Der Antiterror-Kampf in der Logistik

Mit der Zoll-Sicherheitsinitative und der EU-Initiative zur Sicherung der europäischen, nationalen und regionalen Lieferkette kommen ganz neue Anforderungen an Datenhaltung und Sicherheit auf Unternehmen in der EU zu.

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Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Der Antiterror-Kampf hat nun auch die Lieferketten erreicht. So soll zum 1. Januar 2007 die Zoll-Sicherheitsinitiative zum Schutz der EU-Außengrenzen und zur Sicherung der internationalen Lieferkette in Kraft treten. Neben einer elektronischen Voranmeldepflicht für Waren vor Eintreffen in der Europäischen Union beziehungsweise vor Verlassen der EU sollen Unternehmen sich zu so genannten "zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten" mausern. Dafür müssen sie die vier Kriterien Zahlungsfähigkeit, angemessene Einhaltung der Zollvorschriften, zufriedenstellende Buchführung und angemessene Sicherheitsstandards erfüllen. Ziel der Voranmeldung ist es, bereits vor dem Grenzübertritt eine Risikoanalyse seitens der Zollbehörden durchzuführen, um die Sicherheit der Grenzen zu erhöhen und Terroranschläge zu verhindern.

Ursprünglich sollten die Unternehmen mit Erleichterungen und Vereinfachungen belohnt werden – konkret sind das die vorrangige Vornahme angeordneter Zollprüfungen sowie ein reduzierter Datenkranz für die Vorabanmeldung. Obwohl die Zertifizierung zum "zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten" freiwillig ist, verpflichten Industrie und Handel schon jetzt ihre Logistikpartner, künftig nur noch zertifizierte Dienstleister als Subunternehmer inklusive der die Vor- und Nachläufe ausführenden Transportunternehmer einzusetzen, warnt der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV). Um die internationale Lieferkette zu sichern, muss jeder Frachtführer oder Lagerhalter "zugelassener Wirtschaftsbeteiligter" sein.

Der DSLV hält die Sicherheitskriterien für "völlig überzogen": "Zur Einhaltung angemessener Sicherheitsstandards müssen beispielsweise Gebäude aus bestimmten Materialien gebaut und Versandbereiche, Verladerampen sowie Laderäume hinreichend gesichert sein. Das Personal muss zudem in sicherheitsrelevanten Positionen vor der Einstellung überprüft werden. In umfangreichen Fragekatalogen werden unter anderem Angaben zu Art der Schlösser an Türen und Fenstern sowie zu Alarmanlagesystemen verlangt." Ähnliche Fragebögen müssen deutsche Unternehmen auch bereits gegenüber ihren US-amerikanischen Partnerfirmen ausfüllen.

Der Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) befürchtet Schlimmes: "Würde die EU dort bei jedem einzelnen Vorgang eine Voranmeldung verlangen, könnten allein in Deutschland auf Zehntausende von Unternehmen – zu einem großen Teil Mittelständler – jährliche Mehrkosten in jeweils sechs- bis siebenstelliger Höhe zukommen. Insgesamt geht es also um einen Milliardenbetrag." Jutta Knell vom DSLV kritisiert: "Alle Waren müssen vorangemeldet werden. Doch Terroristen melden keine Waren an, sie melden keine Bomben an. Auch Schmuggler melden keine Zigaretten an. Die Initiative macht keinen Sinn." Die Initiative sei wie auch die EU-Initiative zur Sicherung der europäischen, nationalen und regionalen Lieferkette und die EU-Antiterrorismusverordnung auf Druck der USA zustande gekommen und reiner politischer Aktionismus.

Die EU-Initiative zur Sicherung der europäischen, nationalen und regionalen Lieferkette geht noch einen Schritt weiter als die Zollverordnung: So sollen sich Unternehmen, die in einer Lieferkette beteiligt sind (namentlich Verlader, Spediteure, Transporteure und Terminalbetreiber), freiwillig um den Status eines "Zuverlässigen Unternehmens" (secure operator) bewerben. Dafür müssen sie nachweisen, dass in ihrem Verantwortungsbereich keine Sicherheitslücken bestehen.

Zu den Kriterien eines "zuverlässigen Unternehmens" gehören die Schaffung und Dokumentation eines Sicherheitsmanagements, die Bereitstellung und Weiterbildung personeller Ressourcen, die Gewährleistung der physischen Sicherheit (Gebäude, Einrichtungen, Beleuchtung, Kommunikation), umfassende Zugangskontrollen (Versand-, Lade-, Frachtbereich), die Sicherung der Prozesse (Güterein- und -ausgang, Lagerung, Kontrolle, Dokumentation, Personal) sowie der Aufbau und die Sicherung von Informationssystemen. Da die Anforderungskataloge des Verordnungsentwurfs nahezu identisch sind mit den Anforderungen an den "zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten", soll der "zugelassene Wirtschaftsbeteiligte" auch als "zuverlässiges Unternehmen" gelten. Auch hier sollen "beschleunigte Verfahren" einen ausreichenden Anreiz darstellen.

Der DSLV wundert sich darüber: "Unternehmen können schließlich nur dann von "beschleunigten Verfahren" profitieren, wenn es Verfahren gibt. Doch ist gerade der europäische Güterverkehr im Binnenmarkt von Auflagen des Zolls befreit." Für den Verband wird die Anerkennung als "Zuverlässiges Unternehmen" deshalb zu einer Markteintrittsbarriere. Die Kosten sind für kleine und mittlere Unternehmen sind nämlich nicht zu vernachlässigen. Laut einer Studie des Beratungsunternehmens DNV müssen sie hierfür jährlich 130.000 Euro aufwenden – betroffen sind 4,7 Millionen Unternehmen. Einmalige Investitionskosten belaufen sich damit insgesamt auf 48 Milliarden Euro, die Folgekosten auf 36 Milliarden Euro jährlich. Die Entscheidung über beide Initiativen soll im Herbst fallen.

Noch härter sind alle Unternehmen jedoch von den EU-Antiterrorismusverordnungen betroffen. Sie führen eine Art Embargo in das europäische Außenwirtschaftsrecht ein. So sind jegliche Geschäftskontakte zu bestimmten Personen und Organisationen auch innerhalb Deutschlands und der EU verboten. Die Verordnungen listen Personen, Vereinigungen und Körperschaften auf, die an terroristischen Handlungen beteiligt und deren Gelder und sonstige Vermögenswerte im Rahmen des Kampfes gegen die Finanzierung des Terrorismus einzufrieren sind. Gelistet sind Personen und Organisationen insbesondere aus dem arabischen Raum, aber auch aus der EU und Deutschland.

Beachten Unternehmen diese Listen nicht, drohen hohe Strafen. Bis vor Kurzem waren dies noch bis zu zwei Jahren Haft, inzwischen sind es zwischen sechs Monate und fünf Jahre Haft. Klagen gegen die Verordnung wurden kürzlich vom Europäischen Gerichtshof abgewiesen. Damit können Betroffene rechtlich gegen die Verordnung nicht mehr angehen. Der DSLV bemängelt: "Unklare Formulierungen, unpräzise Listen, die ständig aktualisiert werden und mangelnde Hilfestellung durch nationale Behörden bei der Umsetzung der Verordnungen führen zu großem Interpretationsspielraum und extremer Rechtsunsicherheit." Derzeit läuft gegen ein größeres deutsches Unternehmen eine Untersuchung.

Unternehmen müssen aber nicht nur die Terrorlisten der EU, sondern auch der USA berücksichtigen Zu prominenten betroffenen Unternehmen gehören bislang Ikea und Thyssen-Krupp. Ikea musste 8000 Dollar Bußgeld zahlen, weil es nach Erkenntnissen des US-Finanzministeriums 1999 150 Teppiche aus von Taliban kontrollierten Gebieten Afghanistans erworben hatte. Thyssen-Krupp musste sich nach zwanzig Jahren von einem Aufsichtsrat trennen, einem gebürtigen Iraner. Die USA hatten gedroht, Neugeschäfte zu blockieren, wenn die Beteiligung des Iran nicht bald unter fünf Prozent sinken würde. ThyssenKrupp kaufte daraufhin Aktien zurück – und senkte den Anteil von 7,8 auf 4,5 Prozent. Eine Dividende hatten die Iraner übrigens nie erhalten. (jk)