Privates Surfen am Arbeitsplatz ist endgĂĽltig steuerfrei
Der Gesetzesvorlage des Finanzministers zur Steuerbefreung privater Nutzung von Telefonen und Computern am Arbeitsplatz stimmten auch die Bundesländer zu.
Die vom Bundestag nach einer Gesetzesvorlage des Bundesfinanzministers beschlossene Steuerbefreiung für die private Nutzung von Telefonen und Computern am Arbeitsplatz wird auch von den 16 Bundesländern unterstützt. Deren Finanzminister stimmten am heutigen Donnerstag der Vorlage ebenfalls zu.
Die Steuerbefreiung für die "private Nutzung des Internet mit Hilfe von Personalcomputern und Telekommunikationsgeräten des Arbeitgebers durch den Arbeitnehmer" erfolgt rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres. Bisher sind solche Leistungen – auch das private Telefonieren – nur bis 50 Mark monatlich steuerfrei. Diese Grenze gilt aber weiterhin für andere Sachleistungen des Arbeitgebers für seine Arbeitnehmer, zum Beispiel beim verbilligten Einkauf im Handel. Mit der Einführung des Euro-Bargeldes wird dieser Betrag allerdings auf 50 Euro (knapp 100 Mark) fast verdoppelt, was durch das Euroglättungsgesetz geregelt wird. (jk)