Handelsblatt: Internetsteuer ist vom Tisch

Der Verzicht auf die Besteuerung privater Internet-Nutzung am Arbeitsplatz soll regierungsamtlich abgesprochen worden sein.

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Von
  • Martin Weigel

Die Pläne von Bundesfinanzminister Hans Eichel, die private Internet-Nutzung am Arbeitsplatz zu besteuern, seien endgültig vom Tisch. Dies verbreitete das Handelsblatt unter Berufung auf "Regierungskreise". Der Verzicht soll bereits zwischen Kanzleramt und dem Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Heribert Zitzelsberger, vereinbart worden sein.

Der Erlass des Bundesfinanzministeriums (BMF-Schreiben vom 24. Mai 2000 -I C V - S 2336 - 13/00) war vor allem wegen der weitreichenden Aufzeichnungspflichten auf Kritik gestoßen. Die Finanzverwaltung wollte diese den Nutzern des Internet am Arbeitsplatz auferlegen, um für steuerliche Zwecke eine Abgrenzung des privaten von dem betrieblichen Internetgebrauch zu erreichen. Neben rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Problemen waren auch Zweifel an der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit der geforderten Aufzeichnungen geäußert worden: Es bestehe eine Verletzung des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung. Auch die Länder sahen die Regelungen zur Erfassung des zu versteuernden geldwerten Vorteils kritisch.

Wie das Finanzministerium hingegen genau reagieren wird, bleibt noch unklar. Zunächst müsste das oben genannte Schreiben aufgehoben und neu gefasst werden. Es ist davon auszugehen, dass die gleichfalls im Erlass behandelten Anweisungen hinsichtlich des Werbungskosten- beziehungsweise Betriebsausgabenabzugs für Telefonate weiterhin bestehen bleiben. Sie stellen lediglich eine Modifikation bisheriger Verwaltungsanweisungen dar. In der Praxis stellt sich die Frage, wie die Finanzämter künftig die (zu 100 Prozent von Firmen geltend gemachten) Aufwendungen für die Internetnutzung in den Fällen behandeln, in denen die Unternehmen keinen Flatrate-Vertrag abgeschlossen haben und die Arbeitnehmer die Erlaubnis haben, das Internet auch privat nutzen zu dürfen. (Martin Weigel) (fm)