Noch keine Entscheidung über Berufung im Microsoft-Prozess
Der oberste Gerichtshof der USA hat die Beratung darüber, ob er den Antitrust-Prozess direkt übernimmt, noch immer nicht auf seine Tagesordnung gesetzt.
Die Auseinandersetzung um die Berufungsinstanz im Microsoft-Prozess bleibt spannend: Der oberste Gerichtshof der USA hat die Beratung darüber, ob er den Antitrust-Prozess direkt übernimmt, noch nicht auf seine Tagesordnung gesetzt. Beobachter, die gestern mit Spannung auf die Liste der zu verhandelnden Fälle gewartet haben, müssen sich jetzt bis zum 8. September gedulden. Dann wird die nächste Liste veröffentlicht.
Der Richter im Kartellverfahren der US-Regierung gegen Microsoft, Thomas Penfield Jackson, hatte die Berufung des Softwaregiganten an das oberste US-Bundesgericht Supreme Court verwiesen. Durch Überspringen der nächsthöheren Instanz soll die endgültige Entscheidung in dem Verfahren beschleunigt werden. Diese Vorgehensweise wird durch den so genannten Expediting Act ermöglicht, der die direkte Berufung vor dem Supreme Court bei Kartellverfahren von nationaler Bedeutung zulässt. Dem Supreme Court steht es frei, den Fall anzunehmen oder ihn zunächst an das örtlich zuständige Berufungsgericht zu verweisen. In umfangreichen Schriftstücken hatten die Microsoft Anwälte dafür argumentiert, die Berufung vor dem zuständigen Gericht des Distriktes Columbia zu verhandeln. Das US-Justizminsiterium dagegen drängt auf eine Verhandlung vor dem Supreme Court. (wst)