Comdirect: Fürsorge rückt die Online-Bank ins Zwielicht

Angeblich zum Schutz ihrer Kunden hat die Commerzbank-Tochter beim dritten Börsengang der Telekom untersagt, am ersten Handelstag bonusberechtigte Aktien über das Internet zu verkaufen.

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Von
  • Angela Meyer

Die Fürsorge der Online-Bank Comdirect für ihre Kunden bringt die Online-Bank jetzt in die Schlagzeilen. Nach Informationen des Handelsblatt hatte die Commerzbank-Tochter ihren Kunden untersagt, bonusberechtigte Aktien aus dem dritten Börsengang der Deutschen Telekom am ersten Handelstag über das Internet zu verkaufen. Comdirect informierte seine Kunden in einem dem Handelsblatt vorliegenden Schreiben, dass es die Frühzeichner "vor einem ungewollten Verkauf der bonusberechtigten Telekom-Aktien schützen wollte". Bonusberechtigte und unberechtigte Aktien der Telekom hätten in der Depotanzeige direkt untereinander gestanden, so dass ein Fehlklick denkbar gewesen sei. Bei einem Verkauf zu diesem Zeitpunkt wäre der Bonus verloren gegangen. Deshalb hätten die vergünstigten Anteile am 19. Juni nur über das uneingeschränkt erreichbare Call-Center verkauft werden können.

Auch bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein soll eine entsprechende Beschwerde eingegangen sein. Der zuständige Referent für Finanzdienstleistungen Hajo Köster erhebt gegenüber der Comdirect schwere Vorwürfe. "Offensichtlich sollte und wollte die Comdirect-Bank die Realisierung von Zeichnungsgewinnen verhindern", wird Köster vom Handelsblatt zitiert. Er werte das Verhalten der Bank als einen "vorsätzlichen Verstoß gegen die Treuepflichten." Eine nähere Begründung für diese Einschätzung lieferte das Handelsblatt in seinem Artikel nicht, wies aber an anderer Stelle nebenbei darauf hin, dass die Telekom-Tochter T-Online mit mehr als 20 Prozent an Comdirect beteiligt sei.

Das Handelsblatt vermutet nun eine möglicherweise drohende Sonderprüfung des Bundesaufsichtsamtes für den Wertpapierhandel. "Uns liegt eine Beschwerde hierzu vor", bestätigte dessen Sprecherin Regina Nößner gegenüber c't. Zu Details könne sie wegen der Verschwiegenheitspflicht nicht Stellung nehmen. "Für uns ist das ein Einzelfall, den wir behandeln wie jeden anderen." Grundsätzlich prüft das Amt, ob Banken und Finanzdienstleister den Handel ordnungsgemäß abwickeln. "Eventuelle Schadenersatzansprüche klären wir nicht. Das ist Aufgabe der Zivilgerichte." (anm)