GebĂĽhrenerlass

Muss ich all diese EAR-Gebühren auch dann zahlen, wenn ich nur ein paar Geräte verkaufe?

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Von
  • Angela Meyer

Muss ich all diese EAR-Gebühren auch dann zahlen, wenn ich nur ein paar Geräte verkaufe?

Nicht unbedingt. Auf Antrag kann die EAR die Gebühren (nicht aber die Mitfinanzierung der Entsorgung) ermäßigen oder erlassen, wenn man überzeugend darlegt, dass diese angesichts der verkauften Menge, des wirtschaftlichen Wertes der Registrierung für das Unternehmen, der voraussichtlichen Entsorgungskosten und der abfallwirtschaftlichen Bedeutung der Geräte unverhältnismäßig hoch sind.

Wenn man diese Bedingungen nicht erfüllt, obwohl man nur sehr wenig verkauft, kann man seit 1. 1. 2007 in einem vereinfachten Verfahren zumindest den Erlass der Gebühren für die Prüfung der Garantiestellung beziehungsweise der Glaubhaftmachung beantragen. Die entsprechenden Schwellwerte, die je nach Größe der verkauften Geräte zwischen 50 und 500 Kilogramm/Jahr liegen, stehen in der geänderten Kostenverordnung zum Elektrogesetz. (anm) (anm)