Koalition einigt sich auf Verbandsklagerecht bei Datenmissbrauch

Schwarz-Rot hat sich darauf verständigt, "verbraucherschützende Vorschriften des Datenschutzrechts" im Dezember durch den Bundestag zu bringen. Zudem soll man Online-Verträge auch online kündigen können.

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Verbraucherverbände und vergleichbare Institutionen sollen schon bald das Recht erhalten, gegen Datenschutzverstöße von Firmen zu klagen oder diese abzumahnen. Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben sich jetzt auf letzte Details verständigt, sodass der einschlägige Gesetzentwurf, den die Bundesregierung im Februar 2015 vorgelegt hatte, das Parlament mit kleinen Änderungen im Dezember passieren und kurz darauf in Kraft treten kann. Dies melden Rechtsexperten der Sozialdemokraten gekoppelt mit dem Hinweis, sich bei dem Vorhaben durchgesetzt zu haben.

Bislang können Verbraucherschützer nur eingeschränkt stellvertretend für Betroffene von Datenmissbrauch tätig werden, wenn es etwa um unzulässige Verträge oder Geschäftsbedingungen geht. Sammelt eine Firma ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden oder aufgrund unwirksamer Einwilligungen persönliche Informationen, haben die Verbände noch keine zuverlässige Handhabe. Dies soll sich nun ändern mit den geplanten Möglichkeiten, die etwa bei unerwünschter Werbung, beim Erstellen von Persönlichkeitsprofilen etwa mit Scoring zur Bonitätsprüfung durch Auskunfteien sowie im sonstigen Adress- und Datenhandel greifen werden.

Zu den klageberechtigten Stellen sollen Verbraucherverbände und vergleichbare Institutionen nur dann gehören, wenn sie in der Liste einschlägig qualifizierter Einrichtungen beim Bundesamt für Justiz eingetragen sind. Sie müssen der SPD zufolge künftig ihre Abmahnpraxis gegenüber der Behörde darstellen, um Abzocke mit Anwaltsschreiben zu verhindern. Bei Missbrauch soll das Amt einschreiten können. Die Koalition will es Verbrauchern zudem ermöglichen, Online-Verträge auf dem gleichen Weg zu kündigen wie sie geschlossen wurden, also etwa auch per E-Mail. Briefe oder Faxe sollen nicht mehr versendet werden müssen.

Klaus Müller, Vorstand des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv), begrüßte die Einigung als "Meilenstein für mehr Verbraucherschutz im Internet". Datenschutzverstöße dürften sich seiner Erwartung nach damit für Unternehmen künftig nicht mehr lohnen. Müller gelobte, das vorgesehene Instrument "gewissenhaft, aber mit Durchschlag einsetzen" zu wollen. Vorbereitet auf Datenschutzklagen hat sich der vzbv bereits, mit einer Abmahnwelle soll aber nicht zu rechnen sein. (dz)