Moneten, kommt bald wieder

Das Urteil zur Pendlerpauschale beweist: Nicht alles, was Vater Staat seinen Bürgern aus der Tasche zieht, steht ihm zu. Wer den Fiskus auch ohne höchstrichterlichen Beistand in die Schranken verweisen möchte, sollte einen Blick auf unsere Testkandidaten werfen.

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Von
  • Peter SchĂĽler
Inhaltsverzeichnis

Steuern sparen beginnt mit ganz einfachen Maßnahmen wie dem zweckmäßigen Ausfüllen der eigenen Steuererklärung. Na ja – „einfach“ ist leicht gesagt, solange man nicht versucht, das Formular-Kauderwelsch mit Sinn zu füllen. Zum Glück müht sich jedoch eine ganze Gemeinde von Softwarehäusern, das Fachchinesisch für unverbildete Anwender einzudeutschen und die jeweils richtigen Angaben aufzuzeigen. Führt die Hilfe eines solchen Programms zu einer optimalen Steuererklärung, ist dessen Kaufpreis schnell wieder herausgewirtschaftet.

Auf eine detaillierte Auflistung, was sich fürs Fiskaljahr 2008 an Neuerungen ergeben hat, verzichten wir hier. Soweit das bis heute absehbar ist, wirken sich diese Veränderungen weit weniger stark aus als die Rückerstattung der 2007 zu Unrecht verweigerten Fahrtkosten.

Wer schon im vergangenen Jahr die ungekürzten Fahrtkosten geltend gemacht hat, sollte die zu viel gezahlte Steuer jetzt automatisch zurück überwiesen oder mit der aktuellen Steuerschuld verrechnet bekommen. Die anderen Steuerbürger brauchen trotzdem nicht in die Röhre zu gucken und dürfen auch rückwirkend beantragen, in den Genuss der ungekürzten Kilometerpauschale zu kommen. Die Finanzämter haben nämlich die Steuerbescheide für 2007 unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ausgestellt.

Eine weitere Neuerung besagt, dass man freiwillige Einkommenssteuererklärungen jetzt bis zum Veranlagungszeitraum 2005 nachträglich einreichen darf. Wer davon Gebrauch machen will, sollte besonderes Augenmerk darauf richten, welche Anwendungen auf Anhieb mit mehreren Steuerjahren umgehen können.

Die installierbaren Programmpakete spielten wir auf einen per VMware emulierten PC mit 2-GHz-DualCore-CPU, 768 MByte RAM und Windows Vista Home Basic auf, während wir die Webdienste auf verschiedenen Rechnern mit den Browsern Internet Explorer 6 und 7 sowie Opera agieren ließen. Alle Kandidaten mussten sich an zwei Testfällen beweisen, die mit ähnlichen Parametern schon in früheren Tests zum Einsatz gekommen sind.

Das einfachere Szenario beschreibt alleinstehenden Angestellten, der 2008 einen Monat lang arbeitslos war. Er hatte im Steuerjahr auĂźerdem einige ZinseinkĂĽnfte, im Ăśbrigen ein paar Wertpapiere aus seinem Besitz verkauft und etwas Geld in eine RĂĽrup-Rente gesteckt. Unsere Testkandidaten sagten einhellig eine Steuererstattung von etwa 177 Euro voraus.

Komplexer liegen die Verhältnisse bei den Eheleuten aus unserem zweiten Testfall. Der Ehemann verdient seinen Lebensunterhalt als Unternehmer und hat von seinen knapp 40 000 Euro Gewinn etwa 8000 Euro Steuern vorausbezahlt. Seine Frau ist beamtete Lehrerin und unterhält zur Ausübung ihres Berufs eine Zweitwohnung, wodurch neben der Miete auch noch Kosten für die regelmäßigen Heimfahrten anfallen. Ein Kind aus erster Ehe des Steuerpflichtigen ist bereits volljährig, studiert derzeit und jobbt nebenher. Ein zweites Kind hat einige Monate in Neuseeland verbracht, und für das jüngste, dritte Kind haben die Eheleute über elf Monate eine Tagesmutter beschäftigt. Die Familie lebt in einem teilweise abbezahlten Eigenheim, in dem sie eine Einliegerwohnung vermietet; außerdem hat sie diverse Einkünfte aus in- und ausländischen Kapitalanlagen. Wir haben, den Standardempfehlungen der Programme folgend, bei unseren Eingaben eine Zusammenveranlagung zugrunde gelegt, obwohl das Szenario deutlich geringere Steuerlast bei getrennter Veranlagung bewirkt. Bis auf geringe Rundungsfehler prophezeiten uns die meisten Programme eine Steuererstattung von etwa 560 Euro und wiesen mehr oder weniger selbstständig darauf hin, dass mit der getrennten Veranlagung mehr herauszuholen sei.

Damit die richtigen Zahlen in der Steuererklärung landen, muss ein Programm entweder die Rechenvorschriften erklären, nach denen man etwa die Ausgaben für einen PC als Werbungskosten geltend machen kann, oder es muss sie gleich selbst anwenden.

Diese Berechnung ist nicht ohne: Die Differenz aus Kaufpreis und voraussichtlichem Wiederverkaufswert nach der üblichen Nutzungsdauer sind anteilig auf jedes Jahr diesen Zeitraums zu verteilen, der mit dem ersten Quartal nach der Anschaffung beginnt. Das Finanzamt veranschlagt für PCs eine Nutzungsdauer von drei Jahren. Wenn also wie in unserem Testfall der PC im April 2008 angeschafft wurde und nicht so schnell wieder verkauft werden soll, sind 2008 im günstigsten Fall drei Zwölftel des Kaufpreises als Werbungskosten absetzbar. Damit kommt freilich nur durch, wer zugleich plausibel macht, dass er den PC nicht auch privat nutzt – sonst reduziert das Finanzamt die veranschlagten Einkommensabzüge.

In anderen Belangen, etwa bei der Eingabe von Riester- und Rürup-Rentenbeiträgen, kommt es weniger auf Vergleichsrechnungen an als auf eingängige Erklärungen, welche Daten ein Programm an der aktuellen Position erwartet.

Das Testurteil, welches Programm die Umsetzung von Behörden- in Hochdeutsch am besten bewerkstelligt, bleibt notgedrungen subjektiv. Für unsere Berechnungen haben wir sichergestellt, dass alle Programme vom selben Sachverhalt ausgehen, indem wir die Eingaben zwar in deren Interviewmodus vorgenommen haben, anschließend aber in der jeweiligen Formularansicht ausgeschlossen haben, dass etwa die Einnahmen aus einer ausländischen Fond-Beteiligung irrtümlich als Zinseinnahmen in die Berechnung einflossen.

Dafür haben wir das Angebot an Begleitinformationen beim Funktionsumfang mitbewertet. Außer auf richtige Berechnungen und verständliche Anleitungen kam es uns auch noch darauf an, wie gut die Programme ihre Anwender bei der Kommunikation mit dem Finanzamt unterstützen. Die Einreichung einer Steuererklärung per Elster ist dabei das Minimalziel; fast alle Pakete offerieren darüber hinaus eine Anzahl vorkonfektionierter Musterschreiben, mit denen man dem Finanzbeamten zusätzliche Informationen mitgeben kann. Die Ausstattung der Testkandidaten mit zusätzlichen Hilfsmitteln vom Fahrtenbuchprogramm bis zu Hilfsrechnern, etwa für Renten- und Gehaltsberechnungen oder gar für Steuer-Planspiele, haben wir ebenso mitbewertet wie das Angebot an elektronischen und gedruckten Begleitinformationen.

Viele Anwendungen reagieren schon auf den Versuch, die mit ihrer eigenen Vor-Vorgängerversion angefertigte Steuererklärung von 2006 noch einmal zu sichten, mit der Fehlermeldung, diese Daten seien zu alt.

Immerhin gibt es für die Steuer-Spar-Erklärung der Akademischen Arbeitsgemeinschaft ein Sonderangebot: Gegen 10 Euro extra erhält man zusätzlich zur aktuellen Ausgabe auch das Paket fürs Steuerjahr 2007.

Besser fährt man in dieser Hinsicht mit den Produkten von Eurowin (Maxtax Steuersparen und S.A.D. Steuermanager 2009) oder der Konz Steuersoftware: Hier werkelt die Engine des Spezialisten Steuersoft, der ansonsten nur Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine bedient. Dieses Rechenwerk speichert die Steuerfälle mehrerer Jahre in einer Datenbank und kennt auch die dafür jeweils maßgeblichen Berechnungsvorschriften, sodass man mit seiner Hilfe auch Steuererklärungen für zurückliegende Jahre zusammenstellen kann.

Noch billiger ist der Ansatz, das Programm der Wahl zu kaufen, einmal zu benutzen und anschließend gleich weiter zu verkaufen. Nur wehren sich mehr und mehr Anwendungen mit einer persönlichen Aktivierung gegen diese Praxis, auch wenn das den legalen Weg zu späteren Kontrollen verbaut. Besonders Buhl war in der Vergangenheit mit undurchsichtigen Abo-Angeboten dumm aufgefallen. Nach Kritik von c't hatte sich der Vertreiber zwar von derlei Praktiken distanziert [1], doch verschickt er in Werbekampagnen auch jetzt noch spezielle Programm-CDs mit WISO Sparbuch und T@x, deren Inhalt man ausschließlich nach Abschluss eines zunächst unbefristeten Abo-Vertrags nutzen kann.

Den vollständigen Artikel finden Sie in c't 5/2009.

[1] Peter Schüler, Abo-Falle entschärft, c't 14/08, S. 78 (hps)