Stimmenverkauf per Internet "bedroht Grundfeste der Demokratie"

Der oberste Chef der kalifornischen Wahlbehörde droht Betreibern von Auktionsplattform für Verkauf von Wahlstimmen im Internet mit schweren rechtlichen Konsequenzen.

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Von
  • Arne Mertins

Die Site Voteauction.com bietet Wählern in den USA an, ihre Stimme im Internet an den Meistbietenden zu verkaufen. Bereits in der Vorwoche hatte das Wahlbüro der Stadt Chicago versucht, auf die Betreiber der Site Druck auszuüben. Doch nachdem die Site von einer österreichischen Holding-Gesellschaft gekauft worden war, zeigte dieser Versuch der Einflussnahme aus der Ferne wenig Wirkung. Im Gegenteil, die erhöhte Medienpräsenz sorgte sogar für eine Verdoppelung der Stimmenverkäufer im Staat Illinois.

Doch nun sandte der kalifornische Staatssekretär Bill Jones ein Schreiben an den Ex-ETOY-Netzkünstler und nun Internet-Marketing-Consulter Hans Bernhard. Der Brief, der gestern zugleich als Email und als eingeschriebener Brief versandt wurde, ist Telepolis dem Inhalt nach bekannt. In dem Schreiben wird darauf verwiesen, dass die Praxis von Voteauction.com den Wahlprozess korrumpieren und sowohl gegen Wahlgesetz und Strafgesetz verstoßen würde. Auf jeden einzelnen Verstoß steht eine maximale Strafe von 3 Jahren Gefängnis nach kalifornischem Gesetz. Das Recht auf freie und faire Wahlen sei ein Eckstein der amerikanischen Demokratie, schreibt Staatssekretär Jones. Der Staat werde daher Verstöße mit allen gesetzlichen Mitteln verfolgen.

Bernhard kommentierte, er habe die Email an seine Anwälte weitergeleitet und warte nun zunächst auf das Eintreffen des eingeschriebenen Briefes. An ein vorzeitiges Aufgeben ist nicht gedacht. Für ihn und seine ungenannt bleibenden Partner handelt es sich um ein "Hochrisiko-Venture" in einem "äußerst interessanten Bereich". Überdies sei die internationale Rechtslage eine "Grauzone".

Mehr in Telepolis: Auktionsplattform für Verkauf von Wahlstimmen unter Druck (ame)