Belgisches Gericht: Facebook darf keine Daten von Nicht-Mitgliedern sammeln

Im Rechtsstreit zwischen der belgischen Datenschutzbehörde und dem US-Netzwerk hat sich ein Brüsseler Gericht auf die Seite der Nutzer gestellt: Facebook darf einen Cookie nicht ohne Einwilligung setzen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 194 Kommentare lesen
«Gefällt-mir»-Knopf von Facebook

(Bild: dpa, Marc Tirl/Archiv)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • dpa

Ein belgisches Gericht hat dem weltgrößten Online-Netzwerk Facebook unter Androhung von Strafe verboten, Daten von Nicht-Mitgliedern zu sammeln. Wenn Facebook nicht innerhalb von 48 Stunden reagiere, werde eine Strafe in Höhe von 250.000 Euro pro Tag fällig, entschied ein Brüsseler Richter am Montag der belgischen Nachrichtenagentur Belga zufolge. Personenbezogene Daten dürften von Internet-Nutzern in Belgien nur nach eindeutiger Zustimmung der Betroffenen aufgezeichnet werden.

Bei der Auseinandersetzung geht es um das seit Jahren umstrittene Identitäts-Cookie "datr" – eine kleine Datei, die Facebook im Web-Browser der Nutzer speichert. Die belgische Datenschutz-Kommission will Facebook den Einsatz des "datr"-Cookies verbieten lassen, das einige Informationen über das Verhalten von Nutzern auf Seiten mit dem "Like"-Button sammelt. Ihr ist ein Dorn im Auge, dass auch Nicht-Mitglieder das Cookie installiert bekommen, wenn sie die Facebook-Website besuchen. Die Datenschützer stören sich auch daran, dass das "datr"-Cookie für zwei Jahre auf dem Computer bleibe, wenn ein Nutzer sein Facebook-Konto deaktiviert.

Facebook wies die Kritik wiederholt zurück. Sicherheitschef Alex Stamos argumentierte jüngst, das "datr"-Cookie helfe, falsche Profile herauszufiltern und verhindere Cyber-Attacken. Wenn etwa ein Web-Browser binnen fünf Minuten hunderte Seiten besuche, sei das ein klares Zeichen dafür, dass der Computer wohl von Online-Kriminellen gekapert worden sei. Die Daten, die das Cookie sammele, würden nicht einzelnen Personen zugeschrieben und könnten auch nicht mit ihnen in Verbindung gebracht werden. (vbr)