EU baut Informationswall
Deutschland und Frankreich zählen zu den Staaten, die beim Recht der Bürger auf Zugang zu EU-Informationen auf die Bremse treten.
Das Dokument mit dem umständlichen Titel "Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission" ist nun in der zweiten Instanz, nach der Kommission diskutiert also nun der Rat der Europäischen Union den Vorschlag.
Bei den Änderungsvorschlägen der Regierungvertreter zeichneten sich vor allem Frankreich und Deutschland durch ihren Wunsch nach mehr Geheimhaltung und weniger Informationszugang aus: Frankreich reichte entsprechend neun, Deutschland ganze zwölf Änderungsvorschläge ein, die mehr Geheimhaltung verlangten.
Papiere müssen nur dann herausgegeben werden, wenn der Verwaltungsaufwand "vernünftig" ist. Bei "wiederholten" Anfragen kann die Einrichtung die Herausgabe verweigern. Zurückgehalten werden können auch "sehr große Dokumente" ebenso wie "eine sehr große Anzahl von Dokumenten". Auch dürfen EU-Einrichtungen dann keine Papiere herausgeben, wenn betroffene internationale Organisationen oder Nicht-EU-Mitgliedsstaaten Widerspruch einlegen. Die Regelung wird, nachdem sie den Rat passiert hat, als Richtlinie für alle Mitgliedsstaaten rechtlich verbindlich und sofort anzuwenden sein. (Christiane Schulzki-Haddouti)
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