Elektronische Gesundheitskarte: Noch viele Details zu klären

Bis das Gesamtsystem, das hinter der elektronischen Gesundheitskarte steckt, wirklich den Versicherten, den Ärzten und sonstigen Beteiligten Nutzen bringt, müssen noch viele Details geklärt werden.

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Von
  • Detlef Borchers

Während draußen die Autotester mit dem neuen Volvo V70 den Kies spritzen ließen, damit die "üppige Ausstattung" des neuen Schwedensargs gelobt werden kann, ging es drinnen in einem Flügel von Schloss Bensberg in Bergisch Gladbach um die Details der elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Die Konferenz "Update Gesundheitskarte" ergab zumindest, dass viele Konzepte zum Gebrauch und Nutzen der elektronischen Gesundheitskarte noch einer gewissen Präzisierung, Überarbeitung und Praixüberprüfung harren.

Obwohl die eGK in den nächsten Tagen in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Rheinland-Pfalz in den Feldtest geht, gibt es noch ungeklärte Details. So forderte die bayerischen Sozialministerin Christa Stewens (CSU) am Wochenende, dass auf der eGK eine Erklärung zur Organspendebereitschaft gespeichert sein müsse. Diese Reaktion auf einen Vorstoß des Ethikrates führt prompt zu der Frage, wo die Organspende gespeichert werden soll, in dem Notfalldatensatz oder in dem Patientenfach der Karte.

Zur Eröffnung der Konferenz erklärte Staatssekretär Theo Schröder vom Bundesgesundheitsministerium die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für alternativlos: "Nur mit dem System, das wir jetzt entwickeln, werden wir in der Lage sein, die Gesundheitsversorgung zu vernetzen." Gegen den Protest der Ärzte stellte Schröder fest, dass eine Grundorientierung, die Karte und die zugehörige Telematik einzuführen, über alle Parteigrenzen erhalten geblieben sei. Neben der Beseitigung von Medienbrüchen und Effizienzproblemen beim Papierrezept nannte Schröder eine gestiegene Arzneimittelsicherheit als unmittelbare Vorteile der eGK. Er konzedierte indes, dass man beim Unterschreiben des Rezeptes mit einer qualifizierten digitalen Signatur stark in die Abläufe in der ärztlichen Praxis eingreife und kündigte Arbeiten an der Stapel- und Komfortsignatur an. In Abstimmung mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) treibe man Überlegungen voran, das Signaturgesetz entsprechend zu verändern, in dem lediglich die Einzelsignatur eindeutig beschrieben ist.

Vom BSI selbst referierte Markus Mackenbrock zu diesem Thema. Er verwies auf die Technische Richtlinie (PDF-Datei), die sein Haus zum Einsatz von Gesundheitskarte und Heilberufsausweis entwickelt hat, musste aber zugeben, dass Überlegungen zur Stapel- wie Komfortsignatur noch im Entwicklungsstadium seien. Besonders für die Komfortsignatur, bei der "Willensakt zur Rezeptunterschrift" beim Arzt durch einen kontaktlosen Token (z.B. ein im Arm implantierter RFID-Chip) dokumentiert wird, müssten noch Verfahren entwickelt werden, wie der Token an den Heilberufsausweis und dann an das Kartenterminal gebunden werden kann.

Das elektronische Rezept beschäftigte auch Markus Neth vom Verband der privaten Krankenversicherungen (PKV), die seit wenigen Tagen in der zweiten Runde des sächsischen Feldtestes eingestiegen sind. Da privat Versicherte erst am Ende eines Abrechnungszeitraums entscheiden, ob sie die bezahlten Rezepte einreichen wollen, benötigten sie zwingend ein Papierrezept, dass nunmehr der Apotheker ausdrucken muss. Ihr eRezept soll so lange auf einen eigens eingerichteten "Schwebeserver" geparkt werden, bis die Abrechnungsfrist vorbei ist. Als Alternative wollen die PKV eine Lösung anbieten, bei der Versicherte der generellen Weiterleitung des eRezept zustimmt, damit aber auch auf bestimmte Bonus-Vergütungen verzichtet. Die neue Zettelwirtschaft soll auch für diejenigen gelten, die private Zusatzversicherungen abgeschlossen haben.

Was die eGK aus der Sicht der Datenschützer an Problemen aufwirft, referierte Ministerialrat Jürgen Müller vom Amt des Bundesbeauftragten für den Datenschutz. In dem Bemühen, die eGK wirklich sicher zu machen, hätten Techniker und Datenschützer bestimmte Annahmen getroffen, die jetzt Probleme bereiten können. So sei man bei der Konzeption der PIN@home für den Zugriff auf die eGK via Internet oder eKiosk davon ausgegangen, dass alle Versicherten eine Signaturkarte etwa in Form des ePersonalausweises oder der Jobcard haben. Die schleppende Entwicklung bei der digitalen Signatur, aber auch die mangelhafte Verbreitung von Lesegeräten mit zwei Kartenslots zwinge jetzt zum Umdenken. Als Ausweg bietet sich laut Müller an, die Signaturkartenfunktionen ebenfalls auf die eGK zu packen. Der Datenschützer machte auch auf das Problem des Kartenverlustes aufmerksam. Nicht alle Daten könnten beim Verlust einer eGK aus den Primärsystemen wie der DV-Anlage des behandelnden Arztes rekonstruiert werden. Müller regte daher an, eine zweite eGK bei einem Treuhänder wie dem Hausarzt oder Ehepartner zu hinterlegen und eine regelmäßige Datensicherung auf der Zweitkarte durchzuführen.

Nachhaltigen Optimismus ohne Blick auf die tückischen Detailfragen verbreiteten Malu Dreyer und Siegfried Jedamzik. Dreyer, die Gesundheits- und Familienministerin des Landes Rheinland-Pfalz, berichtete vom bevorstehenden Start des 10.000er Testes in der Modellregion Trier. Dort soll zum Start am 3. September nicht nur die Pflichtanwendung eRezept, sondern möglichst schnell auch die freiwillige elektronische Patientenakte mit getestet werden. Am 10.000er-Test werden nach Dreyer 25 Ärzte, 15 Apotheken und zwei Krankenhäuser teilnehmen. Beim Trierer Feldversuch wurden erstmals Systemgrenzen deutlich: Bedingt durch die elektronische Patientenakte nehmen nach eine Auflistung von Dreyer nur Ärzte am Test teil, deren Praxisverwaltungssxysteme unter Windows laufen. Siegfried Jedamzik vom Ingolstädter Ärztenetzwerk GOIN erzählte von den Fortschritten bei der Vorbereitung des ersten 100.000er-Tests durch die Baymatik. Beginnend mit einem 10.000er-Test, bei dem wie in den anderen Testregionen offline gearbeitet wird, will man so schnell wie möglich Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken online verknüpfen. Als größtes Problem nannte Jedamzik die Tatsache, dass die Projektgesellschaft Gematik die Spezifikationen für den VPN-Konnektor erst am 10.3.07 freigegeben hat. Daher habe die Industrie zu wenig Zeit, entsprechende Konnektoren bis zum Beginn der Feldtests zu liefern.

Siehe dazu auch den Online-Artikel in c't – Hintergrund mit Links zur aktuellen und bisherigen Berichterstattung über die elektronische Gesundheitskarte und die Reform des Gesundheitswesens: (jk)