Neue Telekommunikations-Datenschutzverordnung kommt

Das Bundeskabinett hat den geänderten Entwurf einer Telekommunikations-Datenschutzverordnung beschlossen, der die alte Regelung von 1996 ablöst.

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Vor dem Hintergrund der rasanten Entwicklungen auf dem deutschen Telekommunikations-Markt hat das Bundeskabinett am heutigen Mittwoch den geänderten Entwurf einer Telekommunikations-Datenschutzverordnung (TDSV) beschlossen, der die alte Regelung von 1996 ablöst. Die Verordnung regelt den "Schutz personenbezogener Daten der an der Telekommunikation Beteiligten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten durch Unternehmen und Personen, die geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringen oder an deren Erbringung mitwirken". Der ursprüngliche Entwurf vom Mai musste zuerst noch vom Bundesrat diskutiert werden, erfuhr dabei aber nur geringfügige Änderungen.

Die neue Verordnung enthält unter anderem eine Reihe von Verfahrensvereinfachungen und eine Ordnungswidrigkeitenvorschrift, die die Durchsetzung einzelner Datenschutzregelungen sicherstellt. Zu berücksichtigen war beim ersten Punkt, das es nun ja mehrere Diensteanbieter gibt. So besteht bei Fangschaltungen nun gemäß § 10 Abs. 3 TDSV für die an der Verbindung mitwirkenden Dienstanbieter die Verpflichtung, dem Dienstanbieter des bedrohten oder belästigten Kunden die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Verschiedene Daten dürfen zudem künftig länger gespeichert werden, um das häufig langwierige Abrechnungssystem zwischen den Firmen sicherzustellen. Mit der Verlängerung der Speicherhöchstfristen erhalten die Unternehmen mehr Zeit, um entsprechende Informationen auszutauschen.

Die Verordnung schafft nach Angaben des zuständigen Wirtschaftsministeriums auch die datenschutzrechtlichen Grundlagen für neue Dienstleistungen in der Telekommunikation, etwa das Bezahlen per Handy. Die Änderungswünsche des Bundesrates wurden berücksichtigt, die sich allerdings laut Ministerium nur auf einige klarstellende Regelungen bezogen, die nicht den Kernbereich der Verordnung betreffen. Beispielsweise werden für Landesbehördennetze die Landesdatenschutzgesetze ergänzend für anwendbar erklärt. Die Verordnung wird nun zur Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt vorbereitet. Sie tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.

Die vom Kabinett beschlossene neue Verordnung kann man auf der Website des Bundeswirtschaftsministeriums einsehen. (nij)