Jugendschutz: Selbstverpflichtung für Provider und weitergehende Verantwortlichkeitsregelungen

Seit zehn Jahren arbeitet jugendschutz.net für "mehr Rücksicht für Kinder" im Netz. Im Gespräch mit heise online ziehen jugendschutz.net-Leiter Friedemann Schindler, der Justiziar Thomas Günter und Vizechef Stefan Glaser Bilanz.

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  • Monika Ermert

Seit zehn Jahren arbeitet jugendschutz.net für "mehr Rücksicht für Kinder" im Netz. Heute veröffentlichte es seinen Jahresbericht. Im Gespräch mit heise online ziehen jugendschutz.net-Leiter Friedemann Schindler, der Justiziar Thomas Günter und Vizechef Stefan Glaser Bilanz.

Für Google prangt ein eigener gelben Pappwürfel auf der mit Würfeln gespickten Tafel im Untergeschoss des Gebäudes Wallgraben 11 in Mainz. Das heißt wohl, dass Google unter besonderer Beobachtung der privaten Internetwächter von jugendschutz.net steht, das hier neben dem von der rheinland-pfälzischen Landesmedienanstalt finanzierten offenen Kanal, einer Reinigungsfirma und einem kleinen Musiklabel residiert. Seit 10 Jahren ist jugendschutz.net Jugendschutzsündern im Netz auf der Spur. Mehr Rücksicht für Kinder lautet der Slogan, für den sich interessieren muss, wer hier arbeitet: "Technisches Know-how kann man sich eher aneignen als den Jugendschutzstandpunkt," sagt Schindler, der selbst seit 25 Jahren Kinder- und Jugendarbeit macht.

Drei Juristen und noch mehr Pädagogen, Kommunkationswissenschaftler und studentische Hilfskräfte, insgesamt zwei Dutzend Mitarbeiter mit Vollzeit- und Teilzeitverträgen arbeiten bei Jugendschutz.net. Nach bescheidenen Anfängen mit einer Hand voll Mitarbeiter kümmern sich heute mehrere Teams um Rassismus und Gewalt im Netz, den großen Bereich Pornographie und Kinderpornographie, die Analyse von Filterprogrammen, Chats für Kinder und empfehlenswerte Kinderangebote. In den verschiedenen Teamräumen könnten glatt die Logos der jeweiligen Auftraggeber aufgehängt werden.

Die Grundfinanzierung für jugendschutz.net kommt nach wie vor von den obersten Landesjugendbehörden, erklärt Schindler. Daneben finanziert man sich über verschiedene Projekte: Die finanzielle Ausstattung für die Recherche zum Rechtsextremismus kommt von der Bundeszentrale für Politische Bildung, Geld für die Hotline kommt unter anderem von der Kommission für Jugendmedienschutz, die jugendschutz.net zuarbeitet; im KJM-Prüflabor werden Filter- und Altersverfikationssysteme geprüft. Für die positiven Kinderangebote gibt es Geld vom Familienministerium; fürs neuste Chatprojekt, in dem man gerade den dritten Workshop mit Chatbetreibern plant, kommt unter anderem von der Landesanstalt für Kommunikation in Baden-Württemberg auf. EU-Mittel ergänzen den Mix.

Das genaue Budget wird in Mainz nicht verraten; auch der Jahresbericht enthält dazu keine Angaben. Auch über die Rechtsform schweigt sich die Webseite aus. Jugendschutz.net ist eine gemeinnützige GmbH, die im öffentlichen Auftrag tätig ist und sogar in den Jugendmedienschutzstaatsvertrag hineingeschrieben wurde – ein Kunststück, das wenigen Unternehmen gelungen sein dürfte.

Ist das Konstrukt damit nicht ein echter Zwitter, privat und gleichzeitig als verlängerter Arm einer Behörde tätig? Nein, sagt Schindler. "Wenn wir auf einen Verstoß kommen, schreiben wir den Betreffenden an, teilen ihm mit, warum wir der Meinung sind, dass es sich um einen Verstoß handelt. Wir sagen ihm, dass es sich um einen informellen Hinweis handelt und dass wir gerne ein Verfahren bei der KJM zur Prüfung einleiten." Das dürfte aus Sicht der Betroffenen der springende Punkt sein. Wäre jugendschutz.net ein privater Verein oder ein normales Unternehmen, würden die Anbieter kaum reagieren. Aber der Hinweis von jugendschutz.net ist praktisch ein Vorbescheid – wenn die Beschwerde zur KJM geht, berät dort auch wieder jugendschutz.net. Vorauseilender Gehorsam oder Selbstzensur? "Warum denn?", fragt Schindler. Es stehe jedem Anbieter frei, was er zulassen wolle und was nicht. Die Aufregung um Flickr kann man in Mainz nicht verstehen.

"Man muss es mal positiv sehen," sagt jugendschutz.net Justiziar Thomas Günter. Für die Anbieter sei es doch gut, wenn nicht gleich ein behördliches Aufsichtsverfahren bei der KJM gestartet werde. "Viele Anbieter sind froh, wenn wir sie auf problematische Inhalte hinweisen", betont Stefan Glaser, der Vizechef und Leiter des Rechtsextremismus-Teams. Jugendschutz.net beseitige einen Großteil der Verstöße in Deutschland schon im Vorfeld. Bei 80 Prozent der pornographischen und 92 Prozent der rechtsextremen Fälle erreiche man eine Schließung. Von 2.625 Verstößen landeten gerade mal noch 140 bei der KJM. Auch beim Ausland sucht man sich Unterstützung, wo man sie kriegen kann. "Im Ausland werden Sperrungen etwa viel lockerer gesehen", so Schindlers Erfahrung. Bei großen Providern wie Level3 wurde innerhalb von Stunden auf eine Beschwerde reagiert, und dass Sperrverfügungen tatsächlich funktionieren, zeige das Beispiel Cleanfeed der British Telecom.

Im umstrittenen Bereich der Sperrverfügungen wünscht man sich bei jugendschutz.net für die Zukunft eine Selbstverpflichtung der Zugangsprovider analog zum Kodex der Suchmaschinenanbieter, die von der Bundesprüfstelle indizierte Seiten automatisiert aus ihren Ergebnislisten ausfiltern. Mit den Ergebnissen bei den Suchmaschinen ist man durchaus zufrieden. Würden die Provider einer ähnlichen Lösung zustimmen, könnte man auch problematische Seiten aus dem Ausland besser in den Griff bekommen. Die machen wie üblich den größeren Teil (knapp 1400) der von jugendschutz.net gefundenen Verstöße aus. Denen versucht man derzeit durch Kontakt zu den Hostern und den Kreditkartenunternehmen, über die Herausnahme aus den Suchmaschinen, über das BKA oder über Partnerhotlines im Ausland zu Leibe zu rücken. Ein Kodex der Provider hierzulande würde eine direkte Maßnahme ermöglichen.

Andere neue Ziele hat sich jugendschutz.net mit Blick auf die Chats gesetzt, bei denen man aufsichtsrechtlich kaum etwas machen kann, bedauert Schindler. Die Organisation baut wie bei anderen Themen darauf, die Anbieter zu gewinnen. Schindler ist aber durchaus auch dafür, künftig an neue Verantwortlichkeitsregeln zu denken. Wenn ein Chatbetreiber einen an Kinder gerichteten Chat betreibt und sich nicht um Belästigungen oder andere Arten des Mißbrauchs kümmere, müsse er irgendwann einmal mit einem Verfahren rechnen, sekundiert Günter. Zudem könne man über eine Eignungsprüfung für die Betreiber von Kinderchats nachdenken, um Fälle zu vermeiden, in denen verurteilte Pädophile einen Chat betreiben.

Wieviele Verfahren es gegen illegale Angebote im Web am Ende gegeben habe, das sei nicht entscheidend, sagt man bei jugendschutz.net. Zahlen zu abeschlossenen Gerichtesverfahren bietet man auch im Jahresbericht nicht. Wichtiger sei, ob es wesentliche Veränderungen im Netz gegeben habe. Und da meint man, schon ein Stück vorangekommen zu sein. Mehr als früher kann man sich inzwischen nicht mehr nur mit den schlicht unzulässigen Seiten befassen, sondern kann sich mehr dem Bereich der entwicklungsbeeinträchtigenden Angebote zuwenden. (jk)