenn man ihm die richtigen Ausgangswerte in den falschen Datenfeldern vorgibt - und dieses Risiko lauert hinter vielen Ecken, wie wir im Test feststellen mussten.
Das Angenehme ...
Das Komfortangebot unserer Testkandidaten lässt sich nach zwei Gesichtspunkten bewerten: Manche Software versucht, so wenig wie möglich nach Verwaltung zu riechen - die Werkzeuge dafür reichen von fetzigen Klanguntermalungen über aufmunternde Comic-Bebilderung bis zur kompletten Multimedia-CD mit fernsehähnlichen Kurzbeiträgen etwa zu PKW-Nutzung oder Fortbildungskosten.
Alle Programme bemühen sich nach unterschiedlichen Ansätzen, den Fortschritt der Arbeiten jederzeit prägnant anzuzeigen. Hierfür kommt es nicht nur auf die Bildschirmaufteilung an, sondern auch auf zweckmäßige Abfrage-Reihenfolgen, Eingabevorschläge für einzelne Datenfelder und auf leicht zugängliche Sprungfunktionen, wenn man etwa unter Sonderausgaben schnell nachschlagen will, was man bei den Lohneinkünften als einbehaltene Kirchensteuer eingetragen hat.
... und das NĂĽtzliche
Das wichtigste Ziel jedes Steuererklärungsprogramms besteht darin, für den Anwender eine möglichst hohe Steuererstattung herauszuholen, doch das ist leichter gesagt als getan. Eine entscheidende Frage stellt sich für Ehepaare: Getrennt- oder Zusammenveranlagung? Unsere Testkandidaten sollten dazu Farbe bekennen, genau wie zur Zusammenstellung aller anrechenbaren Werbungskosten und zur Einkommens-Berechnung von Selbstständigen.
Besonderes Augenmerk haben wir darauf gerichtet, wie die aktuelle Software mit den Neuerungen des Steuerrechts umgeht. Dabei sind drei Punkte besonders hervorzuheben:
- „Haushaltsnahe Beschäftigungen“ bis zu 3000 Euro, etwa für Renovierungsarbeiten, mindern 2006 mit 20 Prozent der entstandenen Kosten die Steuerschuld, aber nur, wenn man sowohl eine Rechnung als auch einen Überweisungsbeleg vorlegen kann. Das gilt übrigens auch für Rechnungsbeträge, die der Vermieter per Umlage abwälzt.
- Kinderbetreuungskosten sind, wenn sie durch die berufliche Situation der Eltern entstehen, ab 2006 in vielen Fällen als Werbungskosten absetzbar, andernfalls kommt immer noch eine Berücksichtigung als Sonderausgaben in Betracht. Außerdem gibt es für geringverdienende Eltern volljähriger Kinder einen Zuschlag aufs Kindergeld. Dabei hat sich also die Lage für Steuerzahler verbessert. Anders verhält es sich mit erwachsenen Kindern im Haushalt, die Arbeitslosengeld II beziehen und dieses nun als Einkommen berücksichtigen müssen.
- Ausgaben für Steuerberater oder ein Steuererklärungsprogramm zählen jetzt nur noch als Werbungskosten und müssen sich, damit das Finanzamt sie anerkennt, einer bestimmten Einkommensart zuordnen lassen.
Auch wenn die Gesetzeslage von Jahr zu Jahr weiter ausufert, regelt sie die auftretenden Fälle dadurch offenbar nicht besser. Etwa bei den Kinderbetreuungskosten betrachten einige der Anbieter unserer Testkandidaten die Rechtslage als unklar und räumen offen ein, dass mancher Ansatz ihrer Programme bei den Finanzämtern auch auf Ablehnung stoßen könnte. Die Steuerberatungskosten scheinen geradezu nach einer gerichtlichen Klärung zu verlangen: Welche Teile etwa der Beitragszahlungen an Lohnsteuerverein lassen sich von der Steuer absetzen und welche nicht?
Vor diesem Hintergrund kommt der Dokumentation, wie ein Programm zu seinen Ergebnissen gekommen ist, ein ganz besonderer Stellenwert zu. Die Bewertungen dazu fließen in der Checkliste am Ende dieses Artikels in die Note für Transparenz ein, ebenso wie der Eindruck, ob ein Programm eindeutige oder missverständliche Fragen an den Anwender stellt.
Bemessungs-Messung
Nach Testerfahrungen im Vorjahr [1] gehen wir davon aus, dass ein vermeintlich falscher Steuererbescheid nur in seltenen Ausnahmefällen auf Rechenfehler des zuvor konsultierten Programms zurückzuführen ist. Häufiger geben sich die aufgeführten Unklarheiten im Steuerrecht durch Unstimmigkeiten im Steuerbescheid zu erkennen und beschwören beim Klärungsversuch langwierige Expertenkonflikte herauf.
Am häufigsten liegt der Hund jedoch bei falschen Eingaben begraben. Dazu kommt es fast zwangsläufig, wenn die Software das Steuer-Kauderwelsch zu kurz oder gar irreführend ins Deutsche übersetzt.
Für diesen Artikel haben wir uns deshalb auf zwei weniger komplexe Steuerfälle aus dem Testfeld des vergangenen Jahres beschränkt und diese komplett wie Normal-Anwender ohne steuerrechtliche Vorbildung abgearbeitet, und zwar im Interviewmodus. Bei dieser Eingabemodalität nimmt das Programm den Benutzer an die Hand und erfragt die maßgeblichen Daten in seiner eigenen Reihenfolge und mit eigenen Formulierungen. Die Konsequenz dieser Entscheidung ist schnell umrissen: So ausgiebig wir uns auch mit den Bildschirmmasken befassten, ließen uns die Programme doch vielfach im Unklaren, welche Frage auf welche Angaben abzielt. Die Steuerprognosen auf Basis dieser Testprozedur sind in allen Fällen als individuelle Resultate unserer Eingaben zu verstehen. Andere Benutzer kämen für dieselben Ausgangsdaten vermutlich zu anderen Ergebnissen. Die Ergebnisse stehen der Vollständigkeit halber in der Checkliste auf Seite 118, doch für die Auswahl eines Steuererklärungsprogramms sollte man andere Kriterien hernehmen.
- Fall 1: Der alleinstehende Steuerpflichtige spart aus seinen LohneinkĂĽnften eine Riester- und eine RĂĽrup-Rente an, auĂźerdem hat er ein paar im Vorjahr erworbene Aktien wieder verkauft. FĂĽr einen Monat war er im laufenden Jahr arbeitslos. Laut Steuerberater ist eine Erstattung von 377 Euro zu erwarten.
- Fall 2: Ein Ehepaar hat drei Kinder, eins davon ist volljährig, stammt aus der geschiedenen ersten Ehe des Ehemanns und studiert. Ein zweites Kind war für einige Monate im Ausland, und das dreijährige dritte zeitweise bei einer Tagesmutter. Der Ehemann ist Kleinunternehmer, die Frau Lehrerin in einer auswärtigen Schule. Außerdem haben die beiden Kapitaleinkünfte und vermieten die Erdgeschosswohnung ihres Eigenheims. Der Fall ist so konstruiert, dass die Eheleute bei getrennter Veranlagung besser fahren als mit der meist voreingestellten Zusammenveranlagung. Wir wollten wissen, ob die Steuerpakete die Falle erkennen. Laut Fachmann beträgt die zu erwartende Steuererstattung 933 Euro.
Amtliche oder damit vergleichbare Steuerschätzungen gab es zum Testzeitpunkt übrigens weder vom Finanzamt noch von der Software der Steuerberatergenossenschaft Datev, deren Version fürs Steuerjahr 2006 noch nicht vorlag.
Im Interviewmodus fragt jedes Programm mit seinen eigenen Formulierungen nach dem Sachverhalt, um aus den Antworten dann die richtigen Einträge herzuleiten. Da bietet sich etwa bei den Fragen zu Lohneinkünften zuerst eine allgemeine Angabe als „steuerfreie Einnahmen“ an, auch wenn sich später die Alternative „Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld, Winterausfallgeld etc.“ und noch später die Eingabe „Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld“ als die bessere Wahl andeutet. Unter „Sonstige Angaben“ kommt das Thema dann noch ein weiteres Mal aufs Tapet.
Gehört das Arbeitslosengeld aus Fall 1 nun als „Andere Lohnersatzleistung“ auf die Anlage N oder als „Einkommensersatzleistung, die dem Progressionsvorbehalt unterliegt“ auf den Mantelbogen - oder beides?
Ein besonderes Verwirrspiel halten die Aufwendungen für die Altersvorsorge bereit. Beiträge zu einer Rürup-Rente sind etwa bei T@x als solche einzutragen, beim Steuersparer von BHV steht dagegen als Erstes die Unterscheidung zwischen „Besonderen Altersvorsorgeaufwendungen“ und „Sonstigen Vorsorgeaufwendungen“ an. Im ersten Fall kommen „eigene Beiträge zu kapitalgedeckten Rentenversicherungen“ in Betracht, im zweiten Fall „Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht“ oder solche ohne dieses Wahlrecht. Beide genannten Programme - und dies ist nur eine zufällige Auswahl - offerieren noch viele weitere Versicherungstypen. Die Qual der Wahl führt im betrachteten Steuerfall fast zwangsläufig zu Abweichungen. Im Musterfall 1 haben wir uns zuletzt auf einen Vergleich der von den Programmen ausgefüllten Formulare verlegt und daraus ersichtliche Fehler mit Hilfe eines Steuerberaters korrigiert, bevor wir die Steuer berechnen ließen. In einem überschaubaren Fall kann das zur Not auch ein Anwender schaffen, wenn er seine Vorjahresdaten zu Vergleichszwecken heranzieht.
Angezählt
Hätten wir auch im Fall 2 die Formulareinträge von Hand korrigiert, wäre jedwede Steuerstrategie unter den Tisch gefallen, wenn etwa ein Programm gezielt Freibeträge auf den einen, Sonderausgaben aber auf den anderen Ehepartner konzentriert. In der Praxis hätte man sich bei dieser Methode auch noch weitere Unsicherheiten wegen der 2006 veränderten Berücksichtigung von Kindern eingehandelt und möglicherweise alle Testkandidaten auf den Holzweg gelotst.
In diesem Szenario barg die Dateneingabe noch mehr Stolpersteine. Etwa bei den Kapitaleinkünften gibt die Aufteilung verschiedener Ertragsarten von vorn herein Gelegenheit für jede Menge von Fehleinträgen. Etwa bei T@x kann man seine Einkünfte auf nicht weniger als 24 unterscheidbare Typen verteilen - in anderen Programmen heißen diese Kategorien zum Teil anders und werden nicht in einer Auswahlliste, sondern der Reihe nach abgeklappert. Da kann man von Glück sagen, wenn die Bezeichnungen mit denen auf der Erträgnisaufstellung von der Bank übereinstimmen - sofern man überhaupt eine solche als Leitfaden hat.
Schlicht als untauglich erschien uns, was die Testkandidaten einem unvorgebildeten Benutzer zur Gewinnermittlung für einen Gewerbebetrieb wie im Steuerfall 2 anbieten. Mit stichprobenartigen Berechnungen für die Vorjahres-Eckdaten erzielten wir nicht nur unterschiedliche Gewinnangaben, sondern auch Verwirrung bei den Testern. Bestenfalls konnte man sich aus den errechneten Einzelposten der Gewinn- und Verlustrechnung mühevoll zusammenreimen, wie das Programm die Zahlen zusammengezählt hat, nicht aber, ob die Arithmetik zum Sachverhalt passt. Wer sich als Unternehmer auf die Ausübung seines Geschäfts und nicht aufs Studium des Steuerrechts konzentriert, spielt mit diesen Rechenmodulen nur Vabanque und sollte sich um Expertenhilfe, etwa von der Handelskammer, bemühen.
Den vollständigen Artikel finden Sie in c't 02/2007.
Literatur
[1] Stefan Heine, Peter SchĂĽler, Navi durch den Steuerdschungel, FĂĽr jeden Steuerzahler das richtige Sparpaket, c't 2/06, S. 102 (hps)