EU-Datenschützer warnt vor Big-Data-Diktatur

Europa dürfe nicht unkritisch "datengetriebene Technologien und Geschäftsmodelle" importieren, betont der EU-Datenschutzbeauftragte Giovanni Buttarelli. Auch bei Big Data müssten Grundrechte gewahrt bleiben.

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Vernetzte Menschheit
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Der EU-Datenschutzbeauftragte Giovanni Buttarelli ist bemüht, der Debatte über Big Data einen anderen Zungenschlag zu verpassen. Die Nutzung großer, teils gar nicht personenbeziehbarer Datenmengen könne "wichtige Vorteile" für die Gesellschaft und Individuen etwa im Bereich Gesundheitsforschung oder Umweltschutz bringen, schreibt der Experte in einer Stellungnahme. Der Schutz der Grundrechte dürfe dabei aber nicht über Bord geworfen werden.

Die EU könne mit dem geplanten digitalen Binnenmarkt nicht einfach unkritische "datengetriebene Technologien und Geschäftsmodelle" aus "anderen Teilen der Welt" importieren, betont Buttarelli, ohne US-Konzerne wie Google oder Facebook direkt zu erwähnen. Das Aufzeichnen und Auswerten des Nutzerverhaltens werde zwar als "unersetzlicher" Umsatzfaktor einiger der erfolgreichsten Internetfirmen angesehen. Diese Entwicklung sei aber kritisch zu hinterfragen, Alternativen müssten gesucht werden.

Dem europäischen Gesetzgeber rät der Italiener, führend beim verantwortungsvollen Umgang mit persönlichen Daten zu bleiben. Das Datenschutzrecht des alten Kontinents habe sich entwickelt, um die Grundrechte der Bürger abzusichern. Es stehe daher außer Frage, dass die entsprechenden Gesetze auf Big Data angewendet werden müssten. Es sei aber denkbar, sie "innovativ" und "dynamischer" in neuen Umgebungen zu implementieren.

Gegenwärtige Datenschutzprinzipien wie Transparenz, Verhältnismäßigkeit und Zweckbegrenzung blieben das Fundament, um die Grundrechte in einer Big-Data-Welt zu gewährleisten, führt Buttarelli aus. Sie müssten aber ergänzt werden durch neue Ansätze wie Haftung und Rechenschaftspflicht, Nutzerfreundlichkeit und -kontrolle sowie dem Einbau von Datenschutz in die Technik ("Privacy by Design"). Dies sei eines der Ziele der laufenden Datenschutzreform.

Die vielfach gepriesenen Anonymisierungstechniken können dem Datenschützer zufolge zwar auch eine Rolle spielen, um Big Data zu bändigen. Dabei sei aber darauf zu achten, dass es nicht ausreiche, einige eine Person "direkt identifizierende Attribute" aus einem Datensatz zu streichen. Je größer eine Datensammlung werde, desto mehr Möglichkeiten bestünden nämlich, dennoch Individuen ausfindig zu machen, auf die sich die eingeschlossenen Informationen beziehen. So werde es etwa immer leichter, angeblich "anonyme" Daten über öffentlich verfügbare Zusatzinformationen etwa aus sozialen Netzwerken wieder auf bestimmte Personen zu beziehen.

Wie ein roter Faden hatte sich zuvor durch den jüngsten IT-Gipfel der Ruf nach einem Abschied von Prinzipien der Datensparsamkeit und der Zweckbindung gezogen, um Big-Data-Anwendungen nicht im Wege zu stehen. Buttarelli hält dem entgegen, dass Beobachtern zufolge längst ein Problem der "Datenverschmutzung" im Informationszeitalter bestehe und eine "Datendiktatur" drohe.

Big-Data-Nutzungen könnten zudem auch zu "falschen Korrelationen zwischen Daten" führen und gänzlich unzusammengehörige Phänomene miteinander künstlich verbinden, befürchtet Buttarelli. Dies führe etwa beim Scoring für die Kreditwürdigkeit zu "potenziell unfairen und diskriminierenden Folgen". Das Gefühl, das ständig das eigene Verhalten in digitalen Medien durch Firmen überwacht werde, gefährde ferner die Meinungs- oder Versammlungsfreiheit und so Aktivitäten, die essenziell seien für eine demokratische Gesellschaft. (jk)