Grüne fordern Reform der Typzulassung

Die Grünen haben angesichts des Volkswagen-Skandals eine Neuordnung der Fahrzeugzulassung und Kontrollen von Abgaswerten gefordert. „Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat sich als unfähig erwiesen, die systematischen Überschreitungen von Emissionsgrenzwerten aufzudecken“, heißt es

vorlesen Druckansicht 19 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Die Grünen haben angesichts des Volkswagen-Skandals eine Neuordnung der Fahrzeugzulassung und Kontrollen von Abgaswerten gefordert. „Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat sich als unfähig erwiesen, die systematischen Überschreitungen von Emissionsgrenzwerten aufzudecken“, schreiben Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter sowie die Bundestagsabgeordneten Oliver Krischer und Stephan Kühn in einem am Montag (16.11.2015) veröffentlichten Papier: „Das Typzulassungsverfahren muss grundsätzlich reformiert werden.“

„Das Typzulassungsverfahren muss grundsätzlich reformiert werden“, meint Anton Hofreiter.

(Bild: Tibor Bozi)

Die allein zuständige Behörde für die Typgenehmigung – die amtliche Bestätigung, dass serienmäßig hergestellte Fahrzeuge unter anderem die Umweltvorschriften erfüllen – ist in Deutschland das KBA. Es überprüft die Daten aber nicht selbst. Die Auftraggeber, in diesem Fall der Volkswagen-Konzern, wenden sich an ein von der Behörde anerkanntes Institut. Die Grünen schlagen vor, die regulären Verfahren zur Typgenehmigung auf eine unabhängige gemeinsame europäische Behörde zu übertragen. Die Klärung der Missstände sollte an eine von der Autoindustrie unabhängige Einrichtung gegeben werden. Dem Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) und der Autoindustrie werfen die Grünen vor, „Ausmaß und Ursachen des Abgas-Skandals bis heute nicht aufgeklärt“ zu haben.

Die Grünen verlangen von der Bundesregierung einen „Tatsachenbericht“ vorzulegen. Darin solle genau festgehalten werden, wie hoch die Emissionen von Neuwagen im realen Fahrbetrieb sind und mit welcher Technik diese Werte erreicht werden. Die Grünen zitieren ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Demnach könne eine Nachbesserung des Fahrzeugs verlangt werden, wenn der Spritverbrauch betroffener Dieselautos nach der Umrüstung drei Prozent höher liegt als beim Verkauf angegeben. Werden Mängel nicht beseitigt, könne eine Rückerstattung des kompletten Kaufpreises verlangt werden, schreiben die Grünen weiter. Außerdem fordern die Grünen, die Bundesregierung solle für eine Umkehr der Beweislast sorgen.

(dpa) (mfz)