Ozzy Osbourne verklagt Online-Musikvertrieb

Alt-Rocker Ozzy Osbourne und mehrere Bands haben den Internet-Musikvertrieb MCY.com und zwei Fernsehsender nach Ausstrahlung eines Konzerts verklagt.

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Alt-Rocker Ozzy Osbourne ("Black Sabbath") und mehrere Bands haben den Internet-Musikvertrieb MCY.com und zwei Fernsehsender auf 20 Millionen US-Dollar Schadenseratz verklagt. Auslöser war die Übertragung eines Specials über das letzte Konzert der diesjährigen Ozzfest-Tour bei dem amerikanischen Satelliten-Fernsehsender DirecTV und beim Pay-per-View-Senders iN DEMAND.

Aufgetreten waren bei dem Festival, das von Ozzy Osbourne und seiner Frau und Managerin Sharon vor einigen Jahren ins Leben gerufen wurde, unter anderem Pantera, Godsmack, Static-X, Methods of Mayhem, Soulfly, Kittie, Disturbed und Slaves on Dope. Die dabei gemachten Aufzeichnungen sollten, so Osbourne, jedoch lediglich von MCY.com ins Internet übertragen werden. Weitergehende Rechte von MCY.com hätten sich darauf beschränkt, dass der Musikvertrieb sich um einen Fernsehübertragung hätte bemühen dürfen – allerdings nur bis zum Tourende Anfang September. Entgegen den Abmachungen habe MCY.com jedoch danach Verträge mit den Fernsehsendern geschlossen, bei denen das 119 Minuten lange Video schließlich ab dem 10. November zu sehen war.

Dadurch sehen sich Osbourne und mehrere Bands nicht nur ihren Urheberrechte und Warenzeichen verletzt. Sie bewerten die Ausstrahlung sogar als missbräuchliche Ausnutzung ihrer Namen und als Verletzung ihres Rechts am eigenen Bild. Nach Aussagen der Künstler seien ihr Ruf und ihr Ansehen irreparabel geschädigt worden. Schließlich habe die für den Webcast bestimmte Aufzeichnung nicht den Qualitätsansprüchen einer Fernsehaufzeichnung entsprochen. Die Klage, die erst jetzt bekannt wurde und der sich auch Osbournes Management, Tour-Veranstalter Monowise und der Musikverlag Blizzard Music anschlossen, wurde am vergangenen Freitag vor dem Bezirksgericht von Los Angeles eingereicht.

MCY sieht die Rechtslage erwartungsgemäß etwas anders. Demnach hätten ihnen die Verträge mit Osbournes Managements eindeutig das Recht eingeräumt, das Konzert sowohl im Internet als auch im Fernsehen zu übertragen. Das Managment habe von MYC.com Geld für die Pay-per-View-Rechte erhalten und wird weitere Zahlungen aufgrund der Beteiligung an den Einnahmen aus diesem Bereich bekommen.

DirecTV teilte der Nachrichtenagentur Reuters mit, dass man keine Rechtsverletzung gesehen habe, verweigerte aber ansonsten jeglichen Kommentar. iN DEMAND, bei dem weiterhin ein Vorschau-Video abrufbar ist, will den Konflikt vorhergesehen haben, sieht dem Verfahren aber nach eigenen Angaben gelassen entgegen. (nij)