Schulfotos - ein weites Feld der Korruption?

Eltern mögen sie, Schüler eher nicht: Die Klassenfotos vom Schulfotografen. Nach Aussage des Bundeskriminalamtes stammten 2014 mehr als 50 % der bundesweit registrierten Korruptionsstraftaten aus dem Bereich Schul- und Kindergartenfotografie.

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Schulfotos - ein weites Feld der Korruption?

Symbolbild

(Bild: pixabay)

Lesezeit: 4 Min.
Von
  • Dr. Christoph Jehle

Wenn der Schulfotograf in der Schule auftaucht, dann scheint das nicht selten "ein Geschäft hart an der Grenze des Legalen zu sein", berichtete die Berliner Morgenpost dieser Tage.

Das Bundeskriminalamt (BKA) schreibt in seinem Bundeslagebild Korruption2014: "Im Berichtszeitraum wurden 20.263 Korruptionsstraftaten polizeilich registriert. Gegenüber dem Vorjahr (7030 Straftaten) bedeutet dies einen Anstieg von annähernd 190 Prozent… Hauptgrund für diesen Anstieg sind zwei aus Bayern gemeldete Ermittlungskomplexe im Zusammenhang mit Korruptionshandlungen im Bereich der Erteilung von Fotografieaufträgen an Schulen und in Kindergärten mit zusammen 10.480 Straftaten. Die Ermittlungen betrafen finanzielle Absprachen/Vereinbarungen zwischen den Verantwortlichen der betreffenden Bildungseinrichtungen und Firmen im Bereich der Schulfotografie im Zusammenhang mit der Erlaubniserteilung für entsprechende Fotoarbeiten. Als Gegenleistung boten die beauftragten Firmen die Zahlung eines Geldbetrages pro fotografiertem Kind an."

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Bei insgesamt 20.263 polizeilich registrierten Korruptionsstraftaten im Jahre 2014 stellen die Verdachtsfälle aus dem Bereich der Bayerischen Schul- und Kindergartenfotografie einen Anteil von über 50% der polizeilich gemeldeten Korruptionsfälle. Eine Trendaussage lässt sich aus den Zahlen, die letztlich auf nur zwei Ermittlungskomplexe im Freitstaat Bayern zurück gehen, nicht ableiten. Auf der anderen Seite liegen hinsichtlich der Situation in anderen Bundesländern derzeit keine detaillierten Untersuchungsergebnisse vor.

Obwohl inzwischen die Mehrheit der Eltern ein Smartphone mit Kamerafunktion besitzen dürfte, sind die Aufnahmen vom Schulfotografen offensichtlich immer noch heiß begehrt. Und mit Preisen von weniger als 30 Euro für die meisten Eltern auch durchaus erschwinglich.

Wer als Fotograf die Möglichkeit hat, in Schulen und Kindergärten zu fotografieren, findet dort zumeist Rahmenbedingungen vor, wie er sie in seinem normalen Fotografenalltag kaum realisieren kann. Die Schule bietet die höchst mögliche Kundendichte und einen kräftigen Gruppendruck unter der Elternschaft. Kaum ein Bild bleibt unverkauft. Und die Digitalisierung der Fotografie hat die Kosten des Ausschusses auf Null gesenkt.

Ein mögliches Szenario: Der interessierte Fotograf bezahlt der Schule beispielsweise ein Tablet oder einen PC und bekommt dafür dann noch eine Spendenquittung und erhält damit das alleinige Recht, auf dem Schulgelände zu fotografieren. In verschiedenen Fällen soll zudem der Verdacht bestehen dass für derartige Fotogeschäfte Aufwandsentschädigungen Schul- und Kita-Leiter gezahlt worden seien. Wer sich als Fotograf eine Schule mit 500 Kindern sichern könne und schnell arbeite, könne in zwei Vormittagen leicht 12.000 bis 13.000 Euro Umsatz machen.

Auslöser für den starken Anstieg der Verdachtsfälle und die gesteigerte Aktivitäten der Strafverfolgungsbehörden soll ein Urteil des Bundesgerichtshofes vom Mai 2011 sein. Die genannte Quelle stellt fest: "Gemäß § 334 Abs. 3 Nr. 2 StGB macht sich unter anderem bereits derjenige wegen Bestechung strafbar, der einem Amtsträger einen Vorteil anbietet und versucht, diesen hinsichtlich einer Handlung, die in dessen Ermessen steht, bei der Ermessensausübung zu beeinflussen. Die Beauftragung eines Schulfotografen ist eine derartige Ermessenshandlung." So wie die Schulfotografen ihre Arbeit sehr effizient wie am Fließband durchführen konnten, so können die Ermittlungsbehörden jetzt die Schulen und Kindergärten nach Auffälligkeiten im Zusammenhang mit der Schulfotografie screenen. Bei einem seit vielen Jahren üblichen Geschäftsmodell darf man eine entsprechende Trefferquote erwarten.

In NRW hat das Landeskriminalamt nach dem BGH-Urteil die Schulen vor dem Geschäftsmodell der Schulfotografie mit Geldzahlungen gewarnt. Das Kultusministerium in München hat die Entgegennahme von Zuwendungen im Rahmen von Schulfotoaktionen wohl grundsätzlich verboten. Zuvor sollen Schulen in verschiedenen Bundesländern dazu aufgefordert worden sein, sich um Drittmittel und Sponsorengelder zu kümmern, wenn die Kassenlage bestimmte notwendig erscheinende Anschaffungen nicht ermöglichte. Um das Risiko des Korruptionsvorwurfs zu vermeiden, wird Schulen inzwischen empfohlen, sich mehrere Angebote von Fotografen einzuholen und die Angebote mit dem Schulträger zu besprechen. Den Auftrag für die Schulfotografie dürfte dann der Anbieter erhalten, der den größten Betrag springen lässt. Im Ergebnis dürfte der Preis für die Bilder damit deutlich steigen. (keh)